Bauantrag Erweiterung eines Wonhauses mit 1 Dauerwohnung und einer Ferienwohnung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. November 2015
Beschlossen — einstimmig
am 05. November 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 BauGB und § 173 BauGB wird erteilt. Der VA äußerte die Bitte an die Bauherrin, ihren Antrag umzuändern, damit die Veranda der Gestaltungssatzung I entspricht. Dieser Bitte kam sie nach, so dass der Rat einstimmig das Einvernehmen erteilt.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Eine Antragstellerin möchte ein Wohnhaus im Bereich Im Dorf um eine Dauerwohnung und eine Ferienwohnung erweitern. Das Grundstück liegt in einem Gebiet mit Veränderungssperre, weshalb die Gemeinde eine Ausnahme genehmigen muss. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag, eingegangen am 9. September 2015. Das Grundstück liegt im Bereich des künftigen Bebauungsplans Im Dorf, für den eine Veränderungssperre gilt, sodass Verwaltungsausschuss und Rat das gemeindliche Einvernehmen förmlich erteilen müssen.
Hintergrund
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat am 13. März 2015 eine Veränderungssperre für das betreffende Gebiet beschlossen. Diese Sperre sichert die laufende Aufstellung des Bebauungsplans Im Dorf und friert bauliche Veränderungen grundsätzlich ein. Ausnahmen sind möglich, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Nach den Entwürfen zum neuen B-Plan soll das Grundstück künftig als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen und Ferienwohnen ausgewiesen werden, was das Vorhaben dem Planungsziel entsprechend einordnet.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ausschließlich ein privates Grundstück und eine einzelne Antragstellerin. Für die Allgemeinheit hat die Entscheidung keine unmittelbaren Auswirkungen. Mittelbar zeigt der Fall, wie die laufende B-Plan-Aufstellung Bauvorhaben im Dorfbereich vorübergehend verzögert.
Die wichtigsten Punkte
- Das Grundstück hat eine Größe von 511 Quadratmetern, die vorhandene Bebauung umfasst rund 104 Quadratmeter
- Mit dem geplanten Anbau steigt die überbaute Fläche auf rund 149 Quadratmeter, zuzüglich einer Veranda von rund 36 Quadratmetern
- Die geplante Grundfläche bleibt damit unter dem im B-Plan-Entwurf vorgesehenen Höchstwert von 150 Quadratmetern
- Das Sichtmauerwerk der Veranda überschreitet durch das abfallende Gelände zum Gartenweg die Satzungsvorgabe von 40 Prozent leicht, eine Befreiung liegt im Ermessen der Baugenehmigungsbehörde
- Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und empfiehlt, das Einvernehmen nach Paragraf 14 Abs. 2 und Paragraf 173 BauGB zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/073/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-894 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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