Erlass einer neuen Satzung zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 28. August 2025
Beschlossen — einstimmig
am 28. August 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Baumschutzsatzung gemäß § 29 BNatSchG, § 22 NNatSchG und § 10 NKomVG in der vorliegenden Fassung. BM Kösters lobte abschließend die Arbeit der Baum-AG und dankte den Mitgliedern für ihren Einsatz und das erzielte Ergebnis.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt ihre Baumschutzsatzung von 2006 durch eine neue, umfassendere Regelung. Künftig sind alle Bäume ab 75 cm Stammumfang geschützt — unabhängig vom Standort, also auch auf Privatgrundstücken. Hinzu kommen 64 namentlich erfasste ortsbildprägende Bäume im öffentlichen Baumkataster. Der Rat soll die neue Satzung beschließen, die zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten soll.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister. Der Verwaltungsausschuss berät am 19. August 2025 vor, der Rat der Gemeinde fasst den Satzungsbeschluss am 28. August 2025.
Hintergrund
Die bisherige Baumschutzsatzung stammt aus dem Jahr 2006 und basierte auf dem niedersächsischen Naturschutzgesetz von 1994. Sie schützte nur ortsbildprägende Bäume im Kataster; zahlreiche wertvolle Bäume blieben ungeschützt. Seit August 2024 erarbeitete eine Arbeitsgruppe aus Gemeindemitgliedern und Fachleuten eine Neufassung. Aktualisierungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des niedersächsischen Naturschutzgesetzes machten eine Neufassung zusätzlich erforderlich.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Grundstückseigentümer:innen müssen künftig eine Genehmigung beantragen, bevor sie einen geschützten Baum fällen, stark beschneiden oder im Wurzelbereich verändern. Wer einen ortsbildprägenden Baum auf seinem Grundstück hat, erhält dafür jährlich eine kostenfreie Baumkontrolle und kann alle fünf bis acht Jahre einen Pflegezuschuss von bis zu 300 Euro beantragen. Verstöße können mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld geahndet werden — deutlich mehr als bisher.
Die wichtigsten Punkte
- Alle Bäume ab 75 cm Stammumfang sind künftig geschützt, unabhängig davon, ob sie auf öffentlichem oder privatem Grund stehen
- 64 besonders prägende Bäume und Baumgruppen sind namentlich im öffentlichen Baumkataster erfasst, das alle sieben Jahre aktualisiert wird
- Häufige Baumarten wie Pappel, Birke und Kiefer unterliegen erst ab 160 cm Stammumfang dem Schutz; Traubenkirschen sind ganz ausgenommen
- Fällungen geschützter Bäume erfordern eine Genehmigung und in der Regel eine Ersatzpflanzung oder eine zweckgebundene Ersatzzahlung
- Die neue Satzung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft und löst die Satzung vom 2. Juni 2006 ab
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 28. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/065/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 28. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8114 kB≈ 7 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
- 📄01. Baumschutzsatzung Gemeinde Spiekeroog 08-2025PDF; CHARSET=UTF-8259 kB≈ 9 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
- 📄02. Anlage 01 Baumkataster Spiekeroog Aufstellung ortsbildprägende BäumePDF; CHARSET=UTF-8577 kB≈ 6 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog bereitet eine neue Baumschutzsatzung vor und stellt dem Rat die finalen Entwürfe der Arbeitsgruppe Bäume zur Vorberatung vor. Präsentiert werden ein Satzungsentwurf, ein Baumkataster für ortsbildprägende Bäume, ein Pflege- und ein Nachpflanzkonzept sowie Regeln für Fällgenehmigungen und Ersatzpflanzungen. Der Rat soll Hinweise einbringen, die in die weitere Ausarbeitung einfließen. Die verabschiedungsreife Satzung soll voraussichtlich im September 2025 zur Abstimmung kommen.
Die Gemeinde Spiekeroog will ihre bestehende Baumschutzsatzung überarbeiten. Grundlage ist ein Baumkataster von 2013, das 60 ortsbildprägende Bäume auf Spiekeroog erfasst. Ein Baumsachverständiger hat eine Auswahl dieser Bäume vorgeschlagen, die der Umweltausschuss beraten soll. Vor der Sitzung war eine Ortsbegehung am 25. Februar 2014 geplant.
Ratsmitglied Goedecke beantragt, die Baumschutzsatzung von 2006 zu ergänzen und das Baumkataster zu digitalisieren und aktuell zu halten. Die Satzung regelt bisher nicht konkret, wo und wann Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen erfolgen müssen. Das Baumkataster wurde seit 2006 kaum gepflegt und liegt nur in veralteter Papierform vor. Der Verwaltungsausschuss ergänzte den Beschlussvorschlag: Die Verwaltung soll zunächst ein Konzept entwickeln und es dem Rat zur Entscheidung vorlegen.
Die von der Verwaltung gegründete Arbeitsgruppe Bäume stellt dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit ihre bisherigen Überlegungen vor. Die Gruppe besteht aus engagierten Bürger:innen und will bestehende Bäume auf Spiekeroog schützen, pflegen und gezielte Neuanpflanzungen planen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage nicht enthalten — es handelt sich um einen reinen Informationspunkt.