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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Erlass einer neuen Satzung zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 28. August 2025

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 28. August 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Baumschutzsatzung gemäß § 29 BNatSchG, § 22 NNatSchG und § 10 NKomVG in der vorliegenden Fassung. BM Kösters lobte abschließend die Arbeit der Baum-AG und dankte den Mitgliedern für ihren Einsatz und das erzielte Ergebnis.

7Ja

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt ihre Baumschutzsatzung von 2006 durch eine neue, umfassendere Regelung. Künftig sind alle Bäume ab 75 cm Stammumfang geschützt — unabhängig vom Standort, also auch auf Privatgrundstücken. Hinzu kommen 64 namentlich erfasste ortsbildprägende Bäume im öffentlichen Baumkataster. Der Rat soll die neue Satzung beschließen, die zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten soll.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister. Der Verwaltungsausschuss berät am 19. August 2025 vor, der Rat der Gemeinde fasst den Satzungsbeschluss am 28. August 2025.

Hintergrund

Die bisherige Baumschutzsatzung stammt aus dem Jahr 2006 und basierte auf dem niedersächsischen Naturschutzgesetz von 1994. Sie schützte nur ortsbildprägende Bäume im Kataster; zahlreiche wertvolle Bäume blieben ungeschützt. Seit August 2024 erarbeitete eine Arbeitsgruppe aus Gemeindemitgliedern und Fachleuten eine Neufassung. Aktualisierungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des niedersächsischen Naturschutzgesetzes machten eine Neufassung zusätzlich erforderlich.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Grundstückseigentümer:innen müssen künftig eine Genehmigung beantragen, bevor sie einen geschützten Baum fällen, stark beschneiden oder im Wurzelbereich verändern. Wer einen ortsbildprägenden Baum auf seinem Grundstück hat, erhält dafür jährlich eine kostenfreie Baumkontrolle und kann alle fünf bis acht Jahre einen Pflegezuschuss von bis zu 300 Euro beantragen. Verstöße können mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld geahndet werden — deutlich mehr als bisher.

Die wichtigsten Punkte

  • Alle Bäume ab 75 cm Stammumfang sind künftig geschützt, unabhängig davon, ob sie auf öffentlichem oder privatem Grund stehen
  • 64 besonders prägende Bäume und Baumgruppen sind namentlich im öffentlichen Baumkataster erfasst, das alle sieben Jahre aktualisiert wird
  • Häufige Baumarten wie Pappel, Birke und Kiefer unterliegen erst ab 160 cm Stammumfang dem Schutz; Traubenkirschen sind ganz ausgenommen
  • Fällungen geschützter Bäume erfordern eine Genehmigung und in der Regel eine Ersatzpflanzung oder eine zweckgebundene Ersatzzahlung
  • Die neue Satzung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft und löst die Satzung vom 2. Juni 2006 ab

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 28. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/065/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
28. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog28. August 2025, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig7:0:0

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