Beratung und Beschluss über das weitere Vorgehen bezüglich B-Plan Dorf-Teil A
Stand der Beratung
Behandelt · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 1. August 2017
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 01. August 2017 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Ausschussvorsitzende Redelfs erläutert, dass die vom Bauausschuss u. Gemeinderat gewünschten Änderungen von RM Weibels detailliert eingearbeitet wurden und das Planungsbüro NWP diese übernommen habe. Es wurden noch einige Änderungen und Ergänzungen sowohl in den textlichen Festsetzungen, wie auch in der Begründung des Bebauungsplanes „Dorf“ – Teil A angesprochen, die der zuständige Sachbearbeiter für Bauleitplanung, Herr Braun, detailliert erfasste. Alle Mitglieder des Bauausschusses bekommen diese umgehend per E-Mail zugeschickt, gleichzeitig werden die Änderungen an Herrn Taudien vom Planungsbüro NWP zur Einarbeitung und Herrn Rechtsanwalt Giesemann zur Prüfung weitergeleitet. Die E-Mail mit den Änderungen liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Bauausschuss berät über das weitere Vorgehen beim Bebauungsplan Dorf-Teil A. Als Arbeitsgrundlage dienen mehrere nichtöffentliche Anlagen, darunter textliche Festsetzungen, ein Abwägungsdokument und ein erneuter Planentwurf. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der öffentlichen Vorlage nicht enthalten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Räumliche Planung und Entwicklung) an den Bauausschuss zur Beratung und Beschlussfassung über das weitere Verfahren zum Bebauungsplan Dorf-Teil A. Die Vorlage deutet auf eine fortgeschrittene Planungsphase hin, in der ein erneuter Entwurf vorliegt.
Hintergrund
Der Bebauungsplan Dorf-Teil A betrifft den Dorfbereich von Spiekeroog. Die Anlagen enthalten textliche Festsetzungen, eine Abwägung nach § 4a Abs. 2 BauGB — das ist das Verfahren nach einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung — sowie einen überarbeiteten Planentwurf. Alle inhaltlichen Unterlagen sind als nichtöffentlich eingestuft, weshalb die Plandetails aus der öffentlichen Vorlage nicht hervorgehen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ein Bebauungsplan für den Dorfbereich regelt, was dort gebaut werden darf — etwa Nutzungsarten, Gebäudehöhen oder Einschränkungen zum Schutz des Ortsbildes. Für Eigentümer:innen und Bewohner:innen im Dorfbereich kann das langfristige Auswirkungen auf Bauvorhaben haben. Der konkrete Inhalt der Festsetzungen ist aus der öffentlichen Vorlage nicht ersichtlich, da alle Anlagen nichtöffentlich sind.
Die wichtigsten Punkte
- Der Bauausschuss befasst sich mit dem Bebauungsplan Dorf-Teil A in einer fortgeschrittenen Planungsphase
- Als Arbeitsgrundlage liegt ein erneuter Planentwurf vom 27. Juli 2017 vor
- Eine Abwägung nach § 4a Abs. 2 BauGB deutet auf eine erneute Beteiligungsrunde hin
- Alle inhaltlichen Anlagen sind nichtöffentlich, ein Beschlussvorschlag fehlt in der öffentlichen Fassung
- Die Verwaltung wurde von Michael Braun vertreten
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/067/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-866 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat berät über die Abwägungsvorschläge zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf
Der Bauausschuss soll die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan 'Dorf Teil A' abwägen und daraus Beschlussvorschläge für den Gemeinderat formulieren. Die Abwägungstabelle dokumentiert Stellungnahmen von Behörden (u.a. Landkreis Wittmund, NLWKN, EWE Netz) sowie von mehreren privaten Einwender:innen. Die meisten Anregungen nimmt die Gemeinde zur Kenntnis, ohne den Plan zu ändern; bei einzelnen Punkten werden redaktionelle oder zeichnerische Anpassungen vorgenommen. Der Bauausschuss soll konkrete Beschlussvorschläge für den Rat erarbeiten.
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