Teil 2: Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen aus Mitteln des Landkreises und seiner Gemeinden – KMU-Förderung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. April 2023
Beschlossen — einstimmig
am 13. April 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt, die zugesagte Fördersumme an den Unternehmer Joschka Gerdes von 2.500 € auf 5.000 € zu erhöhen. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Der Landkreis hat einem Antragsteller ein veraltetes Formular übermittelt. Das richtige Formular umfasst eine 50% Förderung und damit einen höheren Anteil für die Gemeinde. Diese Erhöhung müsste erneut beschlossen werden.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde soll ihren Förderbeschluss für einen lokalen Unternehmer von 2.500 € auf 5.000 € erhöhen. Grund ist ein Fehler beim Landkreis Wittmund: Dem ursprünglichen Förderantrag lag ein veralteter Vordruck bei, der den Gemeinde-Anteil falsch mit 25 % statt korrekt 50 % ausgewiesen hatte. Der Landkreis fördert Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen mit bis zu 10.000 €, setzt dafür aber voraus, dass die Standortgemeinde die Hälfte — also 5.000 € — beisteuert. Der Rat soll den Beschluss vom März 2023 entsprechend korrigieren.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Korrektur eines bereits gefassten Ratsbeschlusses im Bereich Wirtschaftsförderung (KMU-Förderung des Landkreises Wittmund). Es handelt sich um eine Folge-Beratung nach dem Ursprungsbeschluss vom 2. März 2023.
Hintergrund
Der Rat hatte am 2. März 2023 beschlossen, einem Inselunternehmer eine Förderung von 2.500 € zu gewähren — das entsprach 25 % des Förderbetrags des Landkreises. Nachträglich stellte sich heraus, dass der Landkreis einen veralteten Genehmigungsvordruck benutzt hatte. Die gültigen Förderrichtlinien verlangen einen Gemeinde-Anteil von 50 %, also 5.000 €. Der Landkreis bat die Gemeinde, den Beschluss zu berichtigen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Direkt betroffen ist ein einzelner Inselunternehmer, der auf die volle Förderung angewiesen ist. Für den Gemeindehaushalt bedeutet die Korrektur eine Mehrbelastung von 2.500 €; die Verwaltung gibt an, dafür ausreichend Haushaltsmittel eingeplant zu haben. Alle übrigen Insulaner:innen sind durch diese Vorlage nicht unmittelbar betroffen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat hatte im März 2023 einen Förderbetrag von 2.500 € beschlossen, der nun auf 5.000 € angehoben werden soll
- Ursache ist ein veralteter Förder-Vordruck, den der Landkreis Wittmund irrtümlich beigefügt hatte
- Der Landkreis fördert kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 10.000 €, verlangt aber 50 % Gemeinde-Kofinanzierung
- Die Verwaltung befürwortet die Korrektur und verweist auf entsprechend eingeplante Haushaltsmittel
- Der Beschlussvorschlag lautet: Erhöhung der Fördersumme von 2.500 € auf 5.000 €
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/035/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-884 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog soll einem lokalen Gewerbebetrieb einen Investitionszuschuss von 3.375 Euro für einen neuen Fischverkaufstresen und neue Kältetechnik gewähren. Grundlage ist die KMU-Richtlinie des Landkreises Wittmund zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen. Der Antrag wurde rechtzeitig vor Investitionsbeginn gestellt und erfüllt nach Darstellung der Verwaltung die Fördervoraussetzungen. Der Rat soll den Zuschuss beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll sich mit 2.500 Euro an einem Förderprogramm des Landkreises Wittmund für kleine und mittlere Unternehmen beteiligen. Ein Spiekerooger Unternehmer plant eine Investition von 150.000 Euro in technische Anlagen und hat beim Landkreis einen Zuschuss von 10.000 Euro beantragt. Der Landkreis zahlt diesen Zuschuss nur, wenn die Standortgemeinde 25 Prozent beisteuert. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Beteiligung zu beschließen.
Der Rat soll einer gemeinsamen Förderrichtlinie des Landkreises Wittmund und seiner Gemeinden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zustimmen. Die Richtlinie soll ab August 2014 bis Ende 2020 gelten und Investitionen sowie investitionsvorbereitende Maßnahmen mit Zuschüssen aus kommunalen Mitteln unterstützen. Hintergrund ist der Wegfall der EU-Förderung für KMU in der neuen Förderperiode. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Rat stimmt dem Entwurf der Richtlinie zu.
Die Gemeinde Spiekeroog will den Landkreis Wittmund dazu bewegen, seinen seit 1999 unveränderten Förderbetrag von 54 Euro monatlich für Schüler:innen an der Hermann-Lietz-Schule zu erhöhen. Die Schulgebühren stiegen seitdem von 440 auf 670 Euro monatlich, während die Gesamtförderung durch den reduzierten Beförderungszuschuss nach Einführung des Jugendtickets sogar sank. Familien tragen 2024 mit 531 Euro Eigenanteil deutlich mehr als noch 2014 mit 339 Euro. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, gegenüber dem Landkreis eine Anpassung der Förderrichtlinie einzufordern.