Beratung und Beschluss über die Auftragsvergabe von Baumschnittarbeiten
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 15. Dezember 2016
Beschlossen — einstimmig
am 15. Dezember 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe der Arbeiten an gemeindeeigenen Bäumen mit der Kennzeichnung hoch (dringlich) und mittel an Firma 3 . Es wird über das Ergebnis der VA-Sitzung berichtet, wonach nur die Bäume mit „hoher“ und „mittlerer“ Beeinträchtigung bearbeitet werden sollen. RM Warenski zeigt sich über das in der Anlage aufgeführte Baumkataster verwundert und bezweifelt, dass alle in der Liste genannten Bäume (z.B. die Linde vor dem „Hotel zur Linde“) der Gemeinde gehören. Daher kann seiner Meinung nach eine Entscheidung nicht getroffen werden. Auch RM Schreiber merkt an, dass einige der aufgelisteten Bäume nicht auf den Grundstücken der Gemeinde stehen können. RM Weibels kritisiert die hohen Kosten für den Baumgutachter und fragt an, ob diese Arbeiten ausgeschrieben werden. Er stellt zur Diskussion, ob jährlich ein solches Gutachten erstellt werden müsste und ob nicht andere Gutachter befragt werden. Auf Nachfrage teilt BM Piszczan mit, dass dieses Gutachten jährlich erstellt wird. RV Redelfs verdeutlicht, dass die Bäume von Privatpersonen im Gutachten vorhanden sein können. Die damalige Grundidee bestand darin, Privatpersonen nicht mit den Gutachterkosten zu belasten, wenn diese schon die „Baumlast“ tragen. Das Gremium verständigt sich darauf, die Satzung im Bau- und Umweltausschuss aufzuarbeiten und einen leicht abgeänderten Beschluss zu fassen, damit die Verwaltung die wichtigsten Leistungen vergeben kann.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde vergibt Baumschnitt- und Baumpflegearbeiten an eine externe Firma. Grundlage ist ein Gutachten des Baumsachverständigen Andreas Block-Daniel vom September 2016, das Pflegemaßnahmen nach Dringlichkeit (hoch, mittel, niedrig) einstuft. Die Verwaltung empfiehlt aus wirtschaftlichen Gründen Firma 3, die mit rund 6.112 Euro (Gesamtpaket) das günstigste Angebot abgegeben hat. Der Rat soll entscheiden, ob nur die dringlichsten oder auch die mittelfristigen Maßnahmen beauftragt werden.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Auftragsvergabe im Bereich Grünanlagen, eingebracht von der Gemeindeverwaltung. Der Rat trifft den abschließenden Vergabebeschluss in der Sitzung am 15. Dezember 2016.
Hintergrund
Ein Baumsachverständiger hat im September 2016 den Zustand der Gemeindebäume begutachtet und Pflegemaßnahmen mit den Dringlichkeitsstufen hoch, mittel und niedrig bewertet. Die Verwaltung hat daraufhin bei drei Firmen je zwei Angebote eingeholt. Fällungen sind aus dem Vergabepaket ausgenommen, weil die örtliche Feuerwehr dabei unterstützt. Die Haushaltsmittel werden für das Jahr 2017 bereitgestellt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Gepflegte und verkehrssichere Bäume betreffen alle, die auf der Insel unterwegs sind — Insulaner:innen wie Gäste. Nicht rechtzeitig beschnittene Bäume können zur Gefahr im öffentlichen Raum werden. Die Kosten trägt die Gemeinde aus dem Haushalt 2017.
Die wichtigsten Punkte
- Das Gutachten vom September 2016 stuft mehrere Bäume als dringend pflegebedürftig ein
- Drei Firmen haben Angebote eingereicht; Firma 3 ist mit rund 6.112 Euro das günstigste Gesamtangebot
- Firma 1 liegt mit rund 19.175 Euro deutlich über den anderen Angeboten
- Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe an Firma 3 aus wirtschaftlichen Gründen
- Der Rat wählt zwischen zwei Umfängen: nur dringlich oder dringlich und mittel
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/111/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8136 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt ihre Baumschutzsatzung von 2006 durch eine neue, umfassendere Regelung. Künftig sind alle Bäume ab 75 cm Stammumfang geschützt — unabhängig vom Standort, also auch auf Privatgrundstücken. Hinzu kommen 64 namentlich erfasste ortsbildprägende Bäume im öffentlichen Baumkataster. Der Rat soll die neue Satzung beschließen, die zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten soll.
Der Umweltausschuss soll entscheiden, ob das Biotop westlich vom Damenpad durch Rodung junger Bäume aufgewertet wird, um der bedrohten Kreuzkröte wieder Sonnenplätze zu verschaffen. Aufsprießende Bäume verschatten die sandigen Freiflächen, die die Kröte zum Aufwärmen braucht. Die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog hat sich bereit erklärt, bei der Rodung zu helfen. Ein konkreter Beschlusstext fehlt in der Vorlage; der Ausschuss soll zunächst beraten, ob und in welchem Umfang die Maßnahme erforderlich ist.
Die Gemeinde Spiekeroog bereitet eine neue Baumschutzsatzung vor und stellt dem Rat die finalen Entwürfe der Arbeitsgruppe Bäume zur Vorberatung vor. Präsentiert werden ein Satzungsentwurf, ein Baumkataster für ortsbildprägende Bäume, ein Pflege- und ein Nachpflanzkonzept sowie Regeln für Fällgenehmigungen und Ersatzpflanzungen. Der Rat soll Hinweise einbringen, die in die weitere Ausarbeitung einfließen. Die verabschiedungsreife Satzung soll voraussichtlich im September 2025 zur Abstimmung kommen.
Ratsmitglied Goedecke beantragt, die Baumschutzsatzung von 2006 zu ergänzen und das Baumkataster zu digitalisieren und aktuell zu halten. Die Satzung regelt bisher nicht konkret, wo und wann Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen erfolgen müssen. Das Baumkataster wurde seit 2006 kaum gepflegt und liegt nur in veralteter Papierform vor. Der Verwaltungsausschuss ergänzte den Beschlussvorschlag: Die Verwaltung soll zunächst ein Konzept entwickeln und es dem Rat zur Entscheidung vorlegen.