Beratung und Beschluss über die Aufstellung eines B-Planes zur Änderung des B-Planes Achter d´Diek
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. November 2018
Beschlossen — einstimmig
am 08. November 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Gemeinderat beschließt eine Aufstellung eines B-Planes zur Änderung des B-Planes Achter d´Diek mit dem Ziel, das Gebiet SO 3 des B-Planes Achter d´Diek aus dem Bebauungsplan herauszulösen und auch dies für alle eventuell noch geltenden älteren Bebauungspläne herbeizuführen. Der Rat beauftragt die Gemeinde, einen Entwurf der Satzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt dem Rat zur Beschließung der Auslage und Anhörung der Träger öffentlicher Belange vorzulegen. Etwaige Mittel zur Durchführung des Verfahrens werden freigegeben. Herr Koffinke erläutert, dass durch die Aufhebung des B-Plans eine Umsetzung der geplanten Umbauarbeiten schneller erfolgen kann. BM Piszczan fügt hinzu, dass das Fernziel weiterhin ein B-Plan „Achter d´Diek“ sein wird. RM Klasing gibt zu Bedenken, dass in unmittelbarer Nähe zum Künstlerhaus die Halle des Segelclubs besteht, in der lärmintensive Arbeiten durchgeführt werden. Ein Wohnhaus in unmittelbarer Nähe ist nicht unbedingt geeignet. Ähnlich wie bei den Wohnungsmietverträgen für die Häuser „Achter d´Diek“ würde er es befürworten, wenn auch hier auf die Halle und die daraus resultierenden Lärmbelastungen hingewiesen werden könnte. RM Schreiber fragt an, ob die Verwaltung den städtebaulichen Vertrag personell umsetzen kann. Herr Koffinke erklärt, dass die Verwaltung den Rechtsanwalt damit beauftragen werde und dieser bereits darüber in Kenntnis gesetzt wurde.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde will den Bebauungsplan Achter d Diek ändern, um das Teilgebiet SO 3 aus diesem Plan herauszulösen. Die aktuelle Rechtslage gilt als Hindernis für eine sinnvolle Entwicklung dieses Gebietes. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung beauftragen, einen Satzungsentwurf zur öffentlichen Auslegung vorzubereiten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Björn Koffinke. Es handelt sich um einen Aufstellungsbeschluss — den formalen Start eines neuen Bebauungsplanverfahrens zur Änderung des bestehenden Bebauungsplans Achter d Diek.
Hintergrund
Der Bebauungsplan Achter d Diek enthält das Sondergebiet SO 3, dessen baurechtliche Festsetzungen eine Weiterentwicklung nach Einschätzung der Gemeinde derzeit verhindern. Die Gemeinde beurteilt die Situation als aussichtslos und sieht nur durch eine Planänderung einen Ausweg. Das Verfahren soll auch ältere, möglicherweise noch geltende Bebauungspläne für dieses Gebiet erfassen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Unmittelbar betroffen ist zunächst nur das Gebiet SO 3 im Bereich Achter d Diek. Für alle Insulaner:innen bedeutet der Beschluss, dass ein förmliches Planungsverfahren startet, das später eine öffentliche Auslegung mit Beteiligungsmöglichkeit vorsieht. Konkrete Auswirkungen auf Wohnen, Kosten oder Versorgung hängen davon ab, welche Nutzungen im geänderten Plan festgesetzt werden — das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.
Die wichtigsten Punkte
- Das Teilgebiet SO 3 des Bebauungsplans Achter d Diek soll aus dem bestehenden Plan herausgelöst werden
- Die Gemeinde bewertet die aktuelle baurechtliche Situation als Entwicklungshindernis
- Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss für einen neuen Änderungsplan fassen
- Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich einen Satzungsentwurf zur Auslegung vorzulegen
- Haushaltsmittel für das Planverfahren werden mit dem Beschluss freigegeben
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/110/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
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