Beratung und Beschluss über die 3. Änderung der Gästebeitragssatzung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. Dezember 2020
Beschlossen — einstimmig
am 10. Dezember 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Neufassung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Gemeinde Spiekeroog (Kurbeitragssatzung). Die Satzung liegt als Anlage bei, diese Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. RV Redelfs teilt mit, dass der Gästebeitrag neu kalkuliert wurde und es wurde berechnet, dass die NSB in Zukunft in größere Maßnahmen zu investieren habe, wie z.B. die Strandimmobilien. Dies müsse mit in die Kurbeitragskalkulation eingebracht werden. Die deutliche Erhöhung sei daher notwendig. RM Warenski ergänzt: Es wäre geplant, eine Erhöhung von derzeit 3,60€ auf 5,00€ durchzuführen. Dies sei notwendig, um die geplanten Investitionen stemmen zu können. RM Schreiber ergänzt: Auch die langjährigen Beschäftigten der NSB würden irgendwann aus dem Betrieb ausscheiden. Dann müssen neue Mitarbeiter vom Land gewonnen werden, die Wohnraum benötigen würden. Dieser neu zu schaffende Wohnraum wäre ebenfalls mit in den erhöhten Gästebeitrag einkalkuliert. RV Redelfs erläutert, man könne mit einer Erhöhung „keine Löcher stopfen“, sondern die Kalkulation diene den notwendigen Investitionen. Der genaue Betrag der Kalkulation liege bei 5,17€; man habe den Betrag abgerundet. RM Germis meint, der Betrag wäre hoch; entsprechend müssten die Investitionen auch umgesetzt werden. Wenn dem Gast dies mitgeteilt würde, würde die Erhöhung sicher gut angenommen. BM Piszczan weist abschließend auf einen Datums-Fehler in der Anlage hin (§11(4)). Dieser Fehler wurde inzwischen behoben.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat soll den Gästebeitrag — die Abgabe, die jede übernachtende Person auf Spiekeroog zahlt — deutlich anheben. Ab dem 15. März 2021 steigt der Satz für Erwachsene in der Hauptsaison von 3,60 Euro auf 5,00 Euro pro Nacht; Kinder zahlen dann 2,10 Euro statt 1,50 Euro. Gleichzeitig entfällt ab 2022 die bisherige Pflichtabgabe für Zweitwohnungsbesitzer, die stattdessen freiwillig eine Jahreskarte erwerben können. Der Rat hat die Satzung zur 3. Änderung beschlossen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog zur Anpassung der Gästebeitragssatzung — eingebracht von der Verwaltung auf Initiative der Nordseebad Spiekeroog GmbH, beraten im Verwaltungsausschuss am 1. Dezember 2020 und beschlossen vom Rat am 10. Dezember 2020.
Hintergrund
Die Gemeinde erhebt auf Basis des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes einen Gästebeitrag zur Finanzierung des Kur- und Tourismusbetriebs. Die Nordseebad Spiekeroog GmbH ist per Betrauungsakt für diesen Betrieb zuständig und hat die Kalkulation für 2021 bis 2023 erstellt. Die Kalkulation berücksichtigt geplante Investitionen in Strandimmobilien sowie den künftigen Bedarf an Mitarbeiterwohnraum. Die bisherige Pflichtabrechnung für Zweitwohnungsbesitzer wurde zunehmend rechtlich und verwaltungstechnisch als problematisch eingestuft.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Erhöhung betrifft alle Gäste und Tagesgäste auf Spiekeroog: In der Hauptsaison zahlen Erwachsene künftig 5,00 Euro statt 3,60 Euro pro Nacht. Zweitwohnungsbesitzer werden ab 2022 nicht mehr automatisch veranlagt, können aber freiwillig eine Jahreskarte bei der Touristeninformation beantragen. Wer einen bereits gezahlten Beitrag wegen vorzeitiger Abreise zurückfordert, zahlt dafür künftig eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 5,00 Euro.
Die wichtigsten Punkte
- Ab dem 15. März 2021 zahlen Erwachsene in der Hauptsaison 5,00 Euro pro Nacht (bisher 3,60 Euro), Kinder 2,10 Euro (bisher 1,50 Euro)
- In der Nebensaison beträgt der neue Satz für Erwachsene 2,00 Euro, für Kinder 0,80 Euro
- Ab 2022 entfällt die Pflichtabgabe für Zweitwohnungsbesitzer; ein freiwilliger Jahresbeitrag bleibt möglich
- Bei vorzeitiger Abreise und beantragter Rückerstattung wird künftig eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro (maximal in Höhe des Rückzahlungsbetrags) erhoben
- Die Kalkulation beruht auf geplanten Investitionen der Nordseebad Spiekeroog GmbH in Strandimmobilien und Mitarbeiterwohnraum
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/072/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 10. September 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8201 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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- 📄3 Änderung Kurbeitragssatzung ENTWURF nach VAPDF; CHARSET=UTF-89 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 📄Lesefassung inkl 1 und 2 und 3 Änderung ab 01.01.2022PDF; CHARSET=UTF-828 kB≈ 15 k Zeichen Volltext
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- 📄Lesefassung inkl 1 und 2 und 3 Änderung bis 31.12.2021PDF; CHARSET=UTF-830 kB≈ 17 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde korrigiert einen Fehler in der Gästebeitragssatzung vom November 2024: An- und Abreisetag werden wieder als ein gemeinsamer Tag gezählt, nicht als zwei getrennte Tage. Der Fehler entstand durch eine unglückliche Formulierung beim Wechsel von der Berechnung nach Übernachtungen zur Berechnung nach Aufenthaltstagen. Die Änderung gilt rückwirkend ab 1. Dezember 2024 und stellt damit den früheren Berechnungsstand wieder her.
Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Kurbeitrag ab 2014: Erwachsene zahlen in der Hauptsaison künftig 3,30 Euro pro Übernachtung statt bisher 2,80 Euro, Kinder 1,40 Euro statt 1,20 Euro. Grundlage ist eine Kalkulation für 2014 bis 2016, die eine jährliche Unterdeckung von rund 325.900 Euro ermittelt hat. Der Rat soll die neue Kurbeitragssatzung beschließen, die zum 1. Januar 2014 in Kraft tritt.
Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Gästebeitrag für Erwachsene in der Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober) von 5,00 Euro auf 5,50 Euro pro Aufenthaltstag. Grundlage ist eine Kalkulation für die Jahre 2024 bis 2026, die einen höchstzulässigen Satz von 6,07 Euro ergeben hat — der Rat bleibt bewusst darunter. Gleichzeitig wird die gesamte Gästebeitragssatzung neu gefasst. Der Beschluss soll am 22. November 2024 fallen, die neue Satzung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt rückwirkend zum 1. Dezember 2024 in Kraft.
Die Gemeinde Spiekeroog plant, zum 01.01.2014 einen Fremdenverkehrsbeitrag einzuführen, der touristische Betriebe an den Kosten der Fremdenverkehrsinfrastruktur beteiligt. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Kalkulation für 2014 bis 2016 erstellt: Nach Abzug eines Gemeindeanteils von 25 Prozent verbleiben 142.600 Euro ungedeckter Aufwand pro Jahr. Der voraussichtliche Beitragssatz liegt bei 3,94 Prozent des beitragspflichtigen Umsatzes. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, einen vollständigen Satzungsentwurf zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.