Beratung und Beschluss über einen Antrag auf Förderung einer geplanten Investition in einen neuen Fischverkaufstresen und eine neue Kühltechnik gemäß KMU-RL des Landkreises Wittmund
Stand der Beratung
Abgelehnt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Oktober 2016
Abgelehnt
am 06. Oktober 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog soll einem lokalen Gewerbebetrieb einen Investitionszuschuss von 3.375 Euro für einen neuen Fischverkaufstresen und neue Kältetechnik gewähren. Grundlage ist die KMU-Richtlinie des Landkreises Wittmund zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen. Der Antrag wurde rechtzeitig vor Investitionsbeginn gestellt und erfüllt nach Darstellung der Verwaltung die Fördervoraussetzungen. Der Rat soll den Zuschuss beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung, eingebracht zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und zur abschließenden Beschlussfassung im Rat. Ein gewerblicher Antragsteller hat beim Landkreis Wittmund einen KMU-Förderantrag gestellt; die Gemeinde muss ihren Finanzierungsanteil förmlich beschließen.
Hintergrund
Der Landkreis Wittmund fördert über die KMU-Richtlinie vom 21. Juli 2014 Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, unter anderem bei grundlegender Änderung des Produktionsverfahrens bei gleichzeitiger Beschäftigungssicherung. Zuschüsse werden als Anteilsfinanzierung aus Landkreis- und Gemeindemitteln gewährt. Der Antrag des Unternehmens ging am 11. Juli 2016 beim Landkreis ein; dieser forderte die Gemeinde auf, ihren Anteil in Höhe von 3.375 Euro zu beschließen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft unmittelbar einen einzelnen Gewerbebetrieb auf der Insel, nicht die Allgemeinheit. Mittelbar kann die Förderung dazu beitragen, ein lokales Versorgungsangebot und Arbeitsplätze auf Spiekeroog zu erhalten. Für den Gemeindehaushalt entsteht eine Ausgabe von 3.375 Euro.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Spiekerooger Gewerbebetrieb beantragt Förderung für einen neuen Fischverkaufstresen und neue Kältetechnik
- Der Gemeindeanteil am Investitionszuschuss beträgt 3.375 Euro
- Fördergrundlage ist die KMU-Richtlinie des Landkreises Wittmund vom 21. Juli 2014
- Der Antragsteller hat die Fördervoraussetzungen laut Verwaltung nachvollziehbar dargelegt
- Der Rat soll den Zuschuss förmlich beschließen und die Deckung im Haushalt freigeben
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/090/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8131 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 📄RichtliniePDF; CHARSET=UTF-8420 kB≈ 15 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll einer gemeinsamen Förderrichtlinie des Landkreises Wittmund und seiner Gemeinden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zustimmen. Die Richtlinie soll ab August 2014 bis Ende 2020 gelten und Investitionen sowie investitionsvorbereitende Maßnahmen mit Zuschüssen aus kommunalen Mitteln unterstützen. Hintergrund ist der Wegfall der EU-Förderung für KMU in der neuen Förderperiode. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Rat stimmt dem Entwurf der Richtlinie zu.
Die Gemeinde Spiekeroog soll sich mit 2.500 Euro an einem Förderprogramm des Landkreises Wittmund für kleine und mittlere Unternehmen beteiligen. Ein Spiekerooger Unternehmer plant eine Investition von 150.000 Euro in technische Anlagen und hat beim Landkreis einen Zuschuss von 10.000 Euro beantragt. Der Landkreis zahlt diesen Zuschuss nur, wenn die Standortgemeinde 25 Prozent beisteuert. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Beteiligung zu beschließen.
Die Gemeinde soll ihren Förderbeschluss für einen lokalen Unternehmer von 2.500 € auf 5.000 € erhöhen. Grund ist ein Fehler beim Landkreis Wittmund: Dem ursprünglichen Förderantrag lag ein veralteter Vordruck bei, der den Gemeinde-Anteil falsch mit 25 % statt korrekt 50 % ausgewiesen hatte. Der Landkreis fördert Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen mit bis zu 10.000 €, setzt dafür aber voraus, dass die Standortgemeinde die Hälfte — also 5.000 € — beisteuert. Der Rat soll den Beschluss vom März 2023 entsprechend korrigieren.
Die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog soll ihre Atemschutzgeräte künftig gemeinsam mit dem Landkreis Wittmund verwalten und beschaffen. Dafür schließt die Gemeinde eine Zweckvereinbarung mit dem Landkreis ab, der über eine Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) die Wartung übernimmt. Zusätzlich werden neue Geräte angeschafft; dafür sind 45.000 Euro im Haushalt 2023 einzuplanen. Der Rat soll den Bürgermeister zum Abschluss der Vereinbarung ermächtigen.