Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Tagesordnung
- Ö 1·Öffentlicher Teilkein BeschlussEröffnung der Sitzung
- Ö 2·Öffentlicher Teilkein BeschlussFeststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
- Ö 3·Öffentlicher Teilkein BeschlussFeststellung der Beschlussfähigkeit
- Ö 4·Öffentlicher Teilkein BeschlussFeststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
- Ö 5·Öffentlicher Teilkein BeschlussBeschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
- Ö 6·Öffentlicher Teilkein BeschlussGenehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 21.02.2019
- Ö 7·Öffentlicher Teilkein Beschluss01/015/2019·Sitzungsvorlage
Ein privater Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Wohnhauses soll das Gemeinde-Einvernehmen erhalten. Geplant sind eine Änderung der Dachform — das Walmdach wird durch ein Satteldach mit Krüppelwalm ersetzt — sowie der Anbau einer Veranda mit rund 27 Quadratmetern. Die Prüfung ergibt, dass das Vorhaben alle Festsetzungen des Bebauungsplans und der Baugestaltungssatzung einhält. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen wird erteilt.
- Ö 8·Öffentlicher Teilkein Beschluss01/016/2019·Sitzungsvorlage
Ein privater Bauherr will an ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog einen separaten kleinen Anbau mit 25,65 m² Grundfläche errichten. Das Grundstück (648 m²) liegt im Bebauungsplan „Dorf–Teil A
- Ö 9·Öffentlicher Teilkein Beschluss01/019/2019·Informationsvorlage
Die Kulturstiftung Spiekeroog hat über das Förderprogramm Landaufschwung einen Verkaufsanhänger angeschafft. Im Sommer steht er im Kurgarten und dient als Verkaufswagen für die Tombola. In der Nebensaison lagert er auf dem gemeindeeigenen Gelände am Wilbersgelände. Eine Baugenehmigung ist nach niedersächsischem Bauordnungsrecht nicht erforderlich.
- Ö 10·Öffentlicher Teilkein Beschluss01/025/2019·Sitzungsvorlage
Die Verwaltung empfiehlt, den zwei geplanten Veranden und dem Windfang an einem Ferienwohngebäude zuzustimmen, den zwei Balkonanlagen dagegen abzulehnen. Das Gebäude mit 14 Ferienwohnungen liegt im B-Plan-Gebiet „Dorf–Teil A
- Ö 11·Öffentlicher Teilkein Beschluss01/026/2019·Sitzungsvorlage
Vor einem privaten Schulgebäude auf Spiekeroog soll eine Bronzeskulptur aufgestellt werden. Das Grundstück liegt im Außenbereich und fällt nicht unter einen Bebauungsplan, weshalb die Zulässigkeit nach dem Baugesetzbuch geprüft wird. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
- Ö 12·Öffentlicher Teilkein Beschluss01/029/2019·Sitzungsvorlage
Der Rat soll den Teilabriss eines Gebäudeteils am Westerloog 6 genehmigen. Die Verwaltung empfiehlt die Genehmigung mit Auflagen: Im verbleibenden Gebäudeteil muss Dauerwohnraum von mindestens 35 m² geschaffen werden. Ein Ersatzneubau auf der frei werdenden Fläche soll keine Ausnahme vom B-Plan Dorf Teil A erhalten.
- Ö 13·Öffentlicher Teilkein BeschlussAnfragen und Anregungen
- Ö 14·Öffentlicher Teilkein BeschlussSchließung der öffentlichen Sitzung und Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung