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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss zum Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Achter d´Utkiek und der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. März 2021

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 04. März 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Die Lage des zu überplanenden Gebietes wird beschlossen und im Rahmen eines Lageplanes diesem Beschluss angefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Achter d´ Utkiek“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Die Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog wird beauftragt, für die Bauleitplanung, sobald aussagekräftige Vorentwurfsfassungen vorliegen, die Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und danach die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Beschluss in der Ratssitzung vom 12.12.2019, Beschlussvorlage 01/102/2019, zur Ausschreibung eines Planungswettbewerbes, wird zurückgenommen. Der Lagebereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Achter d´Diek“ sind identisch. RV Redelfs erklärt den Sachstand. Vor Jahren wurde das Thema begonnen und es soll wieder aufgegriffen werden. Es geht zum heutigen Zeitpunkt nicht um konkrete Planungen, sondern die Grenzen des aufzustellenden Bebauungsplanes sollten im Groben erstellt werden. Zu den Grenzen gab es verschiedene Fassungen. U.a. sollte die Grenze an den B-Plan Kurzentrum und B-Plan Dorf Teil-A grenzen. Dies seien alles Ideen. Die letztendliche Bebauung des Geländes wäre ein anderes Thema und würde in Folge noch besprochen. RV Redelfs ergänzt, dass ihr der Aufstellungsbeschluss immer noch zu schnell passiere. Sie merkt an, dass die Änderung des Flächennutzungsplans ebenfalls angepasst werden müsste. Sie wäre dafür, die 9. Änderung anzuschieben, aber nicht den Aufstellungsbeschluss des Geländes. Kämmerer Koffinke sagt, dass es die 7., 8. und 9. Änderung des F-Plans gäbe. Man müsste alle Pläne ändern, um das Gelände zu beplanen. Die angeschobene 9. Änderung könnte auch die 7. Änderung sein. Wichtig sei die Erstellung des Bebauungsplans, da der Flächennutzungsplan ohnehin geändert werden muss. Es könne dann auch die 10. Änderung kommen. RV Redelfs erwidert, dass jede Änderung neue Kosten verursachen würde. RM Breuer fragt, ob separat über den Beschlussvorschlag abgestimmt werden sollte. RM Schreiber sagt, die „alte Fläche C2CI“ beinhalte ca. 2,3 Hektar, wenn das Gebiet erweitert würde, werden es ca. 3.5 Hektar. Man sollte das Gelände Richtung „Lütt Slurpad“ außenvorlassen und Richtung Westen planen. RM Warenski stimmt dem Vorschlag zu. RV Redelfs ergänzt, dass direkt am Friedhof keine Häuser gebaut werden sollen. Ebenso müsse die Zuwegung zu dem neuen Gelände geklärt werden. Sie erinnert, dass die „alte Fläche C2CI“ eine Erweiterung des Gebietes „Lütt Slurpad“ in Richtung Friedhof werden sollte. Jetzt wäre der Wunsch, das Gebiet nicht direkt an das Wohngebiet „Lütt Slurpad“ grenzen zu lassen. RM Warenski sagt, die inhaltlichen Themen sollten im Bauausschuss diskutiert werden; hier gehe es um den Beschluss für die Beauftragung der Verwaltung, das Thema zu bearbeiten. Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich genehmigt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog will auf dem Gelände 'Achter d'Utkiek' ein neues Wohngebiet für Dauerwohnungen von Insulaner:innen entwickeln. Dazu soll der Rat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 'Achter d'Utkiek' sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplans fassen, damit das Gebiet planungsrechtlich als Wohngebiet ausgewiesen werden kann. Ein früher beschlossener Planungswettbewerb (2019) wird dabei zurückgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen erster Entwürfe die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungs- und Auslegungsverfahren durchzuführen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung an Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat; es geht um den Aufstellungsbeschluss — den formalen Start — für den Bebauungsplan 'Achter d'Utkiek' sowie die parallele 9. Änderung des Flächennutzungsplans.

Hintergrund

Der Rat hatte bereits 2020 (Vorlage 01/085/2020) beschlossen, für das Gebiet 'Achter d'Utkiek' einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten. Seit 2012 existieren städtebauliche Konzeptstudien (EU-Projekt 'Cradle to Cradle Islands'), die für das rund 2,1 Hektar große Dünengelände nordöstlich des Ortskerns 70 bis 78 Dauerwohnungen in hofartiger Bebauung vorsahen. Das Gebiet grenzt an bestehende Wohnbebauung ('Lütt Slurpad') und liegt in der Wasserschutzzone III des Inselwasserwerks. Im Flächennutzungsplan ist es bisher nicht als Wohngebiet ausgewiesen, was die nun beantragte Änderung erforderlich macht.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben richtet sich direkt an Insulaner:innen, die dauerhaft auf Spiekeroog wohnen wollen: Geplant sind Dauerwohnungen — keine Ferienwohnungen. Entsteht das Gebiet, könnten erstmals seit Jahren wieder nennenswerte Wohnkapazitäten für die Inselgemeinschaft geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss ist erst der Anfang eines mehrjährigen Planungsverfahrens; konkrete Bauten sind noch nicht genehmigt.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 'Achter d'Utkiek' und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans fassen
  • Das Plangebiet liegt nordöstlich des Ortskerns auf einem Dünengelände mit rund 2,1 Hektar Gesamtfläche
  • Das Gebiet soll ausschließlich Dauerwohnungen für Insulaner:innen aufnehmen
  • Ein 2019 beschlossener Planungswettbewerb wird durch diesen Beschluss zurückgenommen
  • Nach dem Aufstellungsbeschluss folgen Bürgerbeteiligung und Behördenanhörung gemäß Baugesetzbuch

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/092/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
7 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (7)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog16. Februar 2021, 20:00 UhrVorberatungmehrheitlich
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog4. März 2021, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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