Zum Inhalt springen
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Genehmigung eines Teilabrisses nach Erhaltungssatzung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Mai 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 02. Mai 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Gemeinderat der Gemeinde Spiekeroog genehmigt den beantragten Teilabriss eines Gebäudeteils des Objektes Westerloog 6 mit Auflagen. Auflage ist, auf der Grundlage, dass der abzureißende Teil ein Teil einer Gesamteinheit ist, muss im verbleibenden Teil, der durch den Antragsteller selber als rentierlich sanierungsfähig bezeichnet wird, Dauerwohnen auf mindestens 35 m² gemäß B-Plan Dorf Teil A geschaffen werden. Eine Ausnahme vom B-Plan Dorf Teil A für den Ersatzneubau auf der frei werdenden Fläche wird schon jetzt in Abrede gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt dem Antragsteller einen rechtsmittelfähigen Bescheid über diesen Beschluss zukommen zu lassen. RV Redelfs weist darauf hin, dass nur der westliche Teil abgerissen werden soll, weil dieser wegen eines Wasserschadens unbrauchbar geworden ist. Im östlichen Teil muss eine Dauerwohnung von mindestens 35m² entstehen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Der Gemeinderat soll den Teilabriss eines Gebäudes im Westerloog-Bereich nach der Spiekerooger Erhaltungssatzung genehmigen. Der westliche Gebäudeteil ist nach einem Wasserschaden stark beschädigt und soll abgerissen werden. Als Auflage verlangt der Beschlussvorschlag, dass im verbleibenden östlichen Teil Dauerwohnraum von mindestens 35 Quadratmetern geschaffen wird. Eine Ausnahme vom B-Plan Dorf Teil A für einen Ersatzneubau auf der freiwerdenden Fläche soll nicht erteilt werden.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Genehmigung eines Teilabrisses nach der gemeindlichen Erhaltungssatzung in Verbindung mit § 172 BauGB. Die Vorlage schließt an eine Bauvoranfrage aus dem Jahr 2018 an und durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Spiekeroog hat eine Erhaltungssatzung, die Abrisse von Gebäuden nur unter engen Voraussetzungen erlaubt — etwa wenn das Gebäude das Ortsbild nicht prägt oder eine Sanierung wirtschaftlich unzumutbar ist. Eine frühere Bauvoranfrage zu demselben Objekt hatte der Gemeinderat 2018 abgelehnt. Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Wittmund erklärte sich für unzuständig und verwies den Vorgang zurück an die Gemeinde. Nach einer vorgeschriebenen Anhörung liegt nun die Stellungnahme des Antragstellers vor, auf deren Grundlage die Verwaltung den Antrag neu bewertet.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage berührt das kommunale Ziel, Dauerwohnraum auf der Insel zu erhalten. Die Auflage, im verbleibenden Gebäudeteil mindestens 35 Quadratmeter Dauerwohnfläche zu sichern, soll verhindern, dass durch den Teilabriss dauerhaft bewohnbarer Wohnraum verloren geht. Für die Allgemeinheit ist die Entscheidung relevant, weil die Erhaltungssatzung das Ortsbild und die Wohnstruktur der Insel schützen soll.

Die wichtigsten Punkte

  • Der westliche Gebäudeteil ist nach einem Wasserschaden aus 2017 und mangelnder Unterhaltung stark beschädigt und soll abgerissen werden
  • Die Verwaltung sieht die vorgelegte wirtschaftliche Begründung für den Abriss als nicht vollständig überzeugend an, hält eine Versagung aber rechtlich für riskant
  • Der Beschlussvorschlag sieht eine Genehmigung mit Auflage vor: Im verbleibenden Gebäudeteil muss Dauerwohnraum von mindestens 35 Quadratmetern entstehen
  • Ein Ersatzneubau auf der freiwerdenden Fläche mit Ausnahme vom B-Plan Dorf Teil A wird ausdrücklich abgelehnt
  • Die Verwaltung soll dem Antragsteller einen rechtsmittelfähigen Bescheid zustellen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/029/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
10. September 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8277 kB≈ 6 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog17. April 2019, 22:05 UhrVorberatungkein Beschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog2. Mai 2019, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Nutzungsänderung von einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung
01/020/2020Sitzungsvorlage

Die Verwaltung empfiehlt, einem Bauantrag auf Umwandlung einer Dauerwohnung in eine Ferienwohnung nicht zuzustimmen. Das betroffene kleine Haus (rund 69 m² Grundfläche) liegt im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, die genau solche Umnutzungen verbietet, um dauerhaften Wohnraum für Insulaner:innen zu sichern. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen wird nicht erteilt.

Beratung und Beschluss - Anfrage bei der Universität Oldenburg zu einem Studenten-Architekten-Ideen-Wettbewerb
01/080/2016Sitzungsvorlage

Ein Ratsmitglied schlägt vor, die Universität Oldenburg (Fachbereich Architektur) anzufragen, ob Studierende ein konkretes Grundstück im Westerloog-Bereich im Rahmen eines Ideenwettbewerbs überplanen wollen. Zwei Gruppen sollen verschiedene Szenarien entwickeln: eine B-Plan-konforme Variante und eine maximierte Wohnraum-Variante mit zwei Geschossen ohne Grundflächenbeschränkung. Ziel ist es, Ideen für mehr Wohnraum für Insulaner:innen zu gewinnen, ohne der Gemeinde nennenswerte Kosten zu verursachen.

Beratung und Beschluss über einen Verkauf eines Hauses
01/125/2016Sitzungsvorlage

Eine Privatperson möchte ein Haus auf einem gemeindeeigenen Erbbaugrundstück vom bisherigen Erbbauberechtigten kaufen. Das Erbbaurecht läuft seit April 2004 und endet 2044; der neue Käufer soll einen eigenen Erbbaurechtsvertrag erhalten. Das Haus darf ausschließlich als Dauerwohnraum genutzt werden, und nur Personen mit Hauptwohnsitz auf Spiekeroog dürfen dort wohnen. Der Rat soll dem Kaufvertrag zustimmen und der Verwaltung den Auftrag erteilen, den Vertrag umzuschreiben.

Umbau / Erweiterung eines Abstellraums zu einer Wohnung
01/006/2020Sitzungsvorlage

Ein privater Bauantrag zum Umbau eines Abstellraums zu einer rund 30 Quadratmeter großen Wohnung soll vom Rat abgelehnt werden. Das Grundstück liegt im Außenbereich und im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern — wegen unzureichender Löschwasserversorgung und dem Wegfall des vorgeschriebenen Abstellraums.

Genehmigung eines Teilabrisses nach … — Spiekeroog-Radar