Bauantrag Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses mit Nutzungsänderung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Oktober 2013
Beschlossen — einstimmig
am 02. Oktober 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen wird erteilt. RV Bücking erläutert die Vorlage und berichtet, dass der VA dem Rat empfiehlt, dem Beschlussvorschlag zu folgen. RM Redelfs ergänzt für die Öffentlichkeit, dass es sich hier anders als im vorhergehenden Antrag verhält. Über die Bauvoranfrage wurde zu einem Zeitpunkt der Gültigkeit des B-Planes positiv beschieden. VA Pichler ergänzt, dass die einzige Abweichung zur Bauvoranfrage darin besteht, dass 2 Gauben, statt 1 Gaube geplant sei.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Eine Grundstückseigentümerin beantragt den Umbau und die Erweiterung ihres Wohnhauses im Bereich Ortsmitte-Ost: geplant sind eine Veranda, zwei Gauben, ein Südbalkon sowie eine Eingangsüberdachung. Zugleich soll der bisherige Pensionsbereich in zwei Ferienwohnungen umgewandelt werden. Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit Veränderungssperre, weshalb der Rat der Gemeinde sein Einvernehmen erteilen muss. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen wird erteilt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 8 D Ortsmitte-Ost. Da für das Grundstück eine Veränderungssperre gilt, muss der Rat sein Einvernehmen zur Ausnahme erteilen.
Hintergrund
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat am 28.02.2013 für das betreffende Gebiet eine Veränderungssperre sowie einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan gefasst. Bauvorhaben in diesem Gebiet sind seitdem grundsätzlich unzulässig, sofern die Gemeinde nicht im Einvernehmen mit der Baugenehmigungsbehörde eine Ausnahme zulässt. Die Bauherrin hatte bereits am 15.08.2013 einen positiven Bauvorbescheid erhalten, der die grundsätzliche Zulässigkeit der Maßnahmen bestätigt. Das Grundstück liegt im Sondergebiet für Kur-, Heil- und Erholungszwecke, in dem Beherbergungsbetriebe und Betriebsinhaberwohnungen zulässig sind.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit der Insulaner:innen. Mittelbar ist relevant, dass ein Pensionsbetrieb in Ferienwohnungen umgewandelt wird, was das Beherbergungsangebot auf Spiekeroog in kleinem Umfang verändert. Die Gemeinde prüft dabei, ob das Vorhaben mit der laufenden Bauleitplanung vereinbar ist.
Die wichtigsten Punkte
- Das Grundstück liegt im Geltungsbereich einer Veränderungssperre, die seit Februar 2013 gilt
- Beantragt sind Veranda, zwei Gauben, Südbalkon, Eingangsüberdachung und Umbau zu zwei Ferienwohnungen
- Die Eigentümerin bleibt selbst im Erdgeschoss wohnen und steigt aus Altersgründen vom Pensionsbetrieb auf Ferienwohnungen um
- Die Vorgaben der Baugestaltungssatzung II werden laut Vorlage eingehalten
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/077/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-889 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Antragsteller will ein Wohnhaus sanieren und zu vier Ferienwohnungen sowie einer Dauerwohnung erweitern. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich einer Veränderungssperre, die der Rat am 13.03.2015 beschlossen hat. Weil das Vorhaben mit dem Entwurf des neuen Bebauungsplans Im Dorf übereinstimmt, schlägt die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und eine Befreiung von der Traufhöhen-Festsetzung zuzulassen.
Eine private Eigentümerin beantragt den Umbau und die Erweiterung eines Einfamilienhauses, um die Zahl der Ferienwohnungen von zwei auf vier zu erhöhen. Dazu sollen Flachdachanbauten mit einem Satteldach mit Gauben überbaut werden; außerdem sind eine Veranda und zwei Balkone geplant. Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit laufender Veränderungssperre, weshalb der Rat entscheiden muss, ob er sein Einvernehmen erteilt.
Ein privater Haushalt will sein bisheriges Einfamilienhaus zu einem Wohngebäude mit einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung umbauen und erweitern. Geplant sind eine straßenseitige Veranda in inseltypischer Gestaltung sowie die Aufstockung eines bestehenden Flachdachanbaus mit Satteldach und Gaube. Alle Maße und Gestaltungsvorgaben aus dem Bebauungsplan Dorf-Teil A sowie den Baugestaltungssatzungen werden eingehalten. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Die Gemeinde verweigert einem Bauantrag zum Umbau, zur Erweiterung und zur Sanierung eines Wohnhauses ihr Einvernehmen. Das betroffene Grundstück liegt in einem Gebiet mit Veränderungssperre, die der Rat im Februar 2013 beschlossen hat. Der geplante Westanbau würde rund 3 Meter außerhalb des zulässigen Baubereichs des B-Plans Nr. 8C Ortsmitte-West liegen. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt.