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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

B-Plan Nr. 21 | Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof„

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 18. Dezember 2025

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 18. Dezember 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

1. Der Rat der Gemeinde nimmt die vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (siehe Anlagen) zur Kenntnis. Ihnen ist, soweit erforderlich, durch die Änderung des Planentwurfes Rechnung getragen worden. 2. Der Rat der Gemeinde beschließt auf Grundlage des Planentwurfs (Planzeichnung, Planbegründung) die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB. 3. Der Rat der Gemeinde beschließt, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der aktualisierten Planunterlagen erfolgt. Die Aktualisierung umfasst den unveränderten gemeinsamen Umweltbericht zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ in Verbindung mit dem ergänzten Biotoptypenplan. Die aktualisierten Unterlagen werden Bestandteil der Offenlage. 4. Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

7Ja

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Der Rat soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof zur formellen Offentlichkeits- und Behordenbeteiligung freigeben. Das rund 0,54 Hektar grosse Plangebiet liegt am westlichen Rand des Inseldorfs zwischen den Strassen Westend und Westerloog sowie der Trasse der Museumspferdebahn. Ziel ist ein neues Wohngebiet mit mindestens 40 Prozent Dauerwohnanteil neben Ferienwohnungen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die eingegangenen Stellungnahmen aus der Fruhbeteiligung zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung nach Paragraf 3 Absatz 2 und Paragraf 4 Absatz 2 BauGB durchzufuhren.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Bauleitplanung, eingebracht von der Gemeindeverwaltung Spiekeroog. Sie betrifft Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof und markiert den Ubergang vom Vorentwurf zum formellen Entwurfsstadium, also den Schritt zur offentlichen Auslegung nach Abschluss der fruhzeitigen Beteiligung.

Hintergrund

Der Rat beschloss den Aufstellungsbeschluss fur den Bebauungsplan Nr. 21 Am Bahnhof am 22. November 2024. Die fruhzeitige Offentlichkeitsbeteiligung lief vom 2. Dezember 2024 bis 7. Januar 2025, die fruhzeitige Behordenbeteiligung ebenfalls. Das Plangebiet war ursprunglich 0,86 Hektar gross; der westliche Teil nahe dem Deich wurde herausgenommen, weil dort keine bauleitplanerischen Regelungen erforderlich sind. Parallel wird die 8. Anderung des Flachennutzungsplans aufgestellt, weil die bisherigen Darstellungen des FNP die geplante Nutzung noch nicht abdecken.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben zielt direkt auf die Schaffung von neuem Dauerwohnraum auf der Insel, wo Wohnungsmangel ein anerkanntes Problem ist. Mindestens 40 Prozent der Geschossflache je Grundstuck mussen als Dauerwohnungen genutzt werden; den Rest konnen Ferienwohnungen belegen. Wer einen Hauptwohnsitz auf Spiekeroog hat oder anstrebt, profitiert potenziell von neuem Wohnraumangebot direkt am westlichen Dorfrand. Mit der formellen Auslegung beginnt die Phase, in der alle Burger:innen Stellungnahmen einreichen konnen.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Plangebiet umfasst rund 0,54 Hektar am westlichen Dorfrand zwischen Westend, Westerloog und der Trasse der Museumspferdebahn
  • Festgesetzt wird ein Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen mit mindestens 40 Prozent Dauerwohnanteil je Grundstuck
  • Detaillierte ortliche Bauvorschriften regeln Dachform, Fassadenmaterial, Firsthohe von maximal 9 Meter und Solarpflicht auf mindestens 50 Prozent der Dachflache
  • Das Plangebiet grenzt an die 50 Meter breite Deichschutzzone; hochbauliche Anlagen in diesem Bereich sind unzulassig
  • Die formelle Offentlichkeits- und Behordenbeteiligung soll gleichzeitig mit der parallel laufenden 8. Anderung des Flachennutzungsplans durchgefuhrt werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/101/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
6 Dokumente
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (6)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog18. Dezember 2025, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig7:0:0

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