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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauantrag Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses mit Nutzungsänderung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Oktober 2013

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 02. Oktober 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen wird erteilt. RV Bücking erläutert die Vorlage und berichtet, dass der VA dem Rat empfiehlt, dem Beschlussvorschlag zu folgen. RM Redelfs ergänzt für die Öffentlichkeit, dass es sich hier anders als im vorhergehenden Antrag verhält. Über die Bauvoranfrage wurde zu einem Zeitpunkt der Gültigkeit des B-Planes positiv beschieden. VA Pichler ergänzt, dass die einzige Abweichung zur Bauvoranfrage darin besteht, dass 2 Gauben, statt 1 Gaube geplant sei.

7Ja

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Eine Grundstückseigentümerin beantragt den Umbau und die Erweiterung ihres Wohnhauses im Bereich Ortsmitte-Ost: geplant sind eine Veranda, zwei Gauben, ein Südbalkon sowie eine Eingangsüberdachung. Zugleich soll der bisherige Pensionsbereich in zwei Ferienwohnungen umgewandelt werden. Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit Veränderungssperre, weshalb der Rat der Gemeinde sein Einvernehmen erteilen muss. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen wird erteilt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 8 D Ortsmitte-Ost. Da für das Grundstück eine Veränderungssperre gilt, muss der Rat sein Einvernehmen zur Ausnahme erteilen.

Hintergrund

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat am 28.02.2013 für das betreffende Gebiet eine Veränderungssperre sowie einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan gefasst. Bauvorhaben in diesem Gebiet sind seitdem grundsätzlich unzulässig, sofern die Gemeinde nicht im Einvernehmen mit der Baugenehmigungsbehörde eine Ausnahme zulässt. Die Bauherrin hatte bereits am 15.08.2013 einen positiven Bauvorbescheid erhalten, der die grundsätzliche Zulässigkeit der Maßnahmen bestätigt. Das Grundstück liegt im Sondergebiet für Kur-, Heil- und Erholungszwecke, in dem Beherbergungsbetriebe und Betriebsinhaberwohnungen zulässig sind.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit der Insulaner:innen. Mittelbar ist relevant, dass ein Pensionsbetrieb in Ferienwohnungen umgewandelt wird, was das Beherbergungsangebot auf Spiekeroog in kleinem Umfang verändert. Die Gemeinde prüft dabei, ob das Vorhaben mit der laufenden Bauleitplanung vereinbar ist.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Grundstück liegt im Geltungsbereich einer Veränderungssperre, die seit Februar 2013 gilt
  • Beantragt sind Veranda, zwei Gauben, Südbalkon, Eingangsüberdachung und Umbau zu zwei Ferienwohnungen
  • Die Eigentümerin bleibt selbst im Erdgeschoss wohnen und steigt aus Altersgründen vom Pensionsbetrieb auf Ferienwohnungen um
  • Die Vorgaben der Baugestaltungssatzung II werden laut Vorlage eingehalten
  • Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/077/2013
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-889 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog2. Oktober 2013, 22:02 UhrEntscheidungeinstimmig7:0:0

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