Neubau einer Gastronomiefläche mit Dauerwohnraum und 4 Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. September 2021
Beschlossen — einstimmig
am 02. September 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter folgenden Bedingungen erteilt: 1. Die Dauerwohnung wird eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und wird Bestandteil der Baugenehmigung. 2. Das Hauptgebäude hat zur nördlichen Grenze den Grenzabstand von 3 m einzuhalten. Für eine inseltypische Veranda an der nördlichen Hauswand des östlichen Gebäudes wird eine Hinzurechnung von 2m zur Hinzuziehung für den Grenzabstand in Aussicht gestellt. RV Redelfs sagt, dass es im Bauausschuss noch einige Fragen gab. U.a. war der Grenzabstand zwischen Gebäude und Grünfläche nicht klar. Kämmerer Koffinke meint, wenn Bauten an eine Fahrbahn angrenzen, muss der vorgesehene Grenzabstand nicht eingehalten werden. Wenn die Baugrenze an eine Grünfläche grenzt, muss der Anwohner zustimmen. Die Fläche ist eine Grünfläche und die Zustimmung der Gemeinde ist einzuholen. Inzwischen ist Kontakt mit der Planerin aufgenommen worden. Das Hauptgebäude hält die 3 Meter Grenzfläche ein. Mit einer inseltypischen Veranda könnte näher an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Durch das „Mehr“ an Veranda könnte das Gebäude etwas zurückgesetzt werden. Diese Maßnahme wäre genehmigungsfähig. In dem Fall könnte bis auf 1 Meter an die Grenze gebaut werden. Dies wäre dann eine Gleichstellung im Rahmen des B-Plans. RM Breuer möchte sicherstellen, dass diese Maßnahme nicht zu Lasten der Gewerbefläche gehe. RM Klasing fragt, ob das Überwegungsrecht geklärt sei. Kämmerer Koffinke antwortet, dass dies nicht Sache der Gemeinde wäre, sondern der LK wäre zuständig und müsse dieses Thema klären. Ein Überwegungsrecht ist im Grundbuch eingetragen und das Thema sei daher privatrechtlicher Natur. Darüber hat die Gemeinde nicht zu entscheiden. Er ergänzt: Es gäbe inzwischen das Einvernehmen mit der Planerin zu den Abstandsflächen für das Hauptgebäude und sie stelle in Aussicht, das mit einer inseltypischen Veranda die Abstandszusicherung gewährleistet würde. Er erläutert den Zusammenhang aus der Vergangenheit und der Kollision mit den jetzt geltenden Richtlinien, die diese Lösung erfordern. Das ehemalige Haus sei vor langer Zeit ohne rechtliche Absicherung gebaut worden. Mit dem Abriss des Gebäudes treten die neuen Gesetze in Kraft. RV Redelfs sagt, dass der Teil in Bezug auf die Dauerwohnungen – wie im Bauausschuss besprochen – Teil des Beschlussvorschlages werden müsse. RM Schreiber merkt an, dass eine drei Meter tiefe Baugrube am Straßenrand gebaut werden soll, weil das Gebäude wahrscheinlich unterkellert würde. Er weist darauf hin, dass dort der Straßenbereich absacken könnte Kämmerer Koffinke erwidert, dass der Landkreis für die Bausicherung zuständig wäre. Die Verwaltung müsse die Anweisungen des LK durch den Bauherrn kontrollieren. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertAm Noorderpad 5 soll ein Neubau mit einer Gastronomiefläche, einer Dauerwohnung und vier Ferienwohnungen entstehen. Dafür wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch benötigt. Die Verwaltung hat geprüft, ob das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A und der Baugestaltungssatzung entspricht — und kommt zu dem Ergebnis, dass dies der Fall ist. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen erteilen.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Bauherrn für ein Neubauvorhaben am Noorderpad 5 auf Spiekeroog. Die Verwaltung legt die Prüfung zur Beschlussfassung durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat vor.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A, der dort ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Tourismus Ortsmitte
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben ergänzt das Gastronomieangebot im Ortskern und schafft eine Dauerwohnung — Dauerwohnraum ist auf Spiekeroog knapp. Für die meisten Insulaner:innen hat die Entscheidung keine unmittelbare Auswirkung; sie betrifft vor allem die Nachbarschaft am Noorderpad sowie potenzielle Nutzer:innen der Gastronomie und der Wohnung.
Die wichtigsten Punkte
- Das Baugrundstück am Noorderpad 5 hat eine Größe von 755 Quadratmetern
- Geplant sind zwei Gebäude: Haus 1 mit vier Ferienwohnungen (Grundfläche 160 m²), Haus 2 mit Gastronomie und einer Dauerwohnung (142 m²)
- Die Dauerwohnung hat eine Gesamtfläche von rund 61 m² und erfüllt die Mindestanforderung des B-Plans
- Alle wesentlichen Vorgaben des B-Plans Dorf-Teil A und der Baugestaltungssatzung sind nach Verwaltungsprüfung eingehalten
- Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/140/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8136 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll dem Abriss eines gemischt genutzten Gebäudes auf den Flurstücken 51/2 und 50 der Flur 2 (Noorderpad 5) zustimmen. Das Gebäude enthält Einzelhandel, Ferienwohnungen und Dauerwohnraum; Bestandsdaten fehlen weitgehend. Weil der reine Rückbau nach Niedersächsischer Bauordnung genehmigungsfrei ist, braucht es stattdessen einen Ratsbeschluss nach der gemeindlichen Erhaltungssatzung. Auf dem Grundstück könnten danach bis zu 550 m² Nutzfläche in zwei Neubauten entstehen.
Ein privater Bauantrag sieht auf einem 815 m² großen Grundstück im Bereich des B-Plans Dorf-Teil A zwei Neubauten vor: ein Appartementhaus mit 7 Ferienwohnungen und Rezeption sowie ein separates Wohnhaus als Dauerwohnung. Die Verwaltung prüfte die Planung auf Vereinbarkeit mit B-Plan, Baugestaltungssatzung und Erhaltungssatzung — die meisten Vorgaben werden eingehalten. Der Beschlussvorschlag empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, jedoch nur unter der Bedingung, dass die Dauerwohnung eindeutig in der Baugenehmigung festgeschrieben wird.
Ein privater Bauantrag sieht den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Ferienwohnungen und 1 Dauerwohnung auf einem 720 m² großen Grundstück im Bereich des B-Plans Dorf-Teil A vor. Das Bestandsgebäude mit 4 Appartements aus dem Jahr 1978 soll ersetzt werden. Die Vorlage prüft die Vereinbarkeit mit den Festsetzungen des B-Plans und der Baugestaltungssatzung — diese werden nahezu vollständig eingehalten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Ein privater Eigentümer will an einem Ferienwohnungsgebäude mit zehn Einheiten den bestehenden Windfang durch eine inseltypische Veranda ersetzen und einen neuen Geräte- und Abstellschuppen errichten. Die Verwaltung hat geprüft, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie der Baugestaltungssatzung entspricht. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.