Neufassung der Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. November 2024
Beschlossen — einstimmig
am 22. November 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage des vorliegenden Berichts über die Kalkulation des Gästebeitrags für die Jahre 2024 bis 2026 die Neufassung der Gästebeitragssatzung der Gemeinde Spiekeroog in der vorgelegten Fassung vom 22.11.2024. Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Wittmund mit Wirkung vom 01.12.2024 in Kraft.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Gästebeitrag für Erwachsene in der Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober) von 5,00 Euro auf 5,50 Euro pro Aufenthaltstag. Grundlage ist eine Kalkulation für die Jahre 2024 bis 2026, die einen höchstzulässigen Satz von 6,07 Euro ergeben hat — der Rat bleibt bewusst darunter. Gleichzeitig wird die gesamte Gästebeitragssatzung neu gefasst. Der Beschluss soll am 22. November 2024 fallen, die neue Satzung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt rückwirkend zum 1. Dezember 2024 in Kraft.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Finanzen) zur Neufassung der Gästebeitragssatzung, zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Spiekeroog am 22. November 2024.
Hintergrund
Der Gästebeitrag — eine Abgabe, die alle Urlauber:innen pro Aufenthaltstag zahlen — finanziert Tourismuseinrichtungen wie das Meerestied, den Hauptbadestrand, die Museumspferdebahn und weitere Angebote. Die Gemeinde lässt regelmäßig eine Beitragskalkulation erstellen, um zu prüfen, welcher Satz kostendeckend ist. Die aktuelle Kalkulation für 2024 bis 2026 hat den höchstzulässigen Satz auf 6,07 Euro ermittelt; Überdeckungen aus Vorjahren wurden dabei verrechnet. Die bisherige Satzung datiert vom 1. Januar 2022 mit einem Hauptsaisonsatz von 5,00 Euro.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind ausschließlich Gäste, die ohne Hauptwohnsitz auf Spiekeroog übernachten — Insulaner:innen mit Hauptwohnsitz sind generell beitragsbefreit. Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind (6–14 Jahre) bedeutet die neue Satzung in der Hauptsaison 13,30 Euro pro Tag statt bisher 12,30 Euro. Kinder unter 6 Jahren bleiben beitragsfrei; für Schwerbehinderte und bestimmte Gruppen gelten weiterhin Befreiungen oder Ermäßigungen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Hauptsaisonsatz für Erwachsene steigt von 5,00 Euro auf 5,50 Euro pro Tag
- Der höchstzulässige Satz nach Kalkulation wäre 6,07 Euro gewesen — der Rat bleibt bewusst darunter
- Kinder zwischen 6 und 14 Jahren zahlen in der Hauptsaison 2,30 Euro, in der Nebensaison 0,90 Euro
- Die neue Satzung tritt rückwirkend zum 1. Dezember 2024 in Kraft
- Die Nordseebad Spiekeroog GmbH erhebt den Beitrag weiterhin im Auftrag der Gemeinde
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/085/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-880 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 📄241030 Gästebeitragssatzung Spiekeroog final Stand 22PDF; CHARSET=UTF-823 kB≈ 14 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Kurbeitrag auf Spiekeroog bleibt für die Jahre 2017 bis 2019 unverändert bei 3,30 Euro pro Nacht für Erwachsene in der Hauptsaison. Eine externe Kalkulation durch die K+W Wirtschaftsberatung GmbH hat ergeben, dass der rechnerisch ermittelte Satz bei 3,32 Euro liegt — also kaum über dem bisherigen Wert. Der Rat soll beschließen, den aktuellen Satz ab dem 1. Januar 2017 weiter zu erheben.
Der Rat soll die Beitragskalkulation für Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge für die Jahre 2014 bis 2016 beschließen. Erstellt hat sie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Flick GmbH im Auftrag der Nordseebad Spiekeroog GmbH und der Gemeinde. Eine überarbeitete Fassung einzelner Seiten wurde nachgereicht, um ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zu berücksichtigen. Der Beschluss bildet die Grundlage für die ab 2014 geltenden Satzungen zum Kurbeitrag und zum Fremdenverkehrsbeitrag.
Der Rat soll den Gästebeitrag — die Abgabe, die jede übernachtende Person auf Spiekeroog zahlt — deutlich anheben. Ab dem 15. März 2021 steigt der Satz für Erwachsene in der Hauptsaison von 3,60 Euro auf 5,00 Euro pro Nacht; Kinder zahlen dann 2,10 Euro statt 1,50 Euro. Gleichzeitig entfällt ab 2022 die bisherige Pflichtabgabe für Zweitwohnungsbesitzer, die stattdessen freiwillig eine Jahreskarte erwerben können. Der Rat hat die Satzung zur 3. Änderung beschlossen.
Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Kurbeitrag ab 2014: Erwachsene zahlen in der Hauptsaison künftig 3,30 Euro pro Übernachtung statt bisher 2,80 Euro, Kinder 1,40 Euro statt 1,20 Euro. Grundlage ist eine Kalkulation für 2014 bis 2016, die eine jährliche Unterdeckung von rund 325.900 Euro ermittelt hat. Der Rat soll die neue Kurbeitragssatzung beschließen, die zum 1. Januar 2014 in Kraft tritt.