Beratung und Beschluss zur Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Juni 2013
Beschlossen — mehrheitlich
am 27. Juni 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat für einen Satzungsbeschluss zur Einführung einer Fremdenverkehrsabgabe zum 01.01.2014 einen Satzungsentwurf mit einer vollständigen Übersicht zu den Vorteils-Gewinn und Beitragssätzen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der für das Basisjahr 2011 vorliegenden Gesamtumsatzzahlen der beitragspflichtigen Betriebe vorzulegen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog berät über die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages. Dabei geht es um eine neue Abgabe, die Betriebe oder Personen zahlen sollen, die wirtschaftlich vom Tourismus auf der Insel profitieren. Ein Beschluss über Einführung und Ausgestaltung des Beitrags soll in der Sitzung gefasst werden.
Einordnung
Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung über die Einführung eines neuen kommunalen Abgabeinstruments. Es handelt sich vermutlich um einen Grundsatz- oder Einführungsbeschluss.
Hintergrund
Ein Fremdenverkehrsbeitrag ist eine kommunale Abgabe, die Gewerbetreibende leisten, die mittelbar oder unmittelbar Vorteile aus dem Tourismus ziehen — zum Beispiel Einzelhandel, Gastronomie oder Vermieter. Er ergänzt oder ersetzt andere Finanzierungsformen für tourismusnahe Infrastruktur. Da nur der Titel der Vorlage vorliegt, sind Einzelheiten zu Satzungsgrundlage, Beitragssätzen oder betroffenen Gruppen nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Gewerbetreibende auf Spiekeroog, die vom Tourismus profitieren, könnten durch den Beitrag finanziell belastet werden. Für alle Insulaner:innen kann die Einnahme dieser Abgabe bedeuten, dass touristische Infrastruktur damit mitfinanziert wird. Da kein PDF vorliegt, lassen sich Höhe, Erhebungskreis und Zeitplan nicht benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde berät über die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages als neue kommunale Abgabe
- Ein Fremdenverkehrsbeitrag trifft typischerweise Betriebe, die wirtschaftlich vom Tourismus profitieren
- Ein Beschluss soll in der Sitzung gefasst werden
- Nähere Details zu Beitragshöhe und Satzung liegen mangels PDF nicht vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 0041/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog erhöht den Kurbeitrag ab 2014: Erwachsene zahlen in der Hauptsaison künftig 3,30 Euro pro Übernachtung statt bisher 2,80 Euro, Kinder 1,40 Euro statt 1,20 Euro. Grundlage ist eine Kalkulation für 2014 bis 2016, die eine jährliche Unterdeckung von rund 325.900 Euro ermittelt hat. Der Rat soll die neue Kurbeitragssatzung beschließen, die zum 1. Januar 2014 in Kraft tritt.
Der Kurbeitrag auf Spiekeroog bleibt für die Jahre 2017 bis 2019 unverändert bei 3,30 Euro pro Nacht für Erwachsene in der Hauptsaison. Eine externe Kalkulation durch die K+W Wirtschaftsberatung GmbH hat ergeben, dass der rechnerisch ermittelte Satz bei 3,32 Euro liegt — also kaum über dem bisherigen Wert. Der Rat soll beschließen, den aktuellen Satz ab dem 1. Januar 2017 weiter zu erheben.
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