Beratung und Beschluss über die Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 11. Oktober 2018
Beschlossen — einstimmig
am 11. Oktober 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die 3. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung) in der vorgelegten Form, indem im § 2, Abs. 3, 2. Halbsatz der Satzung, die Worte „…und die Straßenreinigung…“ gestrichen werden. Im § 4, Abs. 1, letzter Spiegelstrich dieser Satzung, wird der Begriff „Nr.“ durch den Begriff „Abs.“ geändert. § 4 Abs 4 wird gestrichen. Im § 5 dieser Satzung wird im 3. Halbsatz das Wort „…von „der“ durch das Wort „den“ ersetzt. Im § 6 dieser Satzung wird die Rechtsgrundlage der zwischenzeitlich aufgehobenen NGO durch die die Rechtsgrundlage des § 10 NKomVG ersetzt. Zusätzlich zu den im Beschlussvorschlag genannten Änderungen verständigt sich das Gremium darauf §4 Abs. 4 zu streichen, da die Gemeinde nur mit dem Eigentümer direkt verhandeln möchte und nicht mit dem vom Eigentümer beauftragten Unternehmen. Die Beseitigung von Pferdeäpfeln ist in der Gefahrenabwehrverordnung geregelt. Auf Nachfrage von RM Heusipp erklärt BM Piszczan, dass die Gebühr für die Neuberechnung nur auf den Winterdienst gemünzt ist.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll die Straßenreinigungssatzung in vier Punkten redaktionell bereinigen. Kern der Änderung: In § 2 Abs. 3 werden die Worte „und die Straßenreinigung
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur 3. Änderung der Straßenreinigungssatzung; Erstberatung im Verwaltungsausschuss am 2. Oktober 2018, Beschluss im Rat am 11. Oktober 2018.
Hintergrund
Die Straßenreinigungssatzung regelt, wer für die Reinigung öffentlicher Straßen zuständig ist: grundsätzlich die Anlieger, im Winterdienst (November bis März) die Gemeinde. Die bestehende Fassung enthielt in § 2 Abs. 3 einen Widerspruch, weil dort neben dem Winterdienst auch „die Straßenreinigung
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Änderungen sind rein redaktioneller Natur und bereinigen Formulierungsfehler sowie veraltete Gesetzesverweise. Für Insulaner:innen ändert sich in der Praxis nichts: Die Reinigungspflicht der Anlieger und der gemeindliche Winterdienst bleiben wie bisher geregelt.
Die wichtigsten Punkte
- In § 2 Abs. 3 werden die Worte „und die Straßenreinigung
- Die Gesetzesgrundlage in § 6 wird von der aufgehobenen NGO auf das geltende NKomVG umgestellt
- In § 4 Abs. 1 wird „Nr
- In § 5 wird ein Grammatikfehler korrigiert ("der" wird zu "den")
- Die geänderte Satzung tritt zum 1. November 2018 in Kraft
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/098/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8357 kB
- 📄LESEFASSUNG Straßenreinigungssatzung inkl der 2 Änderungen mit 3 Änderung (2)PDF; CHARSET=UTF-8126 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde will die Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen — also die Regelung, die Anlieger:innen an den Kosten größerer Straßenbaumaßnahmen beteiligt. Als Ausgleich soll die Grundsteuer B nicht gesenkt werden, damit die Einnahmen auf heutigem Niveau bleiben. Die Mehreinnahmen sollen in den Abbau des Investitions- und Unterhaltungsstaus bei den Straßen fließen. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, eine Aufhebungssatzung bis Ende 2019 vorzulegen.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) zum ersten Mal. Mit der Satzungsänderung werden bestehende Regelungen zum Schutz vor Lärm auf der Insel angepasst. Ein Beschluss des Rates über die geänderte Satzung ist vorgesehen.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Straßenreinigungssatzung zum zweiten Mal. Geregelt wird, welche öffentlichen Straßen, Wege und Plätze gereinigt werden und wer dafür zuständig ist oder Gebühren zahlt. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt auf Basis des Titels nicht erkennbar vor.
Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Hauptsatzung zum ersten Mal ändern. Die Hauptsatzung regelt die grundlegenden Verfassungsregeln der Gemeinde — etwa Zuständigkeiten, Organe und Verfahren. Welche konkreten Punkte geändert werden sollen, geht aus dem Titel allein nicht hervor.