Beratung und Beschluss zur Einführung von Doppelhaushalten
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Mai 2019
Beschlossen — mehrheitlich
am 02. Mai 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat beauftragt die Verwaltung einen Satzungsänderungsvorschlag vorzulegen, der die Hauptsatzung in der Hinsicht ändert, dass ab 2021 Doppelhaushalte möglich sind. Herr Koffinke führt aus, dass die Erstellung eines Doppelhaushaltes viel Aufwand bedeuten würde. Ab 2021 sind die Gemeinden zudem dazu verpflichtet, auf Rechnungen die Mehrwertsteuer auszuweisen. Durch einen Doppelhaushalt für die Jahre 2020 u. 2021 wäre die Gemeinde Spiekeroog damit ein Jahr früher in der Pflicht dies umzusetzen. Er plädiert daher zwar für die Einführung von Doppelhaushalten, würde das Projekt jedoch erst für die Jahre 2021 und 2022 umsetzen wollen. RM Heusipp unterstützt die Argumentation von Herr Koffinke und bittet um Wiedervorlage zu den Haushaltsberatungen für 2021, um dann erneut über das Thema zu beraten. RM Warenski teilt mit, dass sich der Haushalts- und Finanzausschuss für die Einführung eines Doppelhaushaltes entschieden hat. RM Klasing gibt zu Bedenken, dass es dafür einer Änderung der Hauptsatzung bedarf. Auf Wunsch von RM Germis stellt Herr Koffinke die Vor- und Nachteile eines Doppelhaushaltes hervor. Dabei ist es ein deutlich größerer Aufwand die Haushalte für zwei Jahre festzulegen. Allerdings steht dem entgegen, dass die Abgabe vorgeschriebener Berichte (z.B. Beteiligungsberichte) für 2 Jahre abgegeben werden können und dadurch insgesamt von einer Arbeitserleichterung gesprochen werden kann. Außerdem entsteht durch den Doppelhaushalt auch eine gewisse Planungssicherheit. Abschließend stellt er die Problematik hervor, wie umfangreich die MwSt.-Einführung für die Kommunen ist und dies ebenfalls zum 01.01.2020 nicht zu bewältigen wäre. Der Beschlussvorschlag wird in leicht abgeänderter Form mehrheitlich genehmigt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will künftig Doppelhaushalte — also gemeinsame Haushaltspläne für zwei Jahre — aufstellen können. Dafür muss die Hauptsatzung geändert werden. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, einen entsprechenden Satzungsänderungsvorschlag vorzulegen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung in Erstberatung, eingebracht vom Bereich Koffinke. Sie durchläuft Haushalts- und Finanzausschuss, Verwaltungsausschuss und abschließend den Rat.
Hintergrund
Für die Jahre 2020 und 2021 plant die Gemeinde erstmals einen Doppelhaushalt — einen gemeinsamen Etatplan für zwei Haushaltsjahre. Die geltende Hauptsatzung lässt das bislang nicht ausdrücklich zu. Ein Doppelhaushalt kann Verwaltungsaufwand reduzieren, weil nicht jedes Jahr ein neuer Haushalt aufgestellt und beschlossen werden muss.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Änderung betrifft zunächst das interne Verfahren der Gemeindeverwaltung. Mittelbar profitieren Insulaner:innen, wenn durch weniger Haushaltszyklen Ressourcen in der Verwaltung geschont werden. Unmittelbare Auswirkungen auf Gebühren oder Leistungen ergeben sich aus dieser Vorlage nicht direkt.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde plant für 2020/2021 erstmals einen Doppelhaushalt
- Die geltende Hauptsatzung erlaubt Doppelhaushalte noch nicht
- Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, einen Satzungsänderungsvorschlag auszuarbeiten
- Die Vorlage selbst beschließt noch keine Satzungsänderung, nur den Auftrag dazu
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/013/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-897 kB
Beratungsfolge
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