Beratung über vorhabenbezogenen B-Plan EDEKA
Stand der Beratung
Behandelt · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 27. Oktober 2022
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 27. Oktober 2022 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die finalen Planunterlagen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 zur EDEKA-Erweiterung auf Spiekeroog liegen vor. Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Unterlagen und können Anmerkungen einbringen. Die Beschlüsse sollen jeweils in den einzelnen Sitzungen formuliert werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) zur Abschlussberatung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 (VEP 23) für die EDEKA-Erweiterung — eine späte Phase des Planverfahrens, bei der die finalen Fassungen vorgelegt werden.
Hintergrund
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist ein auf ein konkretes Bauvorhaben zugeschnittener B-Plan, der mit einem Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger verbunden ist. Die Unterlagen umfassen neben dem Planentwurf auch eine Begründung, einen Schallbericht sowie eine Berichtigung des Flächennutzungsplans. Der Schallbericht deutet darauf hin, dass Lärmauswirkungen des geplanten Marktes gutachterlich geprüft wurden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Erweiterung des EDEKA-Marktes betrifft die Lebensmittelversorgung aller Insulaner:innen und Gäste auf Spiekeroog. Mit dem Bebauungsplan wird der rechtliche Rahmen für das Bauvorhaben gesetzt; ohne ihn wäre die Erweiterung nicht genehmigungsfähig. Lärmfragen wurden gutachterlich untersucht, was vor allem Anwohner:innen in der Nähe des Marktes betreffen kann.
Die wichtigsten Punkte
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Nummer VEP 23 und bezieht sich auf die Erweiterung des EDEKA-Marktes auf Spiekeroog
- Die finalen Planfassungen liegen vor und werden Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat zur Beratung vorgelegt
- Ein Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ist Teil der Unterlagen
- Ein Schallgutachten wurde erstellt, um Lärmauswirkungen des Vorhabens zu bewerten
- Der Flächennutzungsplan soll parallel berichtigt werden, um ihn mit dem B-Plan in Einklang zu bringen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/087/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-898 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Bauausschuss berät den aktuellen Entwurfsstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23, der die Erweiterung des EDEKA-Markts auf Spiekeroog regeln soll. Die Planunterlagen lagen im Arbeitsstand vom 20. November 2022 vor und wurden dem Ausschuss zur Kenntnisnahme und für Anmerkungen vorgelegt. Einen konkreten Beschlussvorschlag enthält die Vorlage nicht — Beschlüsse sollten in der Sitzung selbst formuliert werden.
Der Bauausschuss soll die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan 'Dorf Teil A' abwägen und daraus Beschlussvorschläge für den Gemeinderat formulieren. Die Abwägungstabelle dokumentiert Stellungnahmen von Behörden (u.a. Landkreis Wittmund, NLWKN, EWE Netz) sowie von mehreren privaten Einwender:innen. Die meisten Anregungen nimmt die Gemeinde zur Kenntnis, ohne den Plan zu ändern; bei einzelnen Punkten werden redaktionelle oder zeichnerische Anpassungen vorgenommen. Der Bauausschuss soll konkrete Beschlussvorschläge für den Rat erarbeiten.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 'Dorf-Teil B/1' aufstellen, damit der Frischemarkt im Dorf erheblich erweitert werden kann. Vorhabenträgerin ist die EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH, die die Verkaufsfläche von rund 387 m² auf knapp 800 m² verdoppeln und im Dachgeschoss bis zu neun Dauerwohnungen schaffen will. Das Verfahren läuft nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung. Vorgeschlagen ist der Aufstellungsbeschluss einschließlich frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der Eigentümer des EDEKA-Marktes auf Spiekeroog stellte dem Bauausschuss eine Grobplanung für die bauliche Erweiterung und den Umbau des Marktes vor. Die Vorlage dient als reine Information ohne Beschlussvorschlag. Das Thema wird seit Jahren diskutiert; ein eigener Bebauungsplan für das Grundstück war bereits vorgesehen.