Beratung und Beschluss über die Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 11. Oktober 2018
Beschlossen — einstimmig
am 11. Oktober 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die 3. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung) in der vorgelegten Form, indem im § 2, Abs. 3, 2. Halbsatz der Satzung, die Worte „…und die Straßenreinigung…“ gestrichen werden. Im § 4, Abs. 1, letzter Spiegelstrich dieser Satzung, wird der Begriff „Nr.“ durch den Begriff „Abs.“ geändert. § 4 Abs 4 wird gestrichen. Im § 5 dieser Satzung wird im 3. Halbsatz das Wort „…von „der“ durch das Wort „den“ ersetzt. Im § 6 dieser Satzung wird die Rechtsgrundlage der zwischenzeitlich aufgehobenen NGO durch die die Rechtsgrundlage des § 10 NKomVG ersetzt. Zusätzlich zu den im Beschlussvorschlag genannten Änderungen verständigt sich das Gremium darauf §4 Abs. 4 zu streichen, da die Gemeinde nur mit dem Eigentümer direkt verhandeln möchte und nicht mit dem vom Eigentümer beauftragten Unternehmen. Die Beseitigung von Pferdeäpfeln ist in der Gefahrenabwehrverordnung geregelt. Auf Nachfrage von RM Heusipp erklärt BM Piszczan, dass die Gebühr für die Neuberechnung nur auf den Winterdienst gemünzt ist.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat soll die Straßenreinigungssatzung in drei redaktionellen Punkten korrigieren. Inhaltlich ändert sich an den Pflichten der Anlieger:innen nichts. Der Beschlussvorschlag sieht vor, einen widersprüchlichen Halbsatz in § 2 Abs. 3 zu streichen sowie veraltete Abkürzungen und eine aufgehobene Rechtsgrundlage (NGO) durch die gültige Fassung des NKomVG zu ersetzen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur 3. Änderung der Straßenreinigungssatzung, eingebracht zur abschließenden Beratung im Verwaltungsausschuss und Beschluss im Rat.
Hintergrund
Die Straßenreinigungssatzung regelt, wer auf Spiekeroog für die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze zuständig ist. Grundsätzlich sind es die Eigentümer:innen anliegender Grundstücke; den Winterdienst von November bis März übernimmt die Gemeinde. Die Satzung wurde zuletzt 2015 geändert. Bei einer Überprüfung wurden ein inhaltlicher Widerspruch sowie veraltete Paragraphenbezeichnungen festgestellt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Für Insulaner:innen und Grundstückseigentümer:innen ändert sich durch diese Änderung nichts Praktisches. Die Reinigungspflichten und der Winterdienst bleiben unverändert. Es handelt sich ausschließlich um eine juristische Bereinigung der Satzungsformulierungen.
Die wichtigsten Punkte
- In § 2 Abs. 3 wird der Halbsatz und die Straßenreinigung gestrichen, weil er dem Rest der Satzung widersprach
- In § 4 Abs. 1 wird die Abkürzung Nr. durch Abs. ersetzt, um die juristisch korrekte Schreibweise herzustellen
- In § 5 wird ein grammatikalischer Tippfehler korrigiert (von der durch von den)
- In § 6 wird die aufgehobene Rechtsgrundlage NGO durch den gültigen § 10 NKomVG ersetzt
- Die geänderte Satzung trat zum 1. November 2018 in Kraft
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/098/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8357 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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- 📄LESEFASSUNG Straßenreinigungssatzung inkl der 2 Änderungen mit 3 Änderung (2)PDF; CHARSET=UTF-8126 kB≈ 7 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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