B-Plan Nr. 21 | Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof„
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 18. Dezember 2025
Beschlossen — einstimmig
am 18. Dezember 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
1. Der Rat der Gemeinde nimmt die vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (siehe Anlagen) zur Kenntnis. Ihnen ist, soweit erforderlich, durch die Änderung des Planentwurfes Rechnung getragen worden. 2. Der Rat der Gemeinde beschließt auf Grundlage des Planentwurfs (Planzeichnung, Planbegründung) die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. 3. Der Rat der Gemeinde beschließt, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der aktualisierten Planunterlagen erfolgt. Die Aktualisierung umfasst den unveränderten gemeinsamen Umweltbericht zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ in Verbindung mit dem ergänzten Biotoptypenplan. Die aktualisierten Unterlagen werden Bestandteil der Offenlage. 4. Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof zur formellen Offentlichkeits- und Behordenbeteiligung freigeben. Das rund 0,54 Hektar grosse Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfs zwischen den Strassen Westend und Westerloog sowie der Trasse der Museumspferdebahn. Ziel ist ein neues Wohngebiet mit mindestens 40 Prozent Dauerwohnanteil neben Ferienwohnungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die eingegangenen Stellungnahmen aus der Fruhbeteiligung zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung nach Paragraf 3 Absatz 2 und Paragraf 4 Absatz 2 BauGB durchzufuhren.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Bauleitplanung, eingebracht von der Gemeindeverwaltung Spiekeroog. Sie betrifft Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof und markiert den Ubergang vom Vorentwurf zum formellen Entwurfsstadium, also den Schritt zur offentlichen Auslegung nach Abschluss der fruhzeitigen Beteiligung.
Hintergrund
Der Rat beschloss den Aufstellungsbeschluss fur den Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof am 22. November 2024. Die fruhzeitige Offentlichkeitsbeteiligung lief vom 2. Dezember 2024 bis 7. Januar 2025, die fruhzeitige Behordenbeteiligung ebenfalls. Das Plangebiet war ursprunglich 0,86 Hektar gross; der westliche Teil nahe dem Deich wurde herausgenommen, weil dort keine bauleitplanerischen Regelungen erforderlich sind. Parallel wird die 8. Anderung des Flachennutzungsplans aufgestellt, weil die bisherigen Darstellungen des FNP die geplante Nutzung noch nicht abdecken.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben zielt direkt auf die Schaffung von neuem Dauerwohnraum auf der Insel, wo Wohnungsmangel ein anerkanntes Problem ist. Mindestens 40 Prozent der Geschossflache je Grundstuck mussen als Dauerwohnungen genutzt werden; den Rest konnen Ferienwohnungen belegen. Wer einen Hauptwohnsitz auf Spiekeroog hat oder anstrebt, profitiert potenziell von neuem Wohnraumangebot direkt am westlichen Dorfrand. Mit der formellen Auslegung beginnt die Phase, in der alle Burger:innen Stellungnahmen einreichen konnen.
Die wichtigsten Punkte
- Das Plangebiet umfasst rund 0,54 Hektar am westlichen Dorfrand zwischen Westend, Westerloog und der Trasse der Museumspferdebahn
- Festgesetzt wird ein Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen mit mindestens 40 Prozent Dauerwohnanteil je Grundstuck
- Detaillierte ortliche Bauvorschriften regeln Dachform, Fassadenmaterial, Firsthohe von maximal 9 Meter und Solarpflicht auf mindestens 50 Prozent der Dachflache
- Das Plangebiet grenzt an die 50 Meter breite Deichschutzzone; hochbauliche Anlagen in diesem Bereich sind unzulassig
- Die formelle Offentlichkeits- und Behordenbeteiligung soll gleichzeitig mit der parallel laufenden 8. Anderung des Flachennutzungsplans durchgefuhrt werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/101/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 6 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (6)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-896 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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- 📄00 Geltungsbereich BP BahnhofPDF; CHARSET=UTF-8135 kB≈ 0 k Zeichen Volltext
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- 📄01 2025 11 24 11797 BP Bahnhof EPDF; CHARSET=UTF-82.3 MB≈ 28 k Zeichen Volltext
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- 📄02 2025 12 01 11797 BP Bahnhof Begr EPDF; CHARSET=UTF-8710 kB≈ 92 k Zeichen Volltext
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- 📄03 2025 12 01 11797 gem UB EPDF; CHARSET=UTF-8717 kB≈ 99 k Zeichen Volltext
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- 📄04 2025 12 02 EntwaesserungskonzeptPDF; CHARSET=UTF-82.1 MB≈ 7 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die 7. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) abschließend beschließen. Die Planänderung umfasst nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Insel auf rund 42 Hektar und schafft die planungsrechtliche Grundlage für den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 22 Dorf. Kernziel ist, Dauerwohnraum zu sichern, Ferienwohnungen geordnet zu steuern, Gewerbeflächen in der Ortsmitte zu erhalten und die öffentliche Daseinsvorsorge zu sichern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zuzustimmen und die 7. FNP-Änderung festzustellen.
Die Gemeinde Spiekeroog startet die Bauleitplanung für ein neues Wohn- und Ferienwohngebiet nördlich der Gleistrasse der Pferdebahn, hinter der Bebauung an der Westerloog bis zum Deich. Geplant ist ein Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen B, das Dauerwohnraum und Ferienwohnungen mischen soll. Der alte Aufstellungsbeschluss von 2021 wird aufgehoben und das Verfahren neu gestartet, weil das Plangebiet neu zugeschnitten wurde. Der Rat soll den neuen Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragen.
Die Gemeinde Spiekeroog erlässt eine Veränderungssperre für den Innendorfbereich, um während der laufenden Bebauungsplanung (B-Plan Nr. 22) zu verhindern, dass Dauerwohnraum oder Gewerbeflächen in Ferienwohnungen umgewandelt werden. Das Plangebiet umfasst weite Teile des bebauten Ortskerns, darunter Bereiche wie Wittdün, Ortsmitte, Melksett, Hellerpad und Am Bahnhof. Die Veränderungssperre gilt ab Bekanntmachung zunächst zwei Jahre und endet früher, sobald der B-Plan Nr. 22 rechtskräftig ist. Der Rat soll die beiliegende Satzung beschließen.
Das frühere Künstlerhaus im östlichen Bereich des Inseldorfs soll zu Dauer- und Ferienwohnungen sowie ergänzenden Gewerbeflächen umgebaut werden. Dafür ist ein neuer Bebauungsplan nötig, weil der geltende B-Plan Achter d'Diek am Standort bisher nur künstlerische Nutzungen erlaubt. Der Rat soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus aufstellen und die öffentliche Auslegung einleiten.