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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung)

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 11. Oktober 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 11. Oktober 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die 3. Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung) in der vorgelegten Form, indem im § 2, Abs. 3, 2. Halbsatz der Satzung, die Worte „…und die Straßenreinigung…“ gestrichen werden. Im § 4, Abs. 1, letzter Spiegelstrich dieser Satzung, wird der Begriff „Nr.“ durch den Begriff „Abs.“ geändert. § 4 Abs 4 wird gestrichen. Im § 5 dieser Satzung wird im 3. Halbsatz das Wort „…von „der“ durch das Wort „den“ ersetzt. Im § 6 dieser Satzung wird die Rechtsgrundlage der zwischenzeitlich aufgehobenen NGO durch die die Rechtsgrundlage des § 10 NKomVG ersetzt. Zusätzlich zu den im Beschlussvorschlag genannten Änderungen verständigt sich das Gremium darauf §4 Abs. 4 zu streichen, da die Gemeinde nur mit dem Eigentümer direkt verhandeln möchte und nicht mit dem vom Eigentümer beauftragten Unternehmen. Die Beseitigung von Pferdeäpfeln ist in der Gefahrenabwehrverordnung geregelt. Auf Nachfrage von RM Heusipp erklärt BM Piszczan, dass die Gebühr für die Neuberechnung nur auf den Winterdienst gemünzt ist.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Der Rat soll die Straßenreinigungssatzung in vier Punkten redaktionell bereinigen. Kern der Änderung: In § 2 Abs. 3 werden die Worte „und die Straßenreinigung

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur 3. Änderung der Straßenreinigungssatzung; Erstberatung im Verwaltungsausschuss am 2. Oktober 2018, Beschluss im Rat am 11. Oktober 2018.

Hintergrund

Die Straßenreinigungssatzung regelt, wer für die Reinigung öffentlicher Straßen zuständig ist: grundsätzlich die Anlieger, im Winterdienst (November bis März) die Gemeinde. Die bestehende Fassung enthielt in § 2 Abs. 3 einen Widerspruch, weil dort neben dem Winterdienst auch „die Straßenreinigung

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Änderungen sind rein redaktioneller Natur und bereinigen Formulierungsfehler sowie veraltete Gesetzesverweise. Für Insulaner:innen ändert sich in der Praxis nichts: Die Reinigungspflicht der Anlieger und der gemeindliche Winterdienst bleiben wie bisher geregelt.

Die wichtigsten Punkte

  • In § 2 Abs. 3 werden die Worte „und die Straßenreinigung
  • Die Gesetzesgrundlage in § 6 wird von der aufgehobenen NGO auf das geltende NKomVG umgestellt
  • In § 4 Abs. 1 wird „Nr
  • In § 5 wird ein Grammatikfehler korrigiert ("der" wird zu "den")
  • Die geänderte Satzung tritt zum 1. November 2018 in Kraft

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/098/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog11. Oktober 2018, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Beratung und Beschluss über die Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Spiekeroog (Straßenreinigungssatzung) — Spiekeroog-Radar