Erlass einer neuen Satzung zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog soll eine neue Baumschutzsatzung beschließen, die die veraltete Satzung von 2006 ersetzt. Geschützt werden künftig alle Bäume mit einem Stammumfang ab 75 cm sowie 64 namentlich im Baumkataster erfasste ortsbildprägende Bäume. Verbotene Eingriffe ohne Genehmigung werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet. Eigentümer:innen ortsbildprägender Bäume erhalten eine kostenfreie jährliche Kontrolle sowie einen Pflegezuschuss von bis zu 300 Euro je Baum.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und anschließendem Satzungsbeschluss durch den Rat. Die Satzung soll am 28. August 2025 beschlossen werden und zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten.
Hintergrund
Die bisherige Baumschutzsatzung stammt aus dem Jahr 2006 und basiert auf inzwischen überholten Rechtsgrundlagen. Seit August 2024 erarbeitete eine Arbeitsgruppe aus Gemeindemitgliedern und Fachleuten ein neues Konzept. Im Mai 2025 wurden die wesentlichen Inhalte im Rat vorgestellt. Aktuelle Vorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz machten eine Neufassung erforderlich.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Wer einen Baum mit einem Stammumfang ab 75 cm auf seinem Grundstück hat, benötigt künftig eine Genehmigung, bevor er ihn fällt oder wesentlich verändert. Wessen Baum im Baumkataster als ortsbildprägend eingetragen ist, erhält eine kostenfreie jährliche Baumkontrolle und kann einen Pflegezuschuss beantragen. Ungenehmigte Eingriffe können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Das Baumkataster mit den 64 geschützten Bäumen ist öffentlich einsehbar.
Die wichtigsten Punkte
- Alle Bäume ab 75 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe) sind inselweit geschützt, für Weiß- und Rotdorn gilt 50 cm
- 64 ortsbildprägende Bäume werden namentlich im Baumkataster erfasst, das alle sieben Jahre aktualisiert wird
- Eingriffe in der Brutzeit vom 1. März bis 30. September sind grundsätzlich verboten
- Eigentümer:innen ortsbildprägender Bäume erhalten jährliche kostenfreie Kontrollen und einen Pflegezuschuss von bis zu 300 Euro je Baum
- Verstöße können mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden
Relevanz für Insulaner:innen: 7/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/065/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Umwelt Vorlagen-Nr. 01/065/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 19.08.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 28.08.2025 Betreff: Erlass einer neuen Satzung zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung) Sachverhalt: In den vergangenen Monaten fanden umfangreiche Vorberatungen und Fachgespräche zur Weiterentwicklung des Baumschutzes auf Spiekeroog statt. Seit August 2024 wurde in der Arbeitsgruppe „Bäume“ intensiv an den Handlungsfeldern Baumschutzsatzung, Neupflanzungen, Baumkataster, Bewusstseinsarbeit sowie Motivation und Akzeptanz gearbeitet. Diese Arbeitsgruppe setzte sich aus engagierten Gemeindemitgliedern sowie Fachexperten zusammen. Im Mai 2025 erfolgte im Rat der Gemeinde die Vorstellung des Konzepts, bei der die wesentlichen Inhalte des Baumkatasters, des Baumschutzkonzepts, der Ersatzpflanzungen und des Genehmigungsprozesses transparent präsentiert und diskutiert wurden. Die bisherige Baumschutzsatzung aus dem Jahr 2006 wurde auf Grundlage des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes von 1994 erlassen, ist in einigen Punkten veraltet und gewährleistet keinen umfassenden Schutz aller bedeutenden Bäume. Insbesondere sind bislang nur ortsbildprägende Bäume im Baumkataster geschützt, während zahlreiche wertvolle Bäume ohne Einschränkung gefällt oder verändert werden können. Aufgrund aktueller rechtlicher Vorgaben, insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in der aktuellen Fassung von 2024 sowie dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatSchG) und dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in den aktuellen Fassungen von 2025, besteht die Notwendigkeit einer Neufassung der Satzung. Weiterhin soll eine bessere Handhabbarkeit für die Öffentlichkeit und die Verwaltung gewährleisten sein. Die neue Satzung legt den Fokus auf den Schutz ortsbildprägender Bäume als wichtige Elemente der Inselidentität, des Naturschutzes und des Klimaschutzes. Sie berücksichtigt dabei ökologische, soziale und klimatische Aspekte und schafft definierte Kriterien für den Schutz, wie außergewöhnlicher Wuchs, Alter oder prägende Stellung im Ortsbild. Die neue Baumschutzsatzung soll den Schutz aller Bäume mit einem Stammumfang ab 75 cm unabhängig von deren Standort sicherstellen. Bei den häufig vorkommenden Weiß- und Rotdorn-Bäumen gilt eine niedrigere Schutzgrenze von 50 cm Stammumfang. Der Stammumfang wird gemessen in 1 Meter Höhe über dem Erdboden und stellt ein zentrales, objektiv erfassbares Kriterium für den Schutzstatus eines Baumes dar. Er gilt als Indikator für das Alter und die ökologische sowie landschaftliche Bedeutung des Baumes. Bäume mit größerem Stammumfang sind in der Regel älter, prägen das Ortsbild mehr und bieten einen höheren ökologischen Wert. Um sowohl eine differenzierte als auch - 2 - praxistaugliche Regelung sicherzustellen, wurden für einige sehr häufige Baumarten – wie Pappel, Birke, Bergahorn, Erle, Traubenkirsche, Kiefer und Tanne – ganz herausgenommen oder deutlich höhere Schutzgrenzen festgelegt. Dadurch wird einerseits eine Überregulierung bei häufigen Baumarten vermieden, andererseits bleiben wertvolle Einzelbäume ausreichend geschützt. Die Satzung schützt neben dem Stammumfang auch explizit ortsbildprägende Bäume, die im Baumkataster der Gemeinde Spiekeroog geführt werden. Dieses Baumkataster, das etwa 64 besonders herausragende Bäume / Baumensembles umfasst, wird als Anlage Bestandteil der Satzung und öffentlich einsehbar geführt. Es wird alle sieben Jahre überprüft und aktualisiert, um die Schutzwürdigkeit einzelner Bäume laufend zu bewerten. Die Satzung definiert verbotene Handlungen, wie das Entfernen, Beschädigen, erhebliche Zurückschneiden oder wesentliche Verändern geschützter Bäume ohne Genehmigung. Insbesondere sind das Kappen der Kronen, der Eingriff in Wurzeln sowie Bodenveränderungen im Wurzelbereich untersagt. Eingriffe während der Brutzeit vom 1. März bis 30. September sind untersagt, um Lebensräume von Vögeln und anderen Tieren zu bewahren. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen wie fachgerechter Pflege, öffentlicher Grünpflege oder Gefahrabwehr möglich und bedürfen einer entsprechenden Anzeige oder Genehmigung. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Satzung ist die Einführung eines Pflege- und Unterstützungsprogramms für Eigentümerinnen ortsbildprägender Bäume. Diese erhalten jährlich eine kostenfreie Baumkontrolle durch qualifiziertes Fachpersonal sowie einen Pflegezuschuss von bis zu 50% der Fachpflegekosten, maximal 300 Euro je Baum und Pflegeintervall (5 bis 8 Jahre). Dies fördert die nachhaltige Pflege und motiviert Eigentümerinnen, Verantwortung für ihre Bäume zu übernehmen. Die Satzung regelt ebenfalls Ersatzpflanzungen bei genehmigten Baumfällungen. Die Ersatzpflanzungen sollen idealerweise auf dem gleichen Grundstück erfolgen, andernfalls auf geeigneten Ausweichstandorten. Alternativ kann eine zweckgebundene Ersatzzahlung erhoben werden, die für kommunale Pflanzprojekte verwendet wird. Die Wertigkeit der zu fällenden Bäume wird durch ein differenziertes Bewertungsschema anhand von Stammumfang, Habitus, Vitalität, Beitrag zur Freiraumqualität und Biotopwert bemessen. Komplexe Einzelfälle werden durch eine Baumkommission mit fachkundiger Beteiligung bewertet. Zur Sicherstellung eines transparenten und effizienten Ablaufs regelt die Satzung einen klar strukturierten Genehmigungsprozess für Baumfällungen, der von der Antragstellung bis zur Kontrolle von Fällung und Nachpflanzung reicht. Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro geahndet. Dies stellt eine deutliche Erhöhung gegenüber dem bisherigen Bußgeldrahmen dar, um die Bedeutung des Baumschutzes nachhaltig zu unterstreichen und Abschreckung zu gewährleisten. Im Rahmen der Vorbereitungen der Satzung wurden die Eigentümer der als ortsbildprägend eingestuften Bäume Mitte Juli 2025 per persönlichem Briefanschreiben informiert. Dieses Schreiben erläuterte die wesentlichen Inhalte der neuen Satzung, die Eintragung der geschützten Bäume in ein digitales Baumkataster sowie die Möglichkeiten der Förderung und Pflegeunterstützung. Mit dieser Satzung soll ein ausgewogenes Instrument geschaffen werden, das den Schutz wertvoller Bäume – insbesondere ortsbildprägender Exemplare – systematisch organisiert und gleichzeitig Raum für Einzelfallentscheidungen lässt. Es geht dabei nicht um ein generelles Verbot, Bäume zu fällen, sondern um einen bewussten Umgang mit einem gemeinschaftlich wertgeschätzten Gut. Ziel ist es, den Charakter unserer Insel zu bewahren, Eingriffe nachvollziehbar zu gestalten und Verantwortung zwischen öffentlicher Hand und privaten Eigentümern gemeinsam zu tragen. - 3 - Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Baumschutzsatzung gemäß § 29 BNatSchG, § 22 NNatSchG und § 10 NKomVG in der vorliegenden Fassung. Spiekeroog, den 19.08.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 01. Baumschutzsatzung_Gemeinde_Spiekeroog_08-2025 02. Anlage_01_Baumkataster_Spiekeroog_Aufstellung_ortsbildprägende_Bäume 03. Widerspruch_Gemeinde-Baumkataster-040825_mA
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Gemeinde Spiekeroog Der Bürgermeister Gemeinde Spiekeroog Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog https://gemeinde-spiekeroog.de Seite 1 | 4 Satzung zum Schutz von Bäumen der Gemeinde Spiekeroog (Baumschutzsatzung) Aufgrund des § 29 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240) geändert worden ist in Verbindung mit § 22 Abs. 1 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 289; 2024 Nr. 13) sowie § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Februar 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 9) hat der Gemeinderat der Gemeinde Spiekeroog in seiner Sitzung am 28.08.2025 folgende Satzung beschlossen: Präambel Bäume prägen das Erscheinungsbild unserer Insel, spenden Schatten, reinigen die Luft, speichern Wasser, bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten – und stehen als lebendige Zeugen für die Geschichte des Ortes. Sie sind Ausdruck von Natur inmitten menschlicher Siedlungen und tragen wesentlich zur Lebensqualität bei. Ihr Schutz ist ein aktiver Beitrag zum Erhalt der natürlichen Grundlagen, des Ortsbildes und zur Bewältigung des Klimawandels. Gleichzeitig ist es Teil einer verantwortungsvollen Gemeinordnung, die berechtigten Interessen von Menschen nicht pauschal einem starren Naturschutz unterzuordnen. Wo der Bau eines Wohnhauses für eine Insulanerfamilie, die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum, die Standfestigkeit eines morschen Baumes oder der Anschluss an eine Infrastruktur es erfordern, kann es notwendig sein, dass ein Baum weichen muss. Diese Entscheidungen erfordern Augenmaß, Transparenz und eine Abwägung aller Interessen. Mit dieser Satzung wird ein ausgewogenes Instrument geschaffen, das den Schutz wertvoller Bäume – insbesondere ortsbildprägender Exemplare – systematisch organisiert und gleichzeitig Raum für Einzelfallentscheidungen lässt. Es geht dabei nicht um ein generelles Verbot, Bäume zu fällen, sondern um einen bewussten Umgang mit einem gemeinschaftlich wertgeschätzten Gut. Ziel ist es, den Charakter unserer Insel zu bewahren, Eingriffe nachvollziehbar zu gestalten und Verantwortung zwischen öffentlicher Hand und privaten Eigentümern gemeinsam zu tragen. § 1 Schutzzweck Zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, als Beitrag zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Verbesserung der Lebensqualität, des Kleinklimas, der gesamtklimatischen Bedingungen, wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum für Tiere sowie wegen ihrer Bedeutung für die Erholung und das Naturerleben des Menschen werden Bäume nach Maßgabe dieser Satzung zu geschützten Landschaftsbestandteilen (§ 29 BNatSchG) erklärt. Gemeinde Spiekeroog Der Bürgermeister Gemeinde Spiekeroog Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog https://gemeinde-spiekeroog.de Seite 2 | 4 § 2 Geltungsbereich und Schutzgegenstand (1) Diese Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Spiekeroog. (2) Geschützt sind: 1. Alle Bäume, die als ortsbildprägend gelten und im Baumkataster der Gemeinde Spiekeroog geführt werden. Das Kataster ist Bestandteil dieser Satzung und wird öffentlich einsehbar geführt. Es wird alle sieben Jahre überprüft und aktualisiert. 2. Alle Bäume, die gemäß Festsetzungen in Bebauungsplänen erhalten werden sollen. 3. Alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 75 cm, gemessen in 1 Meter Höhe über dem Erdboden. Bei Weiß- und Rotdorn genügt ein Stammumfang von mindestens 50 cm. Bei Pappel, Birke, Bergahorn, Erle, Kiefer und Tanne gilt ein Stammumfang von mindestens 160 cm. 4. Alle mehrstämmig ausgebildeten Bäume mit den in Nr. 3 festgelegten Stammumfängen in Summe. (3) Ausgenommen sind Traubenkirschen. (4) Ein ortsbildprägender Baum auf Spiekeroog ist ein Baum, der aufgrund seiner Lage, Größe, Art oder historischen Bedeutung das Erscheinungsbild des Ortes wesentlich mitprägt. Er ist sichtbar und wirksam im öffentlichen Raum – sei es als Solitärbaum in einer offenen Fläche, als prägendes Element in einer Häuserzeile oder als Teil eines charakteristischen Baumensembles. Solche Bäume tragen zur Identität, ästhetischen Qualität und zum Naturerleben auf der Insel bei und sind oft auch emotional oder kulturell bedeutsam für die Bevölkerung. Kriterien können sein: · besondere Sichtbarkeit von öffentlichen Wegen, Plätzen oder Straßen, · außergewöhnlicher Wuchs, Alter oder Stammdurchmesser, · prägende Stellung im Ortskern oder in landschaftlich sensiblen Bereichen, · historische, kulturelle oder ökologische Bedeutung (z. B. alte Hausbäume, Schulbäume, Bäume an markanten Orten). (5) Diese Satzung gilt nicht für: · Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) sowie des NWaldLG, · gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, · Schutzdünen und Hauptdeiche gemäß NDG, · straßenbegleitendes Grün im Straßenverkehrsraum. § 3 Verbotene Handlungen (1) Es ist verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu beschädigen, erheblich zurückzuschneiden oder in ihrer Erscheinungsform wesentlich zu verändern. Gemeinde Spiekeroog Der Bürgermeister Gemeinde Spiekeroog Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog https://gemeinde-spiekeroog.de Seite 3 | 4 (2) Insbesondere sind verboten: · das Kappen der Krone oder wesentlicher Teile, · der Eingriff in Wurzeln oder das Aufschütten/Abtragen von Boden im Wurzelbereich, · Schnitt-, Fäll- oder sonstige Eingriffe in der allgemeinen Brut- und Fortpflanzungszeit gemäß § 39 Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (1. März bis 30. September), sofern nicht zwingende Gründe vorliegen oder eine Freistellung nach § 4 dieser Satzung greift § 4 Freistellungen Von den Verboten aus § 3 ausgenommen sind: · fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen nach „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“ (ZTV-Baumpflege), · Maßnahmen der ordnungsgemäßen öffentlichen Grünpflege, · unaufschiebbare Gefahrenabwehr, anzeigepflichtig bis zum folgenden Werktag. § 5 Ausnahmen und Befreiungen (1) Eine Ausnahme ist zu erteilen, wenn eine gesetzliche Pflicht zur Entfernung oder Veränderung besteht oder wenn eine zulässige Nutzung sonst unzumutbar eingeschränkt wäre. (2) Eine Befreiung kann erteilt werden, wenn eine unbillige Härte vorliegt oder Gründe des allgemeinen Wohls es erfordern. § 6 Genehmigungsverfahren (1) Anträge auf Ausnahme oder Befreiung sind schriftlich unter Angabe von Standort, Baumart und Stammumfang an die Gemeinde zu stellen. Lageplan oder Foto ist beizufügen. (2) Über Anträge zu ortsbildprägenden Bäumen entscheidet eine Kommission bestehend aus Vertreter*innen der Gemeinde, einem Ratsmitglied und einer oder mehrerer sachkundiger externen Personen. § 7 Ersatzpflanzung und Ersatzzahlung (1) Bei genehmigter Fällung ist in der Regel eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Art, Umfang und Standort legt die Gemeinde fest. (2) Ist dies nicht möglich, ist eine angemessene Ersatzzahlung, welche den entstehenden Kosten für Baumanschaffung, Pflege und Kontrolle gemäß Pflanzkonzept entspricht, an die Gemeinde zu leisten, die zweckgebunden für Pflanzprojekte verwendet wird. Gemeinde Spiekeroog Der Bürgermeister Gemeinde Spiekeroog Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog https://gemeinde-spiekeroog.de Seite 4 | 4 § 7a Pflege und Unterstützung ortsbildprägender Bäume (1) Eigentümer*innen ortsbildprägender Bäume erhalten: · eine jährliche kostenfreie Baumkontrolle, · auf Antrag einen Pflegezuschuss von bis zu 50 % der Kosten, max. 300 € je Baum und Pflegeintervall (5–8 Jahre), sofern fachgerecht durchgeführt. (2) Der Antrag ist vor der Maßnahme mit Kostenvoranschlag zu stellen. Nachweise sind einzureichen. (3) Der Gemeinderat kann zur Umsetzung dieser Vorschrift Ausführungsrichtlinien beschließen. § 8 Betreten von Grundstücken Beauftragte der Gemeinde dürfen Grundstücke betreten, um Maßnahmen dieser Satzung umzusetzen. Sie haben sich auf Verlangen auszuweisen. § 9 Folgenbeseitigung Wer entgegen § 3 handelt, ist verpflichtet, Ersatz zu leisten oder den Schaden zu mildern. Art und Umfang der Ersatzmaßnahme werden durch die Gemeinde festgelegt. Eigentümer*innen tragen ggf. die Kosten auch bei Fremdeinwirkung. § 10 Ordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 25.000 € geahndet werden. § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung mit Wirkung zum 01.10.2025 in Kraft. Die Satzung vom 02.06.2006 tritt gleichzeitig außer Kraft. Spiekeroog, den 29.08.2025 Gemeinde Spiekeroog (LS) Patrick Kösters Bürgermeister Anhang: Anlage 01 – Baumkataster Spiekeroog - Aufstellung ortsbildprägender BäumeMaschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
- 📄02. Anlage 01 Baumkataster Spiekeroog Aufstellung ortsbildprägende BäumePDF; CHARSET=UTF-8577 kB≈ 6 k Zeichen Volltext
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Gemeinde Spiekeroog Der Bürgermeister Gemeinde Spiekeroog Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog https://gemeinde-spiekeroog.de Seite 1 | 9 Baumkataster der Gemeinde Spiekeroog – Aufstellung ortsbildprägender Bäume Stand: August 2025 Laufende Nr. Baumkataster Bezeichnung Baum / Bäume Adresse 1 Esche - Terrasse Blanker Hans (Süd) Esche Wüppspoor 2 2 Linde - Dorfplatz - Am Rosenbogen (Süd) Linde Wüppspoor 4 3 Linde - Dorfplatz - Am Rosenbogen (Nord) Linde Wüppspoor 4 4 Esche - Dorfplatzwiese - Osten Esche Westerloog 1 c 5 Stieleiche - Dorfplatzwiese - Westen Stieleiche Westerloog 1 c 6 Winterlinde - Dorfplatzwiese - Westen Winterlinde Westerloog 1 c 7 Schwarzerle - Pavillon Rathausplatz Schwarzerle Westerloog 2 8 Rotdorn - Rathausplatz Rotdorn Westerloog 2 9 G3 - Teetied Baumgruppe aus Winterlinde und 2 Rosskastanien Süderloog 1 10 G4 - Inselapotheke Baumgruppe aus 4 Rosskastanien Süderloog 2 11 Pappel - Altes Inselhaus Pappel Süderloog 4 12 G17 - Baum-Ensemble Alte Inselkirche Westseite - Baumreihe aus 6 Winterlinden Ecke Nord/West: freistehende Winterlinde Nordseite: Birke / Winterlinde / Winterlinde Ecke Nord/Ost: freistehende Winterlinde Ostseite: 2 Winterlinden Ecke Süd/Ost: freistehende Winterlinde Südseite: Esche / Ulme / Ulme Südseite: Weißdornhecke Süderloog 9 13 G3 - Rosenbogen / Haus Methilde Rosskastanie, Esche und Birne Süderloog 11 14 G2 - Rosskastanien - Hotel Inselfriede 2 Rosskastanien Süderloog 12 15 Kastanie - Inselwinkel (Süd) Rosskastanie Noorderloog 8 a Gemeinde Spiekeroog Der Bürgermeister Gemeinde Spiekeroog Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog https://gemeinde-spiekeroog.de Seite 2 | 9 16 Weißdorn - Alter Dorfplatz - Drifthuus (Süd- Ost) Weißdorn Süderloog 13 17 Esche - Alter Dorfplatz - Drifthuus (Nord) Esche Süderloog 13 18 Esche - Alte Gemeindeverwaltung Esche Noorderloog 12 19 Rosskastanie - Huus unner Lee (Ost) Rosskastanie Noorderloog 10 20 Winterlinde - Puppenstuuv (West) Winterlinde Süderloog 15 21 Linde - Puppenstuuv (Süd-Ost) Linde Süderloog 15 22 Roßkastanie - Süderloog 15 Rosskastanie Süderloog 15 23 Winterlinde - Drifthuus (Ost) Winterlinde Süderloog 13 24 G5 - Winterlinden - Süderloog 15 (Süd) Baumgruppe aus 5 Winterlinden Süderloog 15 25 Winterlinde - Atelier Mondstein Winterlinde Süderloog 17 26 Winterlinde - Haus Daheim (Nord-Ost) Winterlinde Süderloog 22 27 Winterlinde - Yoga-Insel (Süd-Ost) Winterlinde Süderloog 19 28 Pappel - Haus Seelust (Süd-West) Pappel Süderloog 21 29 Esche - Kussallee (Süd) Esche Süderloog 23 30 Rosskastanie - Kussallee (Süd) Rosskastanie Süderloog 23 31 Rosskastanie - Kussallee (Nord) Rosskastanie Süderloog 23 32 G6 - Kussallee 2 Baumreihen mit jew. Esche, Ahorn und Ahorn Noorderloog 24 33 G2 - Winterlinden - Haus an der Kussallee (Süd) 2 Winterlinden Süderloog 23 34 Esche - Lütt Pad 2a Esche Lütt Pad 2 35 Esskastanie Kastanie Süderloog 27 36 Stieleiche - Süderloog 27 Stieleiche Süderloog 29 37 Winterlinde - Tant Emmas Huus (Süd) Winterlinde Süderloog 31 38 Winterlinde - Kirchplatz Winterlinde Noorderloog 26 39 Stieleiche - Kindergarten (Ost) Stieleiche Noorderloog 29 40 Winterlinde - Kindergarten (West) Winterlinde Noorderloog 29 Gemeinde Spiekeroog Der Bürgermeister Gemeinde Spiekeroog Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog https://gemeinde-spiekeroog.de Seite 3 | 9 41 Feldahorn - Künstlerherberge (Ost) Feldahorn Noorderloog 27 42 G2 - Haus Heidefeld Ahorn & Rosskastanie Noorderloog 24 43 Feldahorn - Noorderloog 21a Feldahorn Noorderloog 21 a 44 Ahorn - Noorderloog 20 Feldahorn Noorderloog 20 45 Rosskastanie - Noorderloog 20 Rosskastanie Noorderloog 20 46 Erle - Noorderloog 18 Erle Noorderloog 18 47 G3 - Winterlinden - Inselcafé Baumgruppe aus 3 Winterlinden Noorderloog 13 48 Puppenstuuv Nord Winterlinde Noorderloog 14 49 G2 - Linden - Kaptitänshaus 2 Winterlinden Noorderloog 11 50 Linde - Huus unner Lee (Nord) Winterlinde Noorderloog 10 51 Esche - Frankfurter Haus/ Inselsünn Esche Noorderloog 9 52 Winterlinde - Hotel Alte Inselkirche Winterlinde Noorderloog 6 53 Winterlinde - Hotel zur Linde Winterlinde Noorderloog 5 54 Winterlinde - Terrasse Bunte Kuh Winterlinde Noorderloog 2 55 Rosskastanie - Haus Damm Rosskastanie Noorderloog 2 56 G2 - Weißdorn - Schatzinsel 2 Weißdorn Noorderloog 3 57 Esche - Schatzinsel Esche Noorderloog 3 58 Esche - Schatzinsel/Nanu-Nana Esche Noorderloog 3 59 Weide - Nördlich von Nanu-Nana Weide Noorderpad 4 60 Eiche - Meeresfrüchtchen (Nord) Stieleiche Noorderpad 3 61 Rosskastanie - Volksbank (Nord-West) Rosskastanie Noorderpad 1 62 G2 - Linden - Inselmuseum 2 Kopflinden Noorderloog 1 63 Esche - Huus unner Lee (Süd) Esche Noorderloog 10 64 Weide - Haus Barmen Weide Wüppspoor 1 Gemeinde Spiekeroog Der Bürgermeister Gemeinde Spiekeroog Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog https://gemeinde-spiekeroog.de Seite 4 | 9 Kartenausschnitte Quelle: Google Maps Gemeinde Spiekeroog Der Bürgermeister Gemeinde Spiekeroog Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog https://gemeinde-spiekeroog.de Seite 5 | 9 Quelle: Google Maps Gemeinde Spiekeroog Der Bürgermeister Gemeinde Spiekeroog Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog https://gemeinde-spiekeroog.de Seite 6 | 9 Süderloog Gemeinde Spiekeroog Der Bürgermeister Gemeinde Spiekeroog Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog https://gemeinde-spiekeroog.de Seite 7 | 9 Südermenss Gemeinde Spiekeroog Der Bürgermeister Gemeinde Spiekeroog Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog https://gemeinde-spiekeroog.de Seite 8 | 9 Süderloog Gemeinde Spiekeroog Der Bürgermeister Gemeinde Spiekeroog Westerloog 2 | 26474 Spiekeroog https://gemeinde-spiekeroog.de Seite 9 | 9 Spiekeroog, den 29.08.2025 (LS) Gemeinde Spiekeroog Patrick Kösters Bürgermeister SüderloogMaschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.