B-Plan Nr. 21 "Am Bahnhof" | Satzungsbeschluss
Wie geht es weiter?
Nächster Schritt: Entscheidung im Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. Oktober 2026
Wenn dich das Thema betrifft, kannst du einfach hingehen und zuhören. Die Sitzung ist öffentlich, in der Einwohnerfragestunde kannst du Fragen stellen.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof als Satzung beschließen — das ist der abschließende Schritt, mit dem der Plan rechtswirksam wird. Er schafft am westlichen Ortsrand ein neues Baugebiet, in dem Dauerwohnungen und Ferienwohnungen gemischt zulässig sind. Mindestens 40 Prozent der Geschossfläche je Gebäude müssen als Dauerwohnraum genutzt werden. Gleichzeitig soll der Rat die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung abschließend abwägen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zum Satzungsbeschluss — dem letzten förmlichen Verfahrensschritt bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof. Der Verwaltungsausschuss berät am 29. September 2026 vor, der Rat beschließt am 8. Oktober 2026.
Hintergrund
Der Rat fasste den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss im Oktober 2021; im November 2024 wurde er durch einen neuen Beschluss ersetzt und der Plan auf den Bereich nördlich der Museumspferdebahn begrenzt. Parallel wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Der Planentwurf lag von Januar bis Februar 2026 öffentlich aus; danach wurden Unterlagen überarbeitet, unter anderem um Deichschutzanforderungen einzuhalten und eine aktuelle Brutvogelkartierung einzuarbeiten. Der Bebauungsplan Nr. 22 Dorf hat für die unmittelbar angrenzenden Grundstücke dieselbe Nutzungssystematik bereits festgesetzt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Plangebiet mit rund 0,54 Hektar liegt am westlichen Rand des Inseldorfs, zwischen der vorhandenen Bebauung und dem Deich. Für Insulaner:innen, die dauerhaft auf Spiekeroog leben wollen, ist die Mindestquote von 40 Prozent Dauerwohnfläche je Gebäude relevant: Sie schreibt fest, dass ein erheblicher Anteil des neuen Wohnraums dem Hauptwohnsitz vorbehalten bleibt. Für Gäste bleibt Ferienwohnnutzung zulässig. Die Gemeinde darf Eingriffe in einen gesetzlich geschützten Küstendünenwald nur vornehmen, weil eine Befreiung vom Biotopschutz erteilt wurde; der ökologische Ausgleich erfolgt teils auf der Insel, teils auf dem Festland.
Die wichtigsten Punkte
- Das Plangebiet umfasst rund 0,54 Hektar am westlichen Ortsrand, angrenzend an den Deich
- Festgesetzt wird ein Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen mit mindestens 40 Prozent Dauerwohnanteil je Gebäude
- Die maximale Firsthöhe beträgt 9,0 Meter; Dachgauben und Zwerchgiebel sind nicht zulässig
- Bauvorhaben innerhalb der 50 Meter breiten Deichschutzzone bedürfen zusätzlich einer deichrechtlichen Ausnahmegenehmigung
- Der ökologische Ausgleich für beeinträchtigte Küstendünenbiotope erfolgt durch Pflegemaßnahmen in den Inseldünen sowie über Kompensationsflächen auf dem Festland
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 1. Oktober 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/178/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 5 Dokumente
- Im Radar seit
- 1. Oktober 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 1. Oktober 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (5)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8101 kB≈ 8 k Zeichen Volltext
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- 📄00 GeltungsbereichPDF; CHARSET=UTF-8154 kB≈ 0 k Zeichen Volltext
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- 📄02 BP Bahnhof SPDF; CHARSET=UTF-82.3 MB≈ 27 k Zeichen Volltext
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- 📄03 BP Bahnhof Begr SPDF; CHARSET=UTF-8825 kB≈ 92 k Zeichen Volltext
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- 📄04 8AeFNP BPlan21 gem UB F SPDF; CHARSET=UTF-82.8 MB≈ 115 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof zur formellen Offentlichkeits- und Behordenbeteiligung freigeben. Das rund 0,54 Hektar grosse Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfs zwischen den Strassen Westend und Westerloog sowie der Trasse der Museumspferdebahn. Ziel ist ein neues Wohngebiet mit mindestens 40 Prozent Dauerwohnanteil neben Ferienwohnungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die eingegangenen Stellungnahmen aus der Fruhbeteiligung zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung nach Paragraf 3 Absatz 2 und Paragraf 4 Absatz 2 BauGB durchzufuhren.
Die Gemeinde Spiekeroog startet die Bauleitplanung für ein neues Wohn- und Ferienwohngebiet nördlich der Gleistrasse der Pferdebahn, hinter der Bebauung an der Westerloog bis zum Deich. Geplant ist ein Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen B, das Dauerwohnraum und Ferienwohnungen mischen soll. Der alte Aufstellungsbeschluss von 2021 wird aufgehoben und das Verfahren neu gestartet, weil das Plangebiet neu zugeschnitten wurde. Der Rat soll den neuen Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragen.
Der Bauausschuss berät über den aktuellen Stand der 8. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof. Ziel der Planung ist es, neuen Dauerwohnraum zu schaffen und ihn angemessen mit Ferienwohnungen zu mischen. Die formelle Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden ist abgeschlossen; die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in die Planung eingearbeitet. Ein konkreter Beschluss wird gegebenenfalls erst in der Sitzung formuliert.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan 'Dorf – Teil A' als Satzung beschließen und damit ein seit 2013 laufendes Planverfahren abschließen. Der Plan umfasst rund 41,6 Hektar und damit den größten Teil des besiedelten Inselkerns. Zentrales Ziel ist, Dauerwohnraum für Einheimische zu sichern und gleichzeitig Ferienwohnungen und Beherbergungsbetriebe planungsrechtlich zu ordnen. Der Beschlussvorschlag lautet, den Plan in der Fassung vom Juni 2018 samt Begründung und Umweltbericht als Satzung festzusetzen.