Beratung über vorhabenbezogenen B-Plan EDEKA
Stand der Beratung
Behandelt · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 27. Oktober 2022
Beschluss-Text liegt vor (Detail siehe unten)
am 27. Oktober 2022 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie finalen Planunterlagen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 zur EDEKA-Erweiterung auf Spiekeroog liegen vor. Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Unterlagen und können Anmerkungen einbringen. Die Beschlüsse sollen jeweils in den einzelnen Sitzungen formuliert werden.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) zur Abschlussberatung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 (VEP 23) für die EDEKA-Erweiterung — eine späte Phase des Planverfahrens, bei der die finalen Fassungen vorgelegt werden.
Hintergrund
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist ein auf ein konkretes Bauvorhaben zugeschnittener B-Plan, der mit einem Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger verbunden ist. Die Unterlagen umfassen neben dem Planentwurf auch eine Begründung, einen Schallbericht sowie eine Berichtigung des Flächennutzungsplans. Der Schallbericht deutet darauf hin, dass Lärmauswirkungen des geplanten Marktes gutachterlich geprüft wurden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Erweiterung des EDEKA-Marktes betrifft die Lebensmittelversorgung aller Insulaner:innen und Gäste auf Spiekeroog. Mit dem Bebauungsplan wird der rechtliche Rahmen für das Bauvorhaben gesetzt; ohne ihn wäre die Erweiterung nicht genehmigungsfähig. Lärmfragen wurden gutachterlich untersucht, was vor allem Anwohner:innen in der Nähe des Marktes betreffen kann.
Die wichtigsten Punkte
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Nummer VEP 23 und bezieht sich auf die Erweiterung des EDEKA-Marktes auf Spiekeroog
- Die finalen Planfassungen liegen vor und werden Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat zur Beratung vorgelegt
- Ein Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ist Teil der Unterlagen
- Ein Schallgutachten wurde erstellt, um Lärmauswirkungen des Vorhabens zu bewerten
- Der Flächennutzungsplan soll parallel berichtigt werden, um ihn mit dem B-Plan in Einklang zu bringen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/087/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-898 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will eine zweite Veränderungssperre für mehrere Bebauungspläne beschließen. Eine Veränderungssperre friert Bauvorhaben im betroffenen Gebiet vorübergehend ein, damit laufende Planungsverfahren nicht durch Neubauten unterlaufen werden. Welche Bebauungspläne konkret betroffen sind, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Der Bauausschuss soll die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan 'Dorf Teil A' abwägen und daraus Beschlussvorschläge für den Gemeinderat formulieren. Die Abwägungstabelle dokumentiert Stellungnahmen von Behörden (u.a. Landkreis Wittmund, NLWKN, EWE Netz) sowie von mehreren privaten Einwender:innen. Die meisten Anregungen nimmt die Gemeinde zur Kenntnis, ohne den Plan zu ändern; bei einzelnen Punkten werden redaktionelle oder zeichnerische Anpassungen vorgenommen. Der Bauausschuss soll konkrete Beschlussvorschläge für den Rat erarbeiten.
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