Bauantrag Erweiterung eines Wonhauses mit 1 Dauerwohnung und einer Ferienwohnung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. November 2015
Beschlossen — einstimmig
am 05. November 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB und § 173 BauGB wird erteilt. Der VA äußerte die Bitte an die Bauherrin, ihren Antrag umzuändern, damit die Veranda der Gestaltungssatzung I entspricht. Dieser Bitte kam sie nach, so dass der Rat einstimmig das Einvernehmen erteilt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauantrag für die Erweiterung eines Wohnhauses liegt dem Gemeinderat vor. Das Gebäude soll um eine Dauerwohnung und eine Ferienwohnung erweitert werden. Der Rat muss über die Genehmigung entscheiden.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Antragstellers zur Genehmigung durch den Gemeinderat. Adresse und genaue Lage des Gebäudes lagen nicht vor, da kein PDF beigefügt war.
Hintergrund
Es lag nur der Titel der Vorlage vor, kein PDF. Ob Vorgängerbeschlüsse oder planungsrechtliche Besonderheiten relevant sind, lässt sich daher nicht beurteilen. Auf Spiekeroog unterliegt der Bau neuer Ferienwohnungen in der Regel den Vorgaben des Bebauungsplans sowie dem Zweckentfremdungsrecht.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft unmittelbar den Antragsteller und die unmittelbare Nachbarschaft des Gebäudes. Die Kombination aus Dauerwohnung und Ferienwohnung in einem Erweiterungsbau kann Auswirkungen auf das Wohnangebot für Einheimische haben. Ohne PDF lassen sich keine weiteren konkreten Folgen benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Bauantrag betrifft die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses
- Geplant sind eine Dauerwohnung und eine Ferienwohnung im Erweiterungsbau
- Adresse und Umfang des Vorhabens lagen mangels PDF nicht vor
- Der Gemeinderat entscheidet über die Zustimmung zum Bauantrag
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/073/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
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