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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss Bebauungsplan Dorf - Teil A

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juli 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 05. Juli 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt den Bebauungsplan "Dorf – Teil A" mit den textlichen Festsetzungen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung (Juni 2018) als Satzung gemäß § 10 Abs.1 BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst den größten Teil des Siedlungszusammenhanges der Gemeinde Spiekeroog. Der genaue Geltungsbereich – schwarz umrandet – ist aus beiliegender Planzeichnung Anlage 1 ersichtlich. Es wurden drei Gebiete (Dorf-Teil B; s. Planzeichnung) aus dem Plangebiet herausgenommen. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Beschlossen wird gleichzeitig die als Anlage 2 beigefügte Begründung mit Umweltbericht ( Juli 2018) zum Bebauungsplan. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses. RV Redelfs erfreut sich daran, dass nach einem über fünf Jahre andauernden Verfahren das Thema „B-Plan“ heute endlich seinen Abschluss findet. Inhaltlich sollen die im Bauausschuss genannten Punkte mit aufgenommen werden und noch etwas klarer verfasst werden. RM Schreiber ergänzt, dass das Werk zwar abschreckende Wirkung für Investoren hat, man jedoch stolz auf das Erreichte sein kann. RM Heusipp sieht es nach wie vor kritisch, dass sich Wohnungen für auf der Insel Arbeitstätige auf dem gleichen Grundstück wie die Ferienwohnungen befinden sollen. Sie fragt an, wer die Nutzung als Dauerwohnraum kontrolliert. RV Redelfs kündigt an, diese Frage unter TOP 20 erklären zu wollen. RM Weibels widerspricht RM Heusipp, indem er feststellt, dass an vielen Orten auf der Insel bereits Arbeitstätige neben Feriengästen wohnen. Er erhofft sich durch eine Kontrolle Tricksereien zuvorzukommen. RM Germis fordert, dass der B-Plan Unternehmern die Möglichkeit geben muss, zu expandieren. RV Redelfs fasst zusammen, dass die Verabschiedung des B-Plan eine epochale Sache ist, die die soziale Struktur der Insel sichert. Er stellt für niemanden eine Verschlechterung da. RM Breuer sieht eine generelle Richtung geschaffen und fordert ein stetiges Prüfen und Hinterfragen der getroffenen Regelungen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
sehr hoch

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan 'Dorf – Teil A' als Satzung beschließen und damit ein seit 2013 laufendes Planverfahren abschließen. Der Plan umfasst rund 41,6 Hektar und damit den größten Teil des besiedelten Inselkerns. Zentrales Ziel ist, Dauerwohnraum für Einheimische zu sichern und gleichzeitig Ferienwohnungen und Beherbergungsbetriebe planungsrechtlich zu ordnen. Der Beschlussvorschlag lautet, den Plan in der Fassung vom Juni 2018 samt Begründung und Umweltbericht als Satzung festzusetzen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog zum Satzungsbeschluss — der abschließenden Stufe der Bauleitplanung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB. Das Verfahren für den Bebauungsplan 'Dorf – Teil A' läuft seit dem Aufstellungsbeschluss vom 28. Februar 2013.

Hintergrund

Der frühere Bebauungsplan 'Dorf' von 2004 wurde vom OVG Lüneburg im Januar 2013 für unwirksam erklärt. Seither fehlt eine aktuelle Rechtsgrundlage für den Ortskern. Auf Spiekeroog verdrängen steigende Grundstückspreise und die Nachfrage nach Ferienwohnungen zunehmend das Dauerwohnen — ein Trend, der auf allen Ostfriesischen Inseln beobachtet wird. Mehrere öffentliche Auslegungen und Beteiligungsrunden fanden zwischen 2014 und 2017 statt; Einwendungen von Anwohner:innen, Behörden und der evangelischen Landeskirche wurden abgewogen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Plan betrifft alle, die im Ortskern wohnen, bauen oder vermieten wollen. Wer künftig neue Gästeunterkünfte ab 120 m² errichtet, muss auf demselben Grundstück auch eine Dauerwohnung schaffen. Bestehende genehmigte Nutzungen — auch Ferienwohnungen — genießen Bestandsschutz und werden durch den Plan nicht rückwirkend untersagt. Grundstücksteilungen und Neubauten setzen eine Mindestgrundstücksgröße von 600 m² voraus.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Plangebiet umfasst rund 41,6 Hektar und damit nahezu den gesamten Siedlungszusammenhang der Insel
  • Der größte Flächenanteil (ca. 16,1 ha) wird als Sonstiges Sondergebiet 'Wohnen/Ferienwohnen' festgesetzt
  • Neue Gästeunterkünfte ab 120 m² sind nur zulässig, wenn gleichzeitig mindestens eine Dauerwohnung (mind. 30 % der Gästewohnfläche, min. 35 m²) entsteht
  • Neue zweigeschossige Gebäude sind generell ausgeschlossen; bestehende Hotelbauten in dieser Höhe werden planungsrechtlich gesichert
  • Drei Bereiche — darunter das Grundstück der evangelischen Landeskirche — wurden ausgeklammert und sollen später als Teil B des Bebauungsplans behandelt werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/046/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog5. Juli 2018, 19:30 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog5. Juli 2018, 20:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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