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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bauantrag Errichtung einer Dachgaube

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. November 2015

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 05. November 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt. RV Bücking weist bezüglich der Dachgaube auf die Abweichung zur Baugestaltungssatzung II hin, sieht eine in diesem Fall zu erteilende Ausnahme aber als sinnvoll an.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube liegt dem Rat vor. Das betroffene Grundstück liegt in einem Bereich, für den seit März 2015 eine Veränderungssperre gilt. Die beantragte Dachgaube weicht mit 2 Grad Dachneigung von der Baugestaltungssatzung II ab, die mindestens 15 Grad vorschreibt. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen gemäß Paragraf 14 Abs. 2 BauGB zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zu einem privaten Bauantrag, eingebracht zur Beratung im Verwaltungsausschuss und anschließend im Rat. Die Gemeinde muss ihr Einvernehmen erklären, weil das Grundstück in einem Sperr- und Plangebiet liegt.

Hintergrund

Der Rat hat am 13. März 2015 für das betreffende Gebiet eine Veränderungssperre sowie einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan Im Dorf gefasst. Damit sind Bauvorhaben grundsätzlich unzulässig, sofern nicht eine Ausnahme erteilt wird. Das Grundstück liegt zudem im Geltungsbereich der Bauerhaltungssatzung und der Baugestaltungssatzung II, die für Dachgauben eine Mindestdachneigung von 15 bis 35 Grad vorschreibt. Im Entwurf des neuen Bebauungsplans ist das Grundstück als Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen ausgewiesen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Vorgang betrifft ein einzelnes Privatgrundstück und hat keine direkte Auswirkung auf die Allgemeinheit der Insulaner:innen. Für die betroffenen Eigentümer:innen entscheidet der Rat, ob die Gemeinde dem Bauvorhaben trotz Veränderungssperre und abweichender Dachneigung zustimmt. Die eigentliche Baugenehmigung erteilt die zuständige Baugenehmigungsbehörde; sie prüft auch eine mögliche Befreiung von der Dachneigungsregel.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein privater Antrag auf Errichtung einer Dachgaube mit 0,47 Quadratmeter zusätzlicher Wohnfläche liegt vor
  • Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit Veränderungssperre seit März 2015
  • Die geplante Dachneigung von 2 Grad unterschreitet die Mindestanforderung der Baugestaltungssatzung II von 15 Grad erheblich
  • Die Eingeschossigkeit des Gebäudes bleibt laut Nachweis erhalten, die Nutzung ändert sich nicht
  • Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/074/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-881 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog5. November 2015, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Bauantrag Errichtung einer Dachgaube — Spiekeroog-Radar