Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für das Bauvorhaben Süderloog 28 gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO
Zusammenfassung
Wie das funktioniertFür das Bauvorhaben Süderloog 28 wird eine Verlängerung der erlaubten Bauzeiten bis zum 14. Juni 2026 beantragt. Ursache sind witterungsbedingte Verzögerungen im Winter durch Schnee und Eis. Zusätzlich blockieren ab dem 18. Mai 2026 geplante Leitungsverlegearbeiten des OOWV den Beginn der Außenanlagen. Der Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert.
Einordnung
Beschlussvorlage des Ordnungsamts zur Ausnahme von der gemeindlichen Lärmschutzverordnung, eingebracht durch die Verwaltung für Verwaltungsausschuss und Rat am 29. April 2026.
Hintergrund
Die Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) schreibt feste Bauzeiten und Ruhezeiten vor. Gemäß § 11 Abs. 1 SpLärmSchVO kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Das Nachbargrundstück Süderloog 30 A ist ebenfalls Baustelle; die dortigen nachbarschaftlichen Anhörungen werden hier berücksichtigt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Unmittelbar betroffen sind Anwohner:innen im Bereich Süderloog, die bei einer Genehmigung bis zum 14. Juni 2026 mit Baulärm rechnen müssten. Die Außenarbeiten liegen laut Antragsteller an der Ostseite des Hauses zur Nachbarbaustelle hin, sodass private Nachbarbelange nach Einschätzung der Verwaltung nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Die wichtigsten Punkte
- Winterliche Witterung hat die Bauarbeiten am Süderloog 28 erheblich verzögert
- Die äußeren Bauarbeiten sollen bis zum 31. Mai 2026 abgeschlossen sein, Außenanlagen erst danach
- Ab dem 18. Mai 2026 führt der OOWV Leitungsverlegearbeiten durch, die Außenarbeiten vorher verhindern
- Die beantragte Bauzeitverlängerung läuft bis zum 14. Juni 2026
- Der konkrete Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert
Relevanz für Insulaner:innen: 4/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/149/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 26. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/149/2026 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 29.04.2026 Rat der Gemeinde Spiekeroog 29.04.2026 Betreff: Ausnahmegenehmigung von der Bauzeitenregelung für das Bauvorhaben Süderloog 28 gemäß § 11 Absatz 1 SpLärmSchVO Sachverhalt: Im Rahmen des Bauvorhabens kam es im Winter aufgrund langanhaltender Wetterlagen mit Schnee und Eis zu erheblichen Verzögerungen der Bautätigkeiten. Der Antragssteller hat mitgeteilt, dass die Bauarbeiten im äußeren Bereich des Hauses mit Ausnahme der Außenanlagen voraussichtlich bis zum 31.05.2026 abgeschlossen sein werden. Aufgrund der ab dem 18.05.2026 geplanten Verlegungsarbeiten durch den OOWV könne mit den Außenarbeiten erst nach dem 18.05.2026 begonnen werden. Bei den anstehenden Außenanlagen handele es sich um Arbeiten an der Ostseite des Hauses zur Baustelle Süderloog 30 A, so dass von einer Beeinträchtigung privater Belange nicht auszugehen sei. Für die Durchführung der noch ausstehenden Arbeiten wird eine Bauzeitenverlängerung bis zum 14.06.2026 beantragt. Gemäß § 11 Abs. 1 der Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm (SpLärmSchVO) kann die Gemeinde auf Antrag Ausnahmen von den Bauzeiten- und Ruhezeitenregelungen zulassen, sofern berechtigte Gründe vorliegen und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die im Rahmen der nachbarschaftlichen Beteiligung erfolgten Anhörungen für das Bauvorhaben Süderloog 30 finden hier entsprechende Berücksichtigung. Beschlussvorschlag: Wird in der Sitzung formuliert. Spiekeroog, den 27.04.2026 Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: - 2 - (Fischer-Friebe, Simone) RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: Antrag_BZV_SL28
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.