Beratung und Beschluss über die Besetzung von Funktionen in der Feuerwehr mir mehreren Personen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 31. August 2022
Beschlossen — einstimmig
am 31. August 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog billigt die Doppelbesetzung von Funktionen ohne Führungsaufgaben in der Feuerwehr. Die Entschädigung jedes einzelnen Funktionsträgers erfolgt nach den Sätzen der Entschädigungssatzung, dies gilt Rückwirkend ab 01.07.2022. BM Kösters erläutert, dass es um die Besetzung von Positionen in Doppelfunktion der FFW, sofern es sich nicht um Kommandofunktionen handelt. Die Doppelbesetzung bei kleineren Positionen sei sinnvoll. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde will bestimmte Funktionen in der Freiwilligen Feuerwehr künftig doppelt besetzen. Betroffen sind Positionen ohne Führungsaufgaben, zum Beispiel der Kleiderwart. Ziel ist es, Lücken zu vermeiden, wenn eine Person die Funktion aufgibt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass beide Funktionsträger:innen jeweils die volle Entschädigung nach der Entschädigungssatzung erhalten, rückwirkend ab dem 1. Juli 2022.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt), eingebracht zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und zur abschließenden Entscheidung im Rat.
Hintergrund
In der Freiwilligen Feuerwehr gibt es neben den Führungspositionen sogenannte Funktionen ohne Führungsaufgaben, etwa den Kleiderwart, der die Schutzausrüstung verwaltet. Diese Stellen haben in der Vergangenheit häufig gewechselt, was vorübergehende Vakanzen verursachte. Eine Doppelbesetzung soll dafür sorgen, dass die Aufgaben immer von mindestens einer Person abgedeckt werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Für den Inselalltag hat die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen auf Bewohner:innen oder Gäste. Mittelbar stärkt eine lückenlose Besetzung der Feuerwehrfunktionen die Einsatzbereitschaft der einzigen Feuerwehr auf der Insel. Für die Gemeindekasse entstehen durch die Doppelentschädigung geringe zusätzliche Kosten, deren genaue Höhe die Vorlage nicht beziffert.
Die wichtigsten Punkte
- Funktionen ohne Führungsaufgaben in der Feuerwehr sollen künftig mit zwei Personen besetzt werden
- Hintergrund ist ein häufiger Wechsel bei diesen Positionen, der zu Vakanzen geführt hat
- Beide Funktionsträger:innen erhalten die volle Entschädigung nach der geltenden Entschädigungssatzung
- Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2022
- Die Vorlage stammt vom Ordnungsamt und durchläuft Verwaltungsausschuss und Rat
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/064/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-899 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog gibt sich eine neue Satzung für die Freiwillige Feuerwehr, die Dienstabläufe, Mitgliedschaft und die Zusammenarbeit mit Verwaltung und Rat verbindlich regelt. Sie ersetzt die alte Feuerwehrsatzung von 1981. Der Satzungstext wurde mit Polizeidirektion Osnabrück und Landkreis Wittmund abgestimmt. Der Rat soll die Satzung zum 1. November 2018 in Kraft setzen.
Die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog muss ihren stellvertretenden Gemeindebrandmeister neu besetzen, nachdem der bisherige Amtsinhaber Rühmann plötzlich verstorben ist. Am 26. Februar 2018 wählte eine außerordentliche Mitgliederversammlung einen neuen Kandidaten. Der Rat soll dem Wahlvorschlag folgen und die Person für sechs Jahre zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister berufen. Der Name des Kandidaten ist in der veröffentlichten Vorlage nicht genannt.
Die Gemeinde regelt die Aufwandsentschädigungen für den Gemeindebrandmeister und dessen Stellvertreter neu oder beschließt diese erstmals. Der Rat soll über Höhe und Modalitäten der Zahlungen entscheiden.
Die Gemeinde Spiekeroog passt die Entschädigungen für ehrenamtliche Wahlhelfer:innen an — zuletzt wurden sie 2002 festgelegt. Ab 1. Januar 2018 sollen Mitglieder des Wahlvorstands 35,00 € und Mitglieder des Briefwahlvorstands 17,50 € pro Sitzung und Person erhalten. Die Entschädigung für Wahlausschusssitzungen soll künftig automatisch dem jeweils gültigen Richtwert der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung folgen.