Zum Inhalt springen
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die 3. Änderung der Gästebeitragssatzung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. Dezember 2020

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 10. Dezember 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Spiekeroog (Kurbeitragssatzung). Die Satzung liegt als Anlage bei, diese Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. RV Redelfs teilt mit, dass der Gästebeitrag neu kalkuliert wurde und es wurde berechnet, dass die NSB in Zukunft in größere Maßnahmen zu investieren habe, wie z.B. die Strandimmobilien. Dies müsse mit in die Kurbeitragskalkulation eingebracht werden. Die deutliche Erhöhung sei daher notwendig. RM Warenski ergänzt: Es wäre geplant, eine Erhöhung von derzeit 3,60€ auf 5,00€ durchzuführen. Dies sei notwendig, um die geplanten Investitionen stemmen zu können. RM Schreiber ergänzt: Auch die langjährigen Beschäftigten der NSB würden irgendwann aus dem Betrieb ausscheiden. Dann müssen neue Mitarbeiter vom Land gewonnen werden, die Wohnraum benötigen würden. Dieser neu zu schaffende Wohnraum wäre ebenfalls mit in den erhöhten Gästebeitrag einkalkuliert. RV Redelfs erläutert, man könne mit einer Erhöhung „keine Löcher stopfen“, sondern die Kalkulation diene den notwendigen Investitionen. Der genaue Betrag der Kalkulation liege bei 5,17€; man habe den Betrag abgerundet. RM Germis meint, der Betrag wäre hoch; entsprechend müssten die Investitionen auch umgesetzt werden. Wenn dem Gast dies mitgeteilt würde, würde die Erhöhung sicher gut angenommen. BM Piszczan weist abschließend auf einen Datums-Fehler in der Anlage hin (§11(4)). Dieser Fehler wurde inzwischen behoben.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
sehr hoch

Der Rat soll den Gästebeitrag — die Abgabe, die jede übernachtende Person auf Spiekeroog zahlt — deutlich anheben. Ab dem 15. März 2021 steigt der Satz für Erwachsene in der Hauptsaison von 3,60 Euro auf 5,00 Euro pro Nacht; Kinder zahlen dann 2,10 Euro statt 1,50 Euro. Gleichzeitig entfällt ab 2022 die bisherige Pflichtabgabe für Zweitwohnungsbesitzer, die stattdessen freiwillig eine Jahreskarte erwerben können. Der Rat hat die Satzung zur 3. Änderung beschlossen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog zur Anpassung der Gästebeitragssatzung — eingebracht von der Verwaltung auf Initiative der Nordseebad Spiekeroog GmbH, beraten im Verwaltungsausschuss am 1. Dezember 2020 und beschlossen vom Rat am 10. Dezember 2020.

Hintergrund

Die Gemeinde erhebt auf Basis des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes einen Gästebeitrag zur Finanzierung des Kur- und Tourismusbetriebs. Die Nordseebad Spiekeroog GmbH ist per Betrauungsakt für diesen Betrieb zuständig und hat die Kalkulation für 2021 bis 2023 erstellt. Die Kalkulation berücksichtigt geplante Investitionen in Strandimmobilien sowie den künftigen Bedarf an Mitarbeiterwohnraum. Die bisherige Pflichtabrechnung für Zweitwohnungsbesitzer wurde zunehmend rechtlich und verwaltungstechnisch als problematisch eingestuft.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Erhöhung betrifft alle Gäste und Tagesgäste auf Spiekeroog: In der Hauptsaison zahlen Erwachsene künftig 5,00 Euro statt 3,60 Euro pro Nacht. Zweitwohnungsbesitzer werden ab 2022 nicht mehr automatisch veranlagt, können aber freiwillig eine Jahreskarte bei der Touristeninformation beantragen. Wer einen bereits gezahlten Beitrag wegen vorzeitiger Abreise zurückfordert, zahlt dafür künftig eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 5,00 Euro.

Die wichtigsten Punkte

  • Ab dem 15. März 2021 zahlen Erwachsene in der Hauptsaison 5,00 Euro pro Nacht (bisher 3,60 Euro), Kinder 2,10 Euro (bisher 1,50 Euro)
  • In der Nebensaison beträgt der neue Satz für Erwachsene 2,00 Euro, für Kinder 0,80 Euro
  • Ab 2022 entfällt die Pflichtabgabe für Zweitwohnungsbesitzer; ein freiwilliger Jahresbeitrag bleibt möglich
  • Bei vorzeitiger Abreise und beantragter Rückerstattung wird künftig eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro (maximal in Höhe des Rückzahlungsbetrags) erhoben
  • Die Kalkulation beruht auf geplanten Investitionen der Nordseebad Spiekeroog GmbH in Strandimmobilien und Mitarbeiterwohnraum

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/072/2020
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
4 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
10. September 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (4)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog10. Dezember 2020, 21:01 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Hohe Inselrelevanz
1. Änderung der Gästebeitragssatzung
01/004/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde korrigiert einen Fehler in der Gästebeitragssatzung vom November 2024: An- und Abreisetag werden wieder als ein gemeinsamer Tag gezählt, nicht als zwei getrennte Tage. Der Fehler entstand durch eine unglückliche Formulierung beim Wechsel von der Berechnung nach Übernachtungen zur Berechnung nach Aufenthaltstagen. Die Änderung gilt rückwirkend ab 1. Dezember 2024 und stellt damit den früheren Berechnungsstand wieder her.

Hohe InselrelevanzGroßer Posten: 325.900 €
Beschluss über die Neufassung der Kurbeitragssatzung zum 01.01.2014 - Beschluss über die Höhe des Kurbeitrages
0040/2013Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Kurbeitrag ab 2014: Erwachsene zahlen in der Hauptsaison künftig 3,30 Euro pro Übernachtung statt bisher 2,80 Euro, Kinder 1,40 Euro statt 1,20 Euro. Grundlage ist eine Kalkulation für 2014 bis 2016, die eine jährliche Unterdeckung von rund 325.900 Euro ermittelt hat. Der Rat soll die neue Kurbeitragssatzung beschließen, die zum 1. Januar 2014 in Kraft tritt.

Hohe Inselrelevanz
Neufassung der Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog
01/085/2024Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Gästebeitrag für Erwachsene in der Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober) von 5,00 Euro auf 5,50 Euro pro Aufenthaltstag. Grundlage ist eine Kalkulation für die Jahre 2024 bis 2026, die einen höchstzulässigen Satz von 6,07 Euro ergeben hat — der Rat bleibt bewusst darunter. Gleichzeitig wird die gesamte Gästebeitragssatzung neu gefasst. Der Beschluss soll am 22. November 2024 fallen, die neue Satzung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt rückwirkend zum 1. Dezember 2024 in Kraft.

Hohe InselrelevanzGroßer Posten: 142.600 €
Beratung und Beschluss zur Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages
0041/2013Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog plant, zum 01.01.2014 einen Fremdenverkehrsbeitrag einzuführen, der touristische Betriebe an den Kosten der Fremdenverkehrsinfrastruktur beteiligt. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Kalkulation für 2014 bis 2016 erstellt: Nach Abzug eines Gemeindeanteils von 25 Prozent verbleiben 142.600 Euro ungedeckter Aufwand pro Jahr. Der voraussichtliche Beitragssatz liegt bei 3,94 Prozent des beitragspflichtigen Umsatzes. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, einen vollständigen Satzungsentwurf zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

3. Änderung der Gästebeitragssatzung — Spiekeroog-Radar