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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauantrag Umbau eines Wohnhauses mit Anbau

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. November 2015

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 05. November 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB und § 173 BauGB wird erteilt. BM Piszczan verweist auf die heutige Mail der Bauleitung, die im Namen des Bauherren den Antrag auf Umbau des hinteren Gebäudeteils zurückgezogen hat. Den verbliebenen Planungen erteilt der Rat einstimmig sein Einvernehmen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Der Rat soll sein Einvernehmen erteilen, damit ein Wohnhaus auf Spiekeroog um zwei Veranden und vier Dachgauben erweitert werden kann. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den seit März 2015 eine Veränderungssperre gilt; der Umbau benötigt deshalb eine Ausnahme. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen. In der Ratssitzung vom 8. Oktober 2015 war die Entscheidung zunächst vertagt worden, um offene Fragen zu klären.

Einordnung

Es handelt sich um eine Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag für ein Wohnhaus im Bereich des künftigen Bebauungsplans Im Dorf. Der Rat muss sein Einvernehmen zur Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre erklären.

Hintergrund

Der Gemeinderat hat am 13. März 2015 eine Veränderungssperre für das betroffene Gebiet beschlossen, um die Aufstellung des neuen Bebauungsplans Im Dorf zu sichern. Bauvorhaben in diesem Bereich brauchen daher eine ausdrückliche Ausnahme, die die Baugenehmigungsbehörde (Landkreis Wittmund) nur im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilen kann. Das betroffene Gebäude wurde 1959 als Ferienhaus genehmigt und genießt Bestandsschutz. Es liegt zudem im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung II und der Bauerhaltungssatzung.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Entscheidung betrifft unmittelbar nur die Eigentümer:innen des privaten Wohngrundstücks, das umgebaut werden soll. Für die übrigen Insulaner:innen ist die Vorlage vor allem insofern relevant, als sie zeigt, wie die Gemeinde mit Bauanträgen in Bereichen umgeht, für die eine Veränderungssperre gilt. Eine direkte Auswirkung auf den Inselalltag besteht nicht.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt sind zwei Veranden und vier Dachgauben an einem bestehenden Wohnhaus
  • Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre vom 13. März 2015
  • Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und empfiehlt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
  • Der Bauantrag entspricht nach Prüfung weitgehend den Vorgaben der Baugestaltungssatzungen; kleinere Abweichungen werden im Genehmigungsverfahren durch den Landkreis Wittmund behandelt
  • In der Ratssitzung vom 8. Oktober 2015 war die Entscheidung zunächst vertagt worden; die aktualisierte Vorlage klärt die offenen Fragen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/067/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8102 kB≈ 6 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog8. Oktober 2015, 22:00 UhrEntscheidungBeschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog5. November 2015, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Bauantrag Umbau eines Wohnhauses mit Anbau — Spiekeroog-Radar