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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

B-Plan Nr. 21 "Am Bahnhof" | Satzungsbeschluss

Wie geht es weiter?

Nächster Schritt: Entscheidung im Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. Oktober 2026

Wird demnächst beraten
Do, 08.10.2026 um 22:00 Uhr
Rat der Gemeinde Spiekeroog

Wenn dich das Thema betrifft, kannst du einfach hingehen und zuhören. Die Sitzung ist öffentlich, in der Einwohnerfragestunde kannst du Fragen stellen.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof als Satzung beschließen — das ist der abschließende Schritt, mit dem der Plan rechtswirksam wird. Er schafft am westlichen Ortsrand ein neues Baugebiet, in dem Dauerwohnungen und Ferienwohnungen gemischt zulässig sind. Mindestens 40 Prozent der Geschossfläche je Gebäude müssen als Dauerwohnraum genutzt werden. Gleichzeitig soll der Rat die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung abschließend abwägen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zum Satzungsbeschluss — dem letzten förmlichen Verfahrensschritt bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof. Der Verwaltungsausschuss berät am 29. September 2026 vor, der Rat beschließt am 8. Oktober 2026.

Hintergrund

Der Rat fasste den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss im Oktober 2021; im November 2024 wurde er durch einen neuen Beschluss ersetzt und der Plan auf den Bereich nördlich der Museumspferdebahn begrenzt. Parallel wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Der Planentwurf lag von Januar bis Februar 2026 öffentlich aus; danach wurden Unterlagen überarbeitet, unter anderem um Deichschutzanforderungen einzuhalten und eine aktuelle Brutvogelkartierung einzuarbeiten. Der Bebauungsplan Nr. 22 Dorf hat für die unmittelbar angrenzenden Grundstücke dieselbe Nutzungssystematik bereits festgesetzt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Plangebiet mit rund 0,54 Hektar liegt am westlichen Rand des Inseldorfs, zwischen der vorhandenen Bebauung und dem Deich. Für Insulaner:innen, die dauerhaft auf Spiekeroog leben wollen, ist die Mindestquote von 40 Prozent Dauerwohnfläche je Gebäude relevant: Sie schreibt fest, dass ein erheblicher Anteil des neuen Wohnraums dem Hauptwohnsitz vorbehalten bleibt. Für Gäste bleibt Ferienwohnnutzung zulässig. Die Gemeinde darf Eingriffe in einen gesetzlich geschützten Küstendünenwald nur vornehmen, weil eine Befreiung vom Biotopschutz erteilt wurde; der ökologische Ausgleich erfolgt teils auf der Insel, teils auf dem Festland.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Plangebiet umfasst rund 0,54 Hektar am westlichen Ortsrand, angrenzend an den Deich
  • Festgesetzt wird ein Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen mit mindestens 40 Prozent Dauerwohnanteil je Gebäude
  • Die maximale Firsthöhe beträgt 9,0 Meter; Dachgauben und Zwerchgiebel sind nicht zulässig
  • Bauvorhaben innerhalb der 50 Meter breiten Deichschutzzone bedürfen zusätzlich einer deichrechtlichen Ausnahmegenehmigung
  • Der ökologische Ausgleich für beeinträchtigte Küstendünenbiotope erfolgt durch Pflegemaßnahmen in den Inseldünen sowie über Kompensationsflächen auf dem Festland

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 1. Oktober 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/178/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
5 Dokumente
Im Radar seit
1. Oktober 2026
Zuletzt aktualisiert
1. Oktober 2026
Original
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Anlagen (5)

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Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog8. Oktober 2026, 22:00 UhrEntscheidung Beratung geplant

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