Baugestaltungssatzung I und II - Weiterentwicklung und Vereinfachung
Stand der Beratung
Ohne Beschluss behandelt · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 2. November 2023
In Beratung — Entscheidung steht aus
am 02. November 2023 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog überarbeitet ihre beiden Baugestaltungssatzungen für den Ortskern und das ihn umgebende Gebiet. Grundlage ist ein Ratsbeschluss vom 31. August 2023. Nach Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit sowie der Bauausschusssitzung vom 14. September 2023 hat die Verwaltung mit Fachplanern einen aktualisierten Arbeitsstand eingearbeitet. Der Bauausschuss soll den Fortschritt prüfen und weitere Vorschläge einbringen.
Einordnung
Informationsvorlage der Verwaltung, eingebracht zur Beratung im Bauausschuss am 2. November 2023. Es handelt sich um eine Zwischenberatung im laufenden Änderungsverfahren der Baugestaltungssatzungen I und II.
Hintergrund
Der Rat beschloss am 31. August 2023, die Baugestaltungssatzung I für den Ortskern und die Baugestaltungssatzung II für den umgebenden Bereich zu ändern. Eine frühzeitige Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit fand statt. In der Bauausschusssitzung vom 14. September 2023 wurden Empfehlungen und Überarbeitungsvorschläge diskutiert. Diese Empfehlungen hat die Verwaltung nun mit Fachplanern in Lesefassungen eingearbeitet.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Baugestaltungssatzungen legen fest, welche äußeren Gestaltungsmerkmale Gebäude auf Spiekeroog haben müssen, etwa Dachform, Fassade oder Materialwahl. Wer auf der Insel baut oder umbaut, muss sich an diese Regeln halten. Änderungen können bedeuten, dass bestimmte Gestaltungspflichten erleichtert oder neu gefasst werden. Für die breite Bevölkerung sind die Auswirkungen vor allem dann spürbar, wenn Bauvorhaben geplant sind.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat hat am 31. August 2023 die Änderung beider Baugestaltungssatzungen beschlossen
- Die Satzung I gilt für den Ortskern, die Satzung II für den ihn umgebenden Bereich
- Nach Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Bauausschuss-Empfehlungen hat die Verwaltung einen überarbeiteten Arbeitsstand erstellt
- Der Bauausschuss soll den Stand am 2. November 2023 diskutieren und weitere Vorschläge einbringen
- Die Lesefassungen beider Satzungen liegen als Anlage vor, ein abschließender Beschluss steht noch aus
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/099/2023
- Typ
- ℹ️ Informationsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄InformationsvorlagePDF; CHARSET=UTF-879 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde will ihre beiden Baugestaltungssatzungen aktualisieren, die das Erscheinungsbild des Ortskerns regeln. Beide Satzungen stammen aus den Jahren 1985 und 2003 und müssen an die Niedersächsische Bauordnung 2012 sowie an den neuen Bebauungsplan Nr. 22 Dorf angepasst werden. Der Rat soll den formalen Start der Änderungsverfahren beschließen und danach eine dreiwöchige öffentliche Beteiligung einleiten.
Die Gemeinde überarbeitet ihre beiden Baugestaltungssatzungen — Satzung I für den Ortskern und Satzung II für den umgebenden Bereich — und prüft weitere Vereinfachungen und Anpassungen. Fachplaner haben dazu zehn konkrete Themenbereiche ausgearbeitet, darunter Regeln zu Dachfenstern, Dachgauben, Dacherkern, Fensterflächen, Fassadenfarben und Verandadächern. Der Bauausschuss soll am 14. September 2023 beraten, welche Änderungsvorschläge in den laufenden Überarbeitungsprozess einfließen sollen.
Die Verwaltung informiert den Bauausschuss über den aktuellen Arbeitsstand bei der Überarbeitung der beiden Baugestaltungssatzungen für den Ortskern Spiekeroog (Zone I) und den umgebenden Bereich (Zone II). Bisherige Empfehlungen aus Ausschusssitzungen wurden eingearbeitet. Strittig ist noch eine Frage zu Nebengebäuden in der Gestaltungssatzung I: Der Landkreis Wittmund regte an, die entsprechenden Gestaltungsregeln zu streichen oder stark zu vereinfachen. Der Bauausschuss soll eine von drei Optionen für die weitere Ausarbeitung empfehlen.
Die Gemeinde Spiekeroog schließt das Offenlageverfahren zur Änderung der Baugestaltungssatzungen ab. Aus der Offenlage ging nur eine Stellungnahme des Landkreises ein, die keine inhaltlichen Änderungen an den Satzungen erfordert. Der Bauausschuss berät die Vorlage am 28.03.2024 vor; der Satzungsbeschluss ist für den Verwaltungsausschuss am 09.04.2024 und die Ratssitzung am 19.04.2024 vorgesehen.