1. Änderung der Gästebeitragssatzung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 20. März 2025
Beschlossen — einstimmig
am 20. März 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Gästebeitragssatzung vom 22.11.2024 in der vorgelegten Fassung rückwirkend zum 01.12.2024. RV Redelfs führt kompakt in den Sachverhalt ein: Bei der Anwendung der Satzung wurde festgestellt, dass die Formulierung in § 4 Abs. 1 zur Berechnung des Gästebeitrags ungewollt zu einem zusätzlichen Berechnungstag führte. Während die Vorgängersatzung die Berechnung nach Übernachtungen vorsah, erfolgte die Berechnung nun nach Aufenthaltstagen, sodass An- und Abreisetag separat gezählt wurden. Diese Auswirkung war dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung am 22.11.2024 nicht bewusst und nicht beabsichtigt. Daher wird die 1. Änderungssatzung zur Gästebeitragssatzung vom 22.11.2024 vorgelegt. Sie stellt klar, dass An- und Abreisetag als ein Tag gewertet werden, wodurch sich die Berechnung wieder an der bisherigen Regelung orientiert. Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.12.2024 in Kraft. Zusätzlich wurde bei der Prüfung mit der Vorsatzung festgestellt, dass der „Ermäßigtenpreis“ ausgewiesen, jedoch keine tatsächliche Ermäßigung enthalten war. Dies wurde als unlogisch erkannt und entsprechend korrigiert.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde korrigiert einen Fehler in der Gästebeitragssatzung vom November 2024: An- und Abreisetag werden wieder als ein gemeinsamer Tag gezählt, nicht als zwei getrennte Tage. Der Fehler entstand durch eine unglückliche Formulierung beim Wechsel von der Berechnung nach Übernachtungen zur Berechnung nach Aufenthaltstagen. Die Änderung gilt rückwirkend ab 1. Dezember 2024 und stellt damit den früheren Berechnungsstand wieder her.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Korrektur eines Formulierungsfehlers in der Gästebeitragssatzung vom 22. November 2024, eingebracht in zweiter Beratung im Verwaltungsausschuss und zur Beschlussfassung im Rat.
Hintergrund
Der Rat beschloss am 22. November 2024 eine neue Gästebeitragssatzung, die die Berechnungsgrundlage von Übernachtungen auf Aufenthaltstage umstellte. Dabei entstand unbeabsichtigt eine Formulierung, nach der An- und Abreisetag jeweils als eigener Aufenthaltstag hätten zählen müssen. Das hätte Gästen einen zusätzlichen Beitragstag gegenüber der bisherigen Praxis aufgebürdet, obwohl der Rat das nicht so wollte. Die Änderungssatzung stellt den ursprünglich beabsichtigten Zustand wieder her.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Für Übernachtungsgäste ändert sich in der Praxis nichts: An- und Abreisetag zählen zusammen weiter als ein Aufenthaltstag, genau wie vor der neuen Satzung. Ohne diese Korrektur hätten Gäste für denselben Aufenthalt einen Tag mehr Gästebeitrag gezahlt. Die Korrektur gilt rückwirkend seit Dezember 2024, sodass niemand zu viel gezahlte Beträge zurückfordern müsste.
Die wichtigsten Punkte
- An- und Abreisetag werden als ein gemeinsamer Aufenthaltstag gerechnet, nicht als zwei
- Die Änderung gilt rückwirkend ab 1. Dezember 2024
- Zusätzlich wird die Abkürzung 'NSB' durch den vollen Namen 'Nordseebad Spiekeroog GmbH' ersetzt
- Die ermäßigten Beitragssätze werden angepasst: Saison A 2,10 Euro, Saison B 0,70 Euro
- Der Rat soll die Änderungssatzung in der Sitzung vom 20. März 2025 beschließen
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/004/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-886 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 📄1. Änderungssatzung zur Gästebeitragssatzung vom 22.11.2024 - Stand 11.03.2025 nach der VA-SitzungPDF; CHARSET=UTF-87 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄Lesefassung - Gästebeitragssatzung vom 22.11.2024 mit 1. Änderungssatzung - Stand 11.03.2025PDF; CHARSET=UTF-823 kB≈ 14 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll den Gästebeitrag — die Abgabe, die jede übernachtende Person auf Spiekeroog zahlt — deutlich anheben. Ab dem 15. März 2021 steigt der Satz für Erwachsene in der Hauptsaison von 3,60 Euro auf 5,00 Euro pro Nacht; Kinder zahlen dann 2,10 Euro statt 1,50 Euro. Gleichzeitig entfällt ab 2022 die bisherige Pflichtabgabe für Zweitwohnungsbesitzer, die stattdessen freiwillig eine Jahreskarte erwerben können. Der Rat hat die Satzung zur 3. Änderung beschlossen.
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