Bauantrag Umbau eines Wohnhauses mit Anbau
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. November 2015
Beschlossen — einstimmig
am 05. November 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB und § 173 BauGB wird erteilt. BM Piszczan verweist auf die heutige Mail der Bauleitung, die im Namen des Bauherren den Antrag auf Umbau des hinteren Gebäudeteils zurückgezogen hat. Den verbliebenen Planungen erteilt der Rat einstimmig sein Einvernehmen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat soll sein Einvernehmen erteilen, damit ein Wohnhaus auf Spiekeroog um zwei Veranden und vier Dachgauben erweitert werden kann. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den seit März 2015 eine Veränderungssperre gilt; der Umbau benötigt deshalb eine Ausnahme. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen. In der Ratssitzung vom 8. Oktober 2015 war die Entscheidung zunächst vertagt worden, um offene Fragen zu klären.
Einordnung
Es handelt sich um eine Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag für ein Wohnhaus im Bereich des künftigen Bebauungsplans Im Dorf. Der Rat muss sein Einvernehmen zur Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre erklären.
Hintergrund
Der Gemeinderat hat am 13. März 2015 eine Veränderungssperre für das betroffene Gebiet beschlossen, um die Aufstellung des neuen Bebauungsplans Im Dorf zu sichern. Bauvorhaben in diesem Bereich brauchen daher eine ausdrückliche Ausnahme, die die Baugenehmigungsbehörde (Landkreis Wittmund) nur im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilen kann. Das betroffene Gebäude wurde 1959 als Ferienhaus genehmigt und genießt Bestandsschutz. Es liegt zudem im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung II und der Bauerhaltungssatzung.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Entscheidung betrifft unmittelbar nur die Eigentümer:innen des privaten Wohngrundstücks, das umgebaut werden soll. Für die übrigen Insulaner:innen ist die Vorlage vor allem insofern relevant, als sie zeigt, wie die Gemeinde mit Bauanträgen in Bereichen umgeht, für die eine Veränderungssperre gilt. Eine direkte Auswirkung auf den Inselalltag besteht nicht.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt sind zwei Veranden und vier Dachgauben an einem bestehenden Wohnhaus
- Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre vom 13. März 2015
- Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
- Der Bauantrag entspricht nach Prüfung weitgehend den Vorgaben der Baugestaltungssatzungen; kleinere Abweichungen werden im Genehmigungsverfahren durch den Landkreis Wittmund behandelt
- In der Ratssitzung vom 8. Oktober 2015 war die Entscheidung zunächst vertagt worden; die aktualisierte Vorlage klärt die offenen Fragen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/067/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8102 kB≈ 6 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Eine Grundstückseigentümerin beantragt den Umbau und die Erweiterung ihres Wohnhauses im Bereich Ortsmitte-Ost: geplant sind eine Veranda, zwei Gauben, ein Südbalkon sowie eine Eingangsüberdachung. Zugleich soll der bisherige Pensionsbereich in zwei Ferienwohnungen umgewandelt werden. Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit Veränderungssperre, weshalb der Rat der Gemeinde sein Einvernehmen erteilen muss. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen wird erteilt.
Ein privater Antragsteller will ein Wohnhaus sanieren und zu vier Ferienwohnungen sowie einer Dauerwohnung erweitern. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich einer Veränderungssperre, die der Rat am 13.03.2015 beschlossen hat. Weil das Vorhaben mit dem Entwurf des neuen Bebauungsplans Im Dorf übereinstimmt, schlägt die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und eine Befreiung von der Traufhöhen-Festsetzung zuzulassen.
Im Dorf soll auf einem rund 755 Quadratmeter großen Grundstück ein bestehendes Gebäude abgerissen und durch zwei Neubauten ersetzt werden: ein Gebäude mit vier Ferienwohnungen und ein weiteres mit einer Gastronomiefläche sowie einer Dauerwohnung. Rat und Ausschüsse haben das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt, allerdings mit zwei Bedingungen: Die Dauerwohnung muss in Lage und Größe eindeutig in der Baugenehmigung festgeschrieben werden, und das Hauptgebäude muss zur nördlichen Grenze drei Meter Abstand einhalten.
Ein privater Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung eines Wohnhauses auf Spiekeroog liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Ziel ist es, auf dem bestehenden Grundstück eine zweite Wohneinheit für Dauerwohnzwecke zu errichten. Das Grundstück liegt in einem Bereich mit Veränderungssperre, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen zur Ausnahme erteilen muss. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen, da das Vorhaben mit den Entwürfen des neuen B-Plans Dorf vereinbar erscheint.