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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Erlass einer neuen Satzung zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 28. August 2025

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 28. August 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Baumschutzsatzung gemäß § 29 BNatSchG, § 22 NNatSchG und § 10 NKomVG in der vorliegenden Fassung. BM Kösters lobte abschließend die Arbeit der Baum-AG und dankte den Mitgliedern für ihren Einsatz und das erzielte Ergebnis.

7Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt ihre veraltete Baumschutzsatzung von 2006 durch eine neue, die ab 1. Oktober 2025 gilt. Künftig sind alle Bäume ab 75 cm Stammumfang geschützt, unabhängig vom Standort — bisher galten nur ortsbildprägende Bäume im Kataster. 64 besonders bedeutende Bäume und Baumensembles werden namentlich im Baumkataster erfasst. Wer geschützte Bäume ohne Genehmigung fällt oder beschädigt, riskiert Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Der Rat soll die Satzung beschließen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage von Bürgermeister Patrick Kösters zum Satzungsbeschluss — die neue Baumschutzsatzung löst die bisherige aus dem Jahr 2006 ab. Erst berät der Verwaltungsausschuss (19. August 2025), dann entscheidet der Rat (28. August 2025).

Hintergrund

Die bisherige Baumschutzsatzung stammt aus dem Jahr 2006 und basiert auf dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz von 1994. Sie schützte nur ortsbildprägende Bäume im Kataster; viele wertvolle Bäume konnten ohne Einschränkung gefällt werden. Seit August 2024 arbeitete eine gemeindliche Arbeitsgruppe an Handlungsfeldern wie Baumschutz, Neupflanzungen und Baumkataster. Im Mai 2025 stellte die Verwaltung das Konzept dem Rat vor. Aktualisierte Bundesgesetze und das Niedersächsische Naturschutzgesetz machten eine Neufassung nötig.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Alle Grundstückseigentümer:innen auf Spiekeroog, die Bäume ab 75 cm Stammumfang besitzen, brauchen künftig eine Genehmigung, bevor sie diese fällen oder wesentlich verändern. Wer einen der 64 ortsbildprägenden Bäume im Kataster hat, erhält dafür Unterstützung: eine jährliche kostenfreie Baumkontrolle und auf Antrag einen Pflegezuschuss von bis zu 300 Euro je Baum. Eingriffe ohne Genehmigung können mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Ab 1. Oktober 2025 sind alle Bäume mit mindestens 75 cm Stammumfang auf dem gesamten Gemeindegebiet geschützt
  • Für Weiß- und Rotdorn gilt eine niedrigere Schutzgrenze von 50 cm, für Pappel, Birke, Bergahorn, Erle, Kiefer und Tanne eine höhere von 160 cm
  • Das Baumkataster listet 64 besonders ortsbildprägende Bäume und Baumensembles und wird alle sieben Jahre aktualisiert
  • Eigentümer:innen dieser Katasterbäume erhalten jährlich eine kostenfreie Kontrolle sowie auf Antrag bis zu 50 % Pflegekostenzuschuss, maximal 300 Euro je Baum
  • Verstöße gegen die Satzung können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/065/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

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    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8114 kB7 k Zeichen Volltext
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Umwelt
    Vorlagen-Nr.
    01/065/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 19.08.2025  
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 28.08.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    Erlass einer neuen Satzung zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)
    Sachverhalt:
    In den vergangenen Monaten fanden umfangreiche Vorberatungen und Fachgespräche zur 
    Weiterentwicklung des Baumschutzes auf Spiekeroog statt. Seit August 2024 wurde in der 
    Arbeitsgruppe „Bäume“ intensiv an den Handlungsfeldern Baumschutzsatzung, 
    Neupflanzungen, Baumkataster, Bewusstseinsarbeit sowie Motivation und Akzeptanz 
    gearbeitet. Diese Arbeitsgruppe setzte sich aus engagierten Gemeindemitgliedern sowie 
    Fachexperten zusammen. Im Mai 2025 erfolgte im Rat der Gemeinde die Vorstellung des 
    Konzepts, bei der die wesentlichen Inhalte des Baumkatasters, des Baumschutzkonzepts, 
    der Ersatzpflanzungen und des Genehmigungsprozesses transparent präsentiert und 
    diskutiert wurden.
     
    Die bisherige Baumschutzsatzung aus dem Jahr 2006 wurde auf Grundlage des 
    Niedersächsischen Naturschutzgesetzes von 1994 erlassen, ist in einigen Punkten veraltet 
    und gewährleistet keinen umfassenden Schutz aller bedeutenden Bäume. Insbesondere sind
    bislang nur ortsbildprägende Bäume im Baumkataster geschützt, während zahlreiche 
    wertvolle Bäume ohne Einschränkung gefällt oder verändert werden können. Aufgrund 
    aktueller rechtlicher Vorgaben, insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) 
    in der aktuellen Fassung von 2024 sowie dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz 
    (NNatSchG) und dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in den 
    aktuellen Fassungen von 2025, besteht die Notwendigkeit einer Neufassung der Satzung. 
    Weiterhin soll eine bessere Handhabbarkeit für die Öffentlichkeit und die Verwaltung 
    gewährleisten sein.
     
    Die neue Satzung legt den Fokus auf den Schutz ortsbildprägender Bäume als wichtige 
    Elemente der Inselidentität, des Naturschutzes und des Klimaschutzes. Sie berücksichtigt 
    dabei ökologische, soziale und klimatische Aspekte und schafft definierte Kriterien für den 
    Schutz, wie außergewöhnlicher Wuchs, Alter oder prägende Stellung im Ortsbild.
    Die neue Baumschutzsatzung soll den Schutz aller Bäume mit einem Stammumfang ab 75 
    cm unabhängig von deren Standort sicherstellen. Bei den häufig vorkommenden Weiß- und 
    Rotdorn-Bäumen gilt eine niedrigere Schutzgrenze von 50 cm Stammumfang.
     
    Der Stammumfang wird gemessen in 1 Meter Höhe über dem Erdboden und stellt ein 
    zentrales, objektiv erfassbares Kriterium für den Schutzstatus eines Baumes dar. Er gilt als 
    Indikator für das Alter und die ökologische sowie landschaftliche Bedeutung des Baumes. 
    Bäume mit größerem Stammumfang sind in der Regel älter, prägen das Ortsbild mehr und 
    bieten einen höheren ökologischen Wert. Um sowohl eine differenzierte als auch 
    - 2 -
    praxistaugliche Regelung sicherzustellen, wurden für einige sehr häufige Baumarten – wie 
    Pappel, Birke, Bergahorn, Erle, Traubenkirsche, Kiefer und Tanne – ganz herausgenommen 
    oder deutlich höhere Schutzgrenzen festgelegt. Dadurch wird einerseits eine 
    Überregulierung bei häufigen Baumarten vermieden, andererseits bleiben wertvolle 
    Einzelbäume ausreichend geschützt.
     
    Die Satzung schützt neben dem Stammumfang auch explizit ortsbildprägende Bäume, die im
    Baumkataster der Gemeinde Spiekeroog geführt werden. Dieses Baumkataster, das etwa 64
    besonders herausragende Bäume / Baumensembles umfasst, wird als Anlage Bestandteil 
    der Satzung und öffentlich einsehbar geführt. Es wird alle sieben Jahre überprüft und 
    aktualisiert, um die Schutzwürdigkeit einzelner Bäume laufend zu bewerten.
     
    Die Satzung definiert verbotene Handlungen, wie das Entfernen, Beschädigen, erhebliche 
    Zurückschneiden oder wesentliche Verändern geschützter Bäume ohne Genehmigung. 
    Insbesondere sind das Kappen der Kronen, der Eingriff in Wurzeln sowie 
    Bodenveränderungen im Wurzelbereich untersagt. Eingriffe während der Brutzeit vom 1. 
    März bis 30. September sind untersagt, um Lebensräume von Vögeln und anderen Tieren zu
    bewahren. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen wie fachgerechter Pflege, öffentlicher 
    Grünpflege oder Gefahrabwehr möglich und bedürfen einer entsprechenden Anzeige oder 
    Genehmigung.
     
    Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Satzung ist die Einführung eines Pflege- und 
    Unterstützungsprogramms für Eigentümerinnen ortsbildprägender Bäume. Diese erhalten 
    jährlich eine kostenfreie Baumkontrolle durch qualifiziertes Fachpersonal sowie einen 
    Pflegezuschuss von bis zu 50% der Fachpflegekosten, maximal 300 Euro je Baum und 
    Pflegeintervall (5 bis 8 Jahre). Dies fördert die nachhaltige Pflege und motiviert 
    Eigentümerinnen, Verantwortung für ihre Bäume zu übernehmen.
     
    Die Satzung regelt ebenfalls Ersatzpflanzungen bei genehmigten Baumfällungen. Die 
    Ersatzpflanzungen sollen idealerweise auf dem gleichen Grundstück erfolgen, andernfalls 
    auf geeigneten Ausweichstandorten. Alternativ kann eine zweckgebundene Ersatzzahlung 
    erhoben werden, die für kommunale Pflanzprojekte verwendet wird. Die Wertigkeit der zu 
    fällenden Bäume wird durch ein differenziertes Bewertungsschema anhand von 
    Stammumfang, Habitus, Vitalität, Beitrag zur Freiraumqualität und Biotopwert bemessen. 
    Komplexe Einzelfälle werden durch eine Baumkommission mit fachkundiger Beteiligung 
    bewertet.
     
    Zur Sicherstellung eines transparenten und effizienten Ablaufs regelt die Satzung einen klar 
    strukturierten Genehmigungsprozess für Baumfällungen, der von der Antragstellung bis zur 
    Kontrolle von Fällung und Nachpflanzung reicht. 
     
    Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro geahndet. Dies stellt 
    eine deutliche Erhöhung gegenüber dem bisherigen Bußgeldrahmen dar, um die Bedeutung 
    des Baumschutzes nachhaltig zu unterstreichen und Abschreckung zu gewährleisten.
     
    Im Rahmen der Vorbereitungen der Satzung wurden die Eigentümer der als ortsbildprägend 
    eingestuften Bäume Mitte Juli 2025 per persönlichem Briefanschreiben informiert. Dieses 
    Schreiben erläuterte die wesentlichen Inhalte der neuen Satzung, die Eintragung der 
    geschützten Bäume in ein digitales Baumkataster sowie die Möglichkeiten der Förderung 
    und Pflegeunterstützung.
    Mit dieser Satzung soll ein ausgewogenes Instrument geschaffen werden, das den Schutz 
    wertvoller Bäume – insbesondere ortsbildprägender Exemplare – systematisch organisiert 
    und gleichzeitig Raum für Einzelfallentscheidungen lässt. Es geht dabei nicht um ein 
    generelles Verbot, Bäume zu fällen, sondern um einen bewussten Umgang mit einem 
    gemeinschaftlich wertgeschätzten Gut. Ziel ist es, den Charakter unserer Insel zu bewahren, 
    Eingriffe nachvollziehbar zu gestalten und Verantwortung zwischen öffentlicher Hand und 
    privaten Eigentümern gemeinsam zu tragen.
     
     
    - 3 -
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Baumschutzsatzung gemäß § 29 
    BNatSchG, § 22 NNatSchG und § 10 NKomVG in der vorliegenden Fassung. 
     
     
     
    Spiekeroog, den 19.08.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    01. Baumschutzsatzung_Gemeinde_Spiekeroog_08-2025
    02. Anlage_01_Baumkataster_Spiekeroog_Aufstellung_ortsbildprägende_Bäume
    03. Widerspruch_Gemeinde-Baumkataster-040825_mA

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

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    01. Baumschutzsatzung Gemeinde Spiekeroog 08-2025
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    Gemeinde Spiekeroog
            Der Bürgermeister
    Gemeinde Spiekeroog
    Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog
    https://gemeinde-spiekeroog.de  Seite 1 | 4
    Satzung zum Schutz von Bäumen der Gemeinde Spiekeroog
    (Baumschutzsatzung)
    Aufgrund des § 29 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009
    (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S.
    2240) geändert worden ist in Verbindung mit § 22 Abs. 1 des Niedersächsischen
    Naturschutzgesetzes (NNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104), zuletzt
    geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 289;
    2024 Nr. 13) sowie § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
    vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
    vom 8. Februar 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 9) hat der Gemeinderat der Gemeinde Spiekeroog
    in seiner Sitzung am 28.08.2025 folgende Satzung beschlossen:
    Präambel
    Bäume prägen das Erscheinungsbild unserer Insel, spenden Schatten, reinigen die Luft,
    speichern Wasser, bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten – und stehen als lebendige
    Zeugen für die Geschichte des Ortes. Sie sind Ausdruck von Natur inmitten menschlicher
    Siedlungen und tragen wesentlich zur Lebensqualität bei. Ihr Schutz ist ein aktiver Beitrag zum
    Erhalt der natürlichen Grundlagen, des Ortsbildes und zur Bewältigung des Klimawandels.
    Gleichzeitig ist es Teil einer verantwortungsvollen Gemeinordnung, die berechtigten
    Interessen von Menschen nicht pauschal einem starren Naturschutz unterzuordnen. Wo der
    Bau eines Wohnhauses für eine Insulanerfamilie, die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum,
    die Standfestigkeit eines morschen Baumes oder der Anschluss an eine Infrastruktur es
    erfordern, kann es notwendig sein, dass ein Baum weichen muss. Diese Entscheidungen
    erfordern Augenmaß, Transparenz und eine Abwägung aller Interessen.
    Mit dieser Satzung wird ein ausgewogenes Instrument geschaffen, das den Schutz wertvoller
    Bäume – insbesondere ortsbildprägender Exemplare – systematisch organisiert und
    gleichzeitig Raum für Einzelfallentscheidungen lässt. Es geht dabei nicht um ein generelles
    Verbot, Bäume zu fällen, sondern um einen bewussten Umgang mit einem gemeinschaftlich
    wertgeschätzten Gut. Ziel ist es, den Charakter unserer Insel zu bewahren, Eingriffe
    nachvollziehbar zu gestalten und Verantwortung zwischen öffentlicher Hand und privaten
    Eigentümern gemeinsam zu tragen.
    § 1 Schutzzweck
    Zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, als Beitrag zur
    Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
    Naturhaushaltes, zur Verbesserung der Lebensqualität, des Kleinklimas, der
    gesamtklimatischen Bedingungen, wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum für Tiere sowie
    wegen ihrer Bedeutung für die Erholung und das Naturerleben des Menschen werden Bäume
    nach Maßgabe dieser Satzung zu geschützten Landschaftsbestandteilen (§ 29 BNatSchG)
    erklärt.
    Gemeinde Spiekeroog
            Der Bürgermeister
    Gemeinde Spiekeroog
    Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog
    https://gemeinde-spiekeroog.de  Seite 2 | 4
    § 2 Geltungsbereich und Schutzgegenstand
    (1) Diese Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Spiekeroog.
    (2) Geschützt sind:
    1. Alle Bäume, die als ortsbildprägend gelten und im Baumkataster der Gemeinde
    Spiekeroog geführt werden. Das Kataster ist Bestandteil dieser Satzung und wird
    öffentlich einsehbar geführt. Es wird alle sieben Jahre überprüft und aktualisiert.
    2. Alle Bäume, die gemäß Festsetzungen in Bebauungsplänen erhalten werden sollen.
    3. Alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 75 cm, gemessen in 1 Meter
    Höhe über dem Erdboden. Bei Weiß- und Rotdorn genügt ein Stammumfang von
    mindestens 50 cm. Bei Pappel, Birke, Bergahorn, Erle, Kiefer und Tanne gilt ein
    Stammumfang von mindestens 160 cm.
    4. Alle mehrstämmig ausgebildeten Bäume mit den in Nr. 3 festgelegten Stammumfängen
    in Summe.
    (3) Ausgenommen sind Traubenkirschen.
    (4) Ein ortsbildprägender Baum auf Spiekeroog ist ein Baum, der aufgrund seiner Lage,
    Größe, Art oder historischen Bedeutung  das Erscheinungsbild des Ortes  wesentlich
    mitprägt. Er ist sichtbar und wirksam im öffentlichen Raum – sei es als Solitärbaum in einer
    offenen Fläche, als prägendes Element in einer Häuserzeile oder als Teil eines
    charakteristischen Baumensembles. Solche Bäume tragen zur Identität, ästhetischen
    Qualität und zum Naturerleben auf der Insel bei und sind oft auch emotional oder kulturell
    bedeutsam für die Bevölkerung.
    Kriterien können sein:
    · besondere Sichtbarkeit von öffentlichen Wegen, Plätzen oder Straßen,
    · außergewöhnlicher Wuchs, Alter oder Stammdurchmesser,
    · prägende Stellung im Ortskern oder in landschaftlich sensiblen Bereichen,
    · historische, kulturelle oder ökologische Bedeutung  (z.  B. alte Hausbäume,
    Schulbäume, Bäume an markanten Orten).
    (5) Diese Satzung gilt nicht für:
    · Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) sowie des NWaldLG,
    · gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG,
    · Schutzdünen und Hauptdeiche gemäß NDG,
    · straßenbegleitendes Grün im Straßenverkehrsraum.
    § 3 Verbotene Handlungen
    (1) Es ist verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu beschädigen, erheblich
    zurückzuschneiden oder in ihrer Erscheinungsform wesentlich zu verändern.
    Gemeinde Spiekeroog
            Der Bürgermeister
    Gemeinde Spiekeroog
    Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog
    https://gemeinde-spiekeroog.de  Seite 3 | 4
    (2) Insbesondere sind verboten:
    · das Kappen der Krone oder wesentlicher Teile,
    · der Eingriff in Wurzeln oder das Aufschütten/Abtragen von Boden im Wurzelbereich,
    · Schnitt-, Fäll- oder sonstige Eingriffe in der allgemeinen Brut- und Fortpflanzungszeit
    gemäß §  39 Absatz  5 Satz  1 Nr.  2 Bundesnaturschutzgesetz (1. März bis 30.
    September), sofern nicht zwingende Gründe vorliegen oder eine Freistellung nach § 4
    dieser Satzung greift
    § 4 Freistellungen
    Von den Verboten aus § 3 ausgenommen sind:
    · fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen nach „Zusätzlichen Technischen
    Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“ (ZTV-Baumpflege),
    · Maßnahmen der ordnungsgemäßen öffentlichen Grünpflege,
    · unaufschiebbare Gefahrenabwehr, anzeigepflichtig bis zum folgenden Werktag.
    § 5 Ausnahmen und Befreiungen
    (1) Eine Ausnahme ist zu erteilen, wenn eine gesetzliche Pflicht zur Entfernung oder
    Veränderung besteht oder wenn eine zulässige Nutzung sonst unzumutbar eingeschränkt
    wäre.
    (2) Eine Befreiung kann erteilt werden, wenn eine unbillige Härte vorliegt oder Gründe des
    allgemeinen Wohls es erfordern.
    § 6 Genehmigungsverfahren
    (1) Anträge auf Ausnahme oder Befreiung sind schriftlich unter Angabe von Standort, Baumart
    und Stammumfang an die Gemeinde zu stellen. Lageplan oder Foto ist beizufügen.
    (2) Über Anträge zu ortsbildprägenden Bäumen entscheidet eine Kommission bestehend aus
    Vertreter*innen der Gemeinde, einem Ratsmitglied und einer oder mehrerer sachkundiger
    externen Personen.
    § 7 Ersatzpflanzung und Ersatzzahlung
    (1) Bei genehmigter Fällung ist in der Regel eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Art, Umfang
    und Standort legt die Gemeinde fest.
    (2) Ist dies nicht möglich, ist eine angemessene Ersatzzahlung, welche den entstehenden
    Kosten für Baumanschaffung, Pflege und Kontrolle gemäß Pflanzkonzept entspricht, an die
    Gemeinde zu leisten, die zweckgebunden für Pflanzprojekte verwendet wird.
    Gemeinde Spiekeroog
            Der Bürgermeister
    Gemeinde Spiekeroog
    Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog
    https://gemeinde-spiekeroog.de  Seite 4 | 4
    § 7a Pflege und Unterstützung ortsbildprägender Bäume
    (1) Eigentümer*innen ortsbildprägender Bäume erhalten:
    · eine jährliche kostenfreie Baumkontrolle,
    · auf Antrag einen Pflegezuschuss von bis zu 50 % der Kosten, max. 300 € je Baum und
    Pflegeintervall (5–8 Jahre), sofern fachgerecht durchgeführt.
    (2) Der Antrag ist vor der Maßnahme mit Kostenvoranschlag zu stellen. Nachweise sind
    einzureichen.
    (3) Der Gemeinderat kann zur Umsetzung dieser Vorschrift Ausführungsrichtlinien
    beschließen.
    § 8 Betreten von Grundstücken
    Beauftragte der Gemeinde dürfen Grundstücke betreten, um Maßnahmen dieser Satzung
    umzusetzen. Sie haben sich auf Verlangen auszuweisen.
    § 9 Folgenbeseitigung
    Wer entgegen § 3 handelt, ist verpflichtet, Ersatz zu leisten oder den Schaden zu mildern. Art
    und Umfang der Ersatzmaßnahme werden durch die Gemeinde festgelegt. Eigentümer*innen
    tragen ggf. die Kosten auch bei Fremdeinwirkung.
    § 10 Ordnungswidrigkeiten
    Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 25.000 € geahndet werden.
    § 11 Inkrafttreten
    Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung mit Wirkung zum 01.10.2025 in Kraft.
    Die Satzung vom 02.06.2006 tritt gleichzeitig außer Kraft.
    Spiekeroog, den 29.08.2025 Gemeinde Spiekeroog
    (LS)
        Patrick Kösters
         Bürgermeister
    Anhang: Anlage 01 – Baumkataster Spiekeroog - Aufstellung ortsbildprägender Bäume

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            Der Bürgermeister
    Gemeinde Spiekeroog
    Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog
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    Baumkataster der Gemeinde Spiekeroog – Aufstellung ortsbildprägender Bäume
    Stand: August 2025
    Laufende Nr.
    Baumkataster Bezeichnung Baum / Bäume Adresse
    1 Esche - Terrasse Blanker Hans (Süd) Esche Wüppspoor 2
    2 Linde - Dorfplatz - Am Rosenbogen (Süd) Linde Wüppspoor 4
    3 Linde - Dorfplatz - Am Rosenbogen (Nord) Linde Wüppspoor 4
    4 Esche - Dorfplatzwiese - Osten Esche Westerloog 1 c
    5 Stieleiche - Dorfplatzwiese - Westen Stieleiche Westerloog 1 c
    6 Winterlinde - Dorfplatzwiese - Westen Winterlinde Westerloog 1 c
    7 Schwarzerle - Pavillon Rathausplatz Schwarzerle Westerloog 2
    8 Rotdorn - Rathausplatz Rotdorn Westerloog 2
    9 G3 - Teetied Baumgruppe aus Winterlinde und 2 Rosskastanien Süderloog 1
    10 G4 - Inselapotheke Baumgruppe aus 4 Rosskastanien Süderloog 2
    11 Pappel - Altes Inselhaus Pappel Süderloog 4
    12 G17 - Baum-Ensemble Alte Inselkirche
    Westseite - Baumreihe aus 6 Winterlinden
    Ecke Nord/West: freistehende Winterlinde
    Nordseite: Birke / Winterlinde / Winterlinde
    Ecke Nord/Ost: freistehende Winterlinde
    Ostseite: 2 Winterlinden
    Ecke Süd/Ost: freistehende Winterlinde
    Südseite: Esche / Ulme / Ulme
    Südseite: Weißdornhecke Süderloog 9
    13 G3 - Rosenbogen / Haus Methilde Rosskastanie, Esche und Birne Süderloog 11
    14 G2 - Rosskastanien - Hotel Inselfriede 2 Rosskastanien Süderloog 12
    15 Kastanie - Inselwinkel (Süd) Rosskastanie Noorderloog 8 a
    Gemeinde Spiekeroog
            Der Bürgermeister
    Gemeinde Spiekeroog
    Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog
    https://gemeinde-spiekeroog.de  Seite 2 | 9
    16
    Weißdorn - Alter Dorfplatz - Drifthuus (Süd-
    Ost) Weißdorn Süderloog 13
    17 Esche - Alter Dorfplatz - Drifthuus (Nord) Esche Süderloog 13
    18 Esche - Alte Gemeindeverwaltung Esche Noorderloog 12
    19 Rosskastanie - Huus unner Lee (Ost) Rosskastanie Noorderloog 10
    20 Winterlinde - Puppenstuuv (West) Winterlinde Süderloog 15
    21 Linde - Puppenstuuv (Süd-Ost) Linde Süderloog 15
    22 Roßkastanie - Süderloog 15 Rosskastanie Süderloog 15
    23 Winterlinde - Drifthuus (Ost) Winterlinde Süderloog 13
    24 G5 - Winterlinden - Süderloog 15 (Süd) Baumgruppe aus 5 Winterlinden Süderloog 15
    25 Winterlinde - Atelier Mondstein Winterlinde Süderloog 17
    26 Winterlinde - Haus Daheim (Nord-Ost) Winterlinde Süderloog 22
    27 Winterlinde - Yoga-Insel (Süd-Ost) Winterlinde Süderloog 19
    28 Pappel - Haus Seelust (Süd-West) Pappel Süderloog 21
    29 Esche - Kussallee (Süd) Esche Süderloog 23
    30 Rosskastanie - Kussallee (Süd) Rosskastanie Süderloog 23
    31 Rosskastanie - Kussallee (Nord) Rosskastanie Süderloog 23
    32 G6 - Kussallee 2 Baumreihen mit jew. Esche, Ahorn und Ahorn Noorderloog 24
    33
    G2 - Winterlinden - Haus an der Kussallee
    (Süd) 2 Winterlinden Süderloog 23
    34 Esche - Lütt Pad 2a Esche Lütt Pad 2
    35 Esskastanie Kastanie Süderloog 27
    36 Stieleiche - Süderloog 27 Stieleiche Süderloog 29
    37 Winterlinde - Tant Emmas Huus (Süd) Winterlinde Süderloog 31
    38 Winterlinde - Kirchplatz Winterlinde Noorderloog 26
    39 Stieleiche - Kindergarten (Ost) Stieleiche Noorderloog 29
    40 Winterlinde - Kindergarten (West) Winterlinde Noorderloog 29
    Gemeinde Spiekeroog
            Der Bürgermeister
    Gemeinde Spiekeroog
    Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog
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    41 Feldahorn - Künstlerherberge (Ost) Feldahorn Noorderloog 27
    42 G2 - Haus Heidefeld Ahorn & Rosskastanie Noorderloog 24
    43 Feldahorn  - Noorderloog 21a Feldahorn Noorderloog 21 a
    44 Ahorn - Noorderloog 20 Feldahorn Noorderloog 20
    45 Rosskastanie - Noorderloog 20 Rosskastanie Noorderloog 20
    46 Erle - Noorderloog 18 Erle Noorderloog 18
    47 G3 - Winterlinden - Inselcafé Baumgruppe aus 3 Winterlinden Noorderloog 13
    48 Puppenstuuv Nord Winterlinde Noorderloog 14
    49 G2 - Linden - Kaptitänshaus 2 Winterlinden Noorderloog 11
    50 Linde - Huus unner Lee (Nord) Winterlinde Noorderloog 10
    51 Esche - Frankfurter Haus/ Inselsünn Esche Noorderloog 9
    52 Winterlinde - Hotel Alte Inselkirche Winterlinde Noorderloog 6
    53 Winterlinde - Hotel zur Linde Winterlinde Noorderloog 5
    54 Winterlinde - Terrasse Bunte Kuh Winterlinde Noorderloog 2
    55 Rosskastanie - Haus Damm Rosskastanie Noorderloog 2
    56 G2 - Weißdorn - Schatzinsel 2 Weißdorn Noorderloog 3
    57 Esche - Schatzinsel Esche Noorderloog 3
    58 Esche - Schatzinsel/Nanu-Nana Esche Noorderloog 3
    59 Weide - Nördlich von Nanu-Nana Weide Noorderpad 4
    60 Eiche - Meeresfrüchtchen (Nord) Stieleiche Noorderpad 3
    61 Rosskastanie - Volksbank (Nord-West) Rosskastanie Noorderpad 1
    62 G2 - Linden - Inselmuseum 2 Kopflinden Noorderloog 1
    63 Esche - Huus unner Lee (Süd) Esche Noorderloog 10
    64 Weide - Haus Barmen Weide Wüppspoor 1
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    Spiekeroog, den 29.08.2025
    (LS)
    Gemeinde Spiekeroog
    Patrick Kösters
     Bürgermeister
    Süderloog

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog28. August 2025, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig7:0:0

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Erlass einer neuen Satzung zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) — Spiekeroog-Radar