Aufstellungsbeschluss Änderungen Gestaltungssatzungen I & II
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 29. Juni 2023
Beschlossen — einstimmig
am 29. Juni 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
1. Der Beschluss vom 2.9.2021 zur Aufstellung der 2. Änderung der Gestaltungssatzung I wird aufgehoben und das Änderungsverfahren eingestellt. 2. Der Rat beschließt die Aufstellung der Satzung zur 2. Änderung der Gestaltungssatzung I und zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung II. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch Aushang des Satzungstextes für die Dauer von drei Wochen erfolgen. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, zu den vorgesehenen Änderungen schriftlich Stellung zu nehmen. Auch hier geht es um eine parallele Anpassung der Gestaltungssatzung, damit es keine Differenzen zum B-Plan geben würde. Daher sollte die Gestaltungssatzung formal so angepasst werden, dass sie rechtssicher zum B-Plan verläuft. Die inhaltliche Diskussion soll später in einem üblichen Verfahren stattfinden. Hier geht es um eine formale Anpassung an den B-Plan.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde will ihre beiden Baugestaltungssatzungen aktualisieren, die das Erscheinungsbild des Ortskerns regeln. Beide Satzungen stammen aus den Jahren 1985 und 2003 und müssen an die Niedersächsische Bauordnung 2012 sowie an den neuen Bebauungsplan Nr. 22 Dorf angepasst werden. Der Rat soll den formalen Start der Änderungsverfahren beschließen und danach eine dreiwöchige öffentliche Beteiligung einleiten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zum Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung der Gestaltungssatzung I und die 1. Änderung der Gestaltungssatzung II. Die Vorlage läuft durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Die Gestaltungssatzung I gilt seit 1985 für den Ortskern, die Gestaltungssatzung II seit 2006 nach einer gerichtlich veranlassten Überarbeitung. Beide Satzungen regeln als örtliche Bauvorschriften, wie Gebäude im Ortsbild aussehen dürfen. Ein früherer Aufstellungsbeschluss zur Änderung der BGS I aus dem Jahr 2021 blieb ohne weiteren Fortschritt und soll nun förmlich aufgehoben werden. Parallel laufen die 7. Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungsplan Nr. 22 Dorf, an die die Gestaltungssatzungen angepasst werden müssen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Gestaltungssatzungen bestimmen, wie Gebäude im Ortskern aussehen dürfen, etwa zulässige Gebäudehöhen und Fassadengestaltung. Wer im Geltungsbereich baut oder umbauen will, muss diese Regeln einhalten. Die geplante Änderung zielt auf rechtliche Anpassung, nicht auf inhaltliche Neuausrichtung, sodass sich die Gestaltungsanforderungen im Kern voraussichtlich nicht grundlegend verändern. Während der dreiwöchigen Auslegung können Bürger:innen schriftlich Stellung nehmen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gestaltungssatzungen I und II müssen an die Niedersächsische Bauordnung 2012 angepasst werden, weil veraltete Bußgeldregelungen derzeit nicht mehr durchsetzbar sind
- Die Änderungen sollen inhaltlich mit dem neuen Bebauungsplan Nr. 22 Dorf abgestimmt werden, damit keine widersprüchlichen Vorschriften entstehen
- Der alte Aufstellungsbeschluss von 2021 zur BGS I soll aufgehoben und durch einen neuen ersetzt werden
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll drei Wochen dauern und per Aushang des Satzungstextes erfolgen
- Der Satzungsbeschluss ist zeitgleich mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 Dorf geplant
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/066/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-889 kB≈ 6 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog überarbeitet ihre beiden Baugestaltungssatzungen für den Ortskern und das ihn umgebende Gebiet. Grundlage ist ein Ratsbeschluss vom 31. August 2023. Nach Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit sowie der Bauausschusssitzung vom 14. September 2023 hat die Verwaltung mit Fachplanern einen aktualisierten Arbeitsstand eingearbeitet. Der Bauausschuss soll den Fortschritt prüfen und weitere Vorschläge einbringen.
Die Gemeinde Spiekeroog erlässt eine Veränderungssperre für den Innendorfbereich, um während der laufenden Bebauungsplanung (B-Plan Nr. 22) zu verhindern, dass Dauerwohnraum oder Gewerbeflächen in Ferienwohnungen umgewandelt werden. Das Plangebiet umfasst weite Teile des bebauten Ortskerns, darunter Bereiche wie Wittdün, Ortsmitte, Melksett, Hellerpad und Am Bahnhof. Die Veränderungssperre gilt ab Bekanntmachung zunächst zwei Jahre und endet früher, sobald der B-Plan Nr. 22 rechtskräftig ist. Der Rat soll die beiliegende Satzung beschließen.
Der Rat soll rückwirkend eine Veränderungssperre für acht Bebauungsplangebiete beschließen, die weite Teile des Ortskerns von Spiekeroog abdecken. Die Sperre gilt rückwirkend ab dem 30. März 2013 und läuft am 29. März 2015 aus. Während der Sperrzeit dürfen keine Bauvorhaben durchgeführt und keine wertsteigernden Veränderungen an Grundstücken vorgenommen werden. Der Rat beschließt die Satzung auf Vorschlag der Verwaltung.
Der Rat soll die überarbeiteten Gestaltungssatzungen für den Dorfkern (Zone I) und den ihn umgebenden Bereich (Zone II) beschließen. Die Änderungen sind technischer Natur: Sie regeln Kollisionen mit Bebauungsplänen, lassen behutsam alternative Baumaterialien zu und korrigieren Fehler aus der Änderung von 2024. Die Öffentlichkeitsbeteiligung blieb ohne Einwände; zwei Behörden haben Stellungnahmen eingereicht, deren Hinweise in den Entwurf eingeflossen sind.