Bauantrag Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 17. Juli 2014
Beschlossen — einstimmig
am 17. Juli 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 wird einstimmig erteilt. RM Germis nimmt wieder an der Sitzung teil. Nach kurzer Diskussion bzgl. des nicht durchgängigen Fensterbandes der Veranda und dem, lt. Plan vorgesehenen Verlust des einzigen Fensters eines Wohnraumes, wird dem Antrag zugestimmt.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung eines Wohnhauses auf Spiekeroog liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Ziel ist es, auf dem bestehenden Grundstück eine zweite Wohneinheit für Dauerwohnzwecke zu errichten. Das Grundstück liegt in einem Bereich mit Veränderungssperre, weshalb die Gemeinde ihr Einvernehmen zur Ausnahme erteilen muss. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen, da das Vorhaben mit den Entwürfen des neuen B-Plans Dorf vereinbar erscheint.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag (eingegangen 28.05.2014) für Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses auf einem Grundstück im Geltungsbereich der Veränderungssperre. Der Verwaltungsausschuss und der Rat sollen das gemeindliche Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 BauGB erteilen.
Hintergrund
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat am 28.02.2013 für das betreffende Gebiet eine Veränderungssperre sowie einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan gefasst. Die Veränderungssperre verbietet grundsätzlich bauliche Maßnahmen im Plangebiet, erlaubt aber Ausnahmen, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Das Grundstück liegt zusätzlich im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung II und der Bauerhaltungssatzung. Nach den vorliegenden Entwürfen zum neuen B-Plan Dorf soll das Grundstück künftig im allgemeinen Wohngebiet liegen, wo Wohngebäude zulässig sind.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Bauantrag betrifft ein einzelnes privates Grundstück und schafft dort eine weitere Dauerwohneinheit. Für den Dauerwohnraum auf Spiekeroog ist das relevant, weil die Gemeinde aktiv daran interessiert ist, Dauerwohnen zu erhalten und zu fördern. Alle gestalterischen Vorgaben der Baugestaltungssatzung sollen laut Antragsteller eingehalten werden, sodass keine wesentliche Veränderung des Ortsbilds zu erwarten ist.
Die wichtigsten Punkte
- Ein bestehendes Wohnhaus soll durch einen Anbau erweitert werden, um eine zweite Wohneinheit für Dauerwohnzwecke zu schaffen
- Das Grundstück ist 555 m² groß, die geplante Grundfläche beträgt 150 m² und hält damit den B-Plan-Rahmen ein
- Der Anbau erhält ein gleichseitig geneigtes Dach mit 50 Grad Neigung sowie Gauben nach Osten und Westen, Dacheindeckung in naturrot
- Das Grundstück liegt in der Veränderungssperre von 2013, deshalb muss der Rat das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme erteilen
- Die Verwaltung empfiehlt die Erteilung des Einvernehmens, da das Vorhaben mit den Planungsentwürfen vereinbar ist
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/042/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-886 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll erneut über einen Bauantrag entscheiden, der ein Wohnhaus in ein Ferienhaus umwandeln will. Den Antrag hatte der Gemeinderat bereits im Oktober 2021 abgelehnt; der Landkreis schickte ihn zurück zur erneuten Prüfung unter der seit November 2021 geltenden Veränderungssperre. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen erneut zu verweigern, weil die Umnutzung Dauerwohnraum vernichten würde — das Gegenteil dessen, was der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan 22 bezweckt.
Das Hotel Inselfriede beantragt Umbau und Erweiterung. Der Bauausschuss hat die Beschlussvorlage vorab geprüft und empfiehlt dem Rat, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen — auf Basis der planungsrechtlichen Reife nach § 33 BauGB, parallel zum laufenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 Inselfriede. Eine beantragte Abweichung von der Gestaltungssatzung für die Fassadenverkleidung in Holzoptik statt Holz soll abgelehnt werden; andere Abweichungen wie Gauben, Dachflächenfenster und Fassadengliederung sollen genehmigt werden.
Eine Antragstellerin möchte ein Wohnhaus im Bereich Im Dorf um eine Dauerwohnung und eine Ferienwohnung erweitern. Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit Veränderungssperre, weshalb die Gemeinde eine Ausnahme genehmigen muss. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Ein privater Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube liegt dem Rat vor. Das betroffene Grundstück liegt in einem Bereich, für den seit März 2015 eine Veränderungssperre gilt. Die beantragte Dachgaube weicht mit 2 Grad Dachneigung von der Baugestaltungssatzung II ab, die mindestens 15 Grad vorschreibt. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen gemäß Paragraf 14 Abs. 2 BauGB zu erteilen.