Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen bezüglich B-Plan Dorf-Teil A
Stand der Beratung
Behandelt · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 1. August 2017
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 01. August 2017 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert, dass die vom Bauausschuss u. Gemeinderat gewünschten Änderungen von RM Weibels detailliert eingearbeitet wurden und das Planungsbüro NWP diese übernommen habe. Es wurden noch einige Änderungen und Ergänzungen sowohl in den textlichen Festsetzungen, wie auch in der Begründung des Bebauungsplanes „Dorf“ – Teil A angesprochen, die der zuständige Sachbearbeiter für Bauleitplanung, Herr Braun, detailliert erfasste. Alle Mitglieder des Bauausschusses bekommen diese umgehend per E-Mail zugeschickt, gleichzeitig werden die Änderungen an Herrn Taudien vom Planungsbüro NWP zur Einarbeitung und Herrn Rechtsanwalt Giesemann zur Prüfung weitergeleitet. Die E-Mail mit den Änderungen liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Bauausschuss berät über das weitere Vorgehen beim Bebauungsplan Dorf-Teil A. Die Vorlage selbst enthält keinen ausformulierten Beschlussvorschlag; die inhaltlichen Grundlagen sind ausschließlich in nichtöffentlichen Anlagen enthalten, darunter textliche Festsetzungen, ein erneuter Entwurf und eine Abwägungsdokumentation. Der öffentlich zugängliche Teil der Vorlage gibt über den konkreten Inhalt keine Auskunft.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung an den Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog, die das weitere Verfahren zum Bebauungsplan Dorf-Teil A zum Gegenstand hat. Die Anlagen deuten auf eine Entwurfsphase nach Paragraf 4 Abs. 2 BauGB hin, also eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Hintergrund
Der Bebauungsplan Dorf-Teil A regelt die bauliche Nutzung im Dorfbereich von Spiekeroog. Zum Zeitpunkt dieser Vorlage lag offenbar ein überarbeiteter Entwurf vor, zu dem textliche Festsetzungen korrigiert und eine Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet worden waren. Die Detailunterlagen wurden als nichtöffentlich eingestuft und sind daher im öffentlichen Verfahren nicht einsehbar. Welche Vorgängerbeschlüsse dem Verfahren vorausgingen, lässt sich aus der öffentlichen Vorlage nicht entnehmen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ein Bebauungsplan für das Dorfgebiet legt fest, was dort gebaut werden darf und was nicht; er betrifft damit grundsätzlich alle Insulaner:innen und Grundstückseigentümer:innen im Plangebiet. Da die inhaltlichen Anlagen nichtöffentlich sind, lässt sich aus dieser Vorlage nicht ableiten, welche konkreten Änderungen geplant sind. Bürger:innen können die Inhalte erst nach der öffentlichen Auslegung des Plans einsehen und Stellungnahmen einreichen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Bauausschuss befasst sich am 01.08.2017 mit dem weiteren Vorgehen beim Bebauungsplan Dorf-Teil A
- Die inhaltlichen Unterlagen, darunter textliche Festsetzungen und ein erneuter Entwurf, sind als nichtöffentlich eingestuft
- Ein konkreter Beschlussvorschlag ist im öffentlichen Teil der Vorlage nicht formuliert
- Die Anlagen enthalten eine Abwägungsdokumentation, was auf eine fortgeschrittene Entwurfsphase hinweist
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/067/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-866 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Rat und Verwaltungsausschuss beraten die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan Dorf und beschließen die Abwägungsvorschläge. Das Abwägungsverfahren ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt, bei dem die Gemeinde alle eingereichten Einwendungen und Hinweise prüft und gewichtet. Details zu den einzelnen Stellungnahmen sind dem Vorlagetext nicht zu entnehmen, da keine Anlage beiliegt.
Der Bauausschuss soll die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan 'Dorf Teil A' abwägen und daraus Beschlussvorschläge für den Gemeinderat formulieren. Die Abwägungstabelle dokumentiert Stellungnahmen von Behörden (u.a. Landkreis Wittmund, NLWKN, EWE Netz) sowie von mehreren privaten Einwender:innen. Die meisten Anregungen nimmt die Gemeinde zur Kenntnis, ohne den Plan zu ändern; bei einzelnen Punkten werden redaktionelle oder zeichnerische Anpassungen vorgenommen. Der Bauausschuss soll konkrete Beschlussvorschläge für den Rat erarbeiten.
Die finalen Planunterlagen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 zur EDEKA-Erweiterung auf Spiekeroog liegen vor. Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Unterlagen und können Anmerkungen einbringen. Die Beschlüsse sollen jeweils in den einzelnen Sitzungen formuliert werden.
Der Bauausschuss berät über die Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Achter d' Diek. Gegenstand sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des geänderten Plans. Die Beratungsunterlagen lagen als Vorab-Entwurf vor; ein konkreter Beschlusstext ist in der Vorlage selbst nicht enthalten.