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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauantrag Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 17. Juli 2014

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 17. Juli 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 wird einstimmig erteilt. RM Germis nimmt wieder an der Sitzung teil. Nach kurzer Diskussion bzgl. des nicht durchgängigen Fensterbandes der Veranda und dem, lt. Plan vorgesehenen Verlust des einzigen Fensters eines Wohnraumes, wird dem Antrag zugestimmt.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung eines Wohnhauses auf Spiekeroog liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Ziel ist es, auf dem bestehenden Grundstück eine zweite Wohneinheit für Dauerwohnzwecke zu errichten. Das Grundstück liegt in einem Bereich mit Veränderungssperre, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen zur Ausnahme erteilen muss. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen, da das Vorhaben mit den Entwürfen des neuen B-Plans Dorf vereinbar erscheint.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag (eingegangen 28.05.2014) für Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses auf einem Grundstück im Geltungsbereich der Veränderungssperre. Der Verwaltungsausschuss und der Rat sollen das gemeindliche Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB erteilen.

Hintergrund

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat am 28.02.2013 für das betreffende Gebiet eine Veränderungssperre sowie einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan gefasst. Die Veränderungssperre verbietet grundsätzlich bauliche Maßnahmen im Plangebiet, erlaubt aber Ausnahmen, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Das Grundstück liegt zusätzlich im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung II und der Bauerhaltungssatzung. Nach den vorliegenden Entwürfen zum neuen B-Plan Dorf soll das Grundstück künftig im allgemeinen Wohngebiet liegen, wo Wohngebäude zulässig sind.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Bauantrag betrifft ein einzelnes privates Grundstück und schafft dort eine weitere Dauerwohneinheit. Für den Dauerwohnraum auf Spiekeroog ist das relevant, weil die Gemeinde aktiv daran interessiert ist, Dauerwohnen zu erhalten und zu fördern. Alle gestalterischen Vorgaben der Baugestaltungssatzung sollen laut Antragsteller eingehalten werden, sodass keine wesentliche Veränderung des Ortsbilds zu erwarten ist.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein bestehendes Wohnhaus soll durch einen Anbau erweitert werden, um eine zweite Wohneinheit für Dauerwohnzwecke zu schaffen
  • Das Grundstück ist 555 m² groß, die geplante Grundfläche beträgt 150 m² und hält damit den B-Plan-Rahmen ein
  • Der Anbau erhält ein gleichseitig geneigtes Dach mit 50 Grad Neigung sowie Gauben nach Osten und Westen, Dacheindeckung in naturrot
  • Das Grundstück liegt in der Veränderungssperre von 2013, deshalb muss der Rat das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme erteilen
  • Die Verwaltung empfiehlt die Erteilung des Einvernehmens, da das Vorhaben mit den Planungsentwürfen vereinbar ist

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/042/2014
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-886 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog17. Juli 2014, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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