Erlass einer Richtlinie des Landkreises Wittmund und seiner Gemeinden zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für die Jahre 2014 bis 2020
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 17. Juli 2014
Beschlossen — mehrheitlich
am 17. Juli 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat stimmt dem Entwurf der Richtlinie zu. RM Bücking erläutert den Gegenstand der Richtlinie des Landkreises Wittmund und seiner Gemeinden bzgl. der Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für die Jahre 2014 bis 2020. Nach kurzem Meinungsaustausch bzgl. des möglichen Nutzens für die Gemeinde Spiekeroog wird dem Entwurf der Richtlinie zugestimmt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Landkreis Wittmund und seine Gemeinden wollen eine gemeinsame Förderrichtlinie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für den Zeitraum 2014 bis 2020 erlassen. Die Richtlinie soll den Rahmen für Wirtschaftsförderung auf Landkreisebene schaffen. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt dem Titel nach vor, Details sind mangels PDF nicht bekannt.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zum Erlass einer gemeinsamen Förderrichtlinie des Landkreises Wittmund und seiner Gemeinden — voraussichtlich zur Erstberatung und Beschlussfassung im Rat.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; der inhaltliche Kontext ist daher nicht vollständig rekonstruierbar. KMU-Förderrichtlinien auf Landkreisebene sind in der Regel an EU-Strukturfonds oder Landesprogramme (z. B. EFRE) gekoppelt, die Programmperioden von sieben Jahren folgen — hier 2014 bis 2020. Vorgängerbeschlüsse oder bestehende Richtlinien aus früheren Perioden sind nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Für Gewerbetreibende und Unternehmer:innen auf Spiekeroog und im übrigen Landkreis könnte die Richtlinie Zugang zu Fördermitteln eröffnen. Da kein PDF vorliegt, lassen sich konkrete Förderbedingungen, Höchstbeträge oder anspruchsberechtigte Branchen nicht benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Landkreis Wittmund und seine Gemeinden sollen eine gemeinsame KMU-Förderrichtlinie verabschieden
- Die Laufzeit der Richtlinie ist auf die Jahre 2014 bis 2020 ausgelegt
- Kein PDF liegt vor, sodass konkrete Inhalte der Richtlinie nicht bekannt sind
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/047/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll ihren Förderbeschluss für einen lokalen Unternehmer von 2.500 € auf 5.000 € erhöhen. Grund ist ein Fehler beim Landkreis Wittmund: Dem ursprünglichen Förderantrag lag ein veralteter Vordruck bei, der den Gemeinde-Anteil falsch mit 25 % statt korrekt 50 % ausgewiesen hatte. Der Landkreis fördert Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen mit bis zu 10.000 €, setzt dafür aber voraus, dass die Standortgemeinde die Hälfte — also 5.000 € — beisteuert. Der Rat soll den Beschluss vom März 2023 entsprechend korrigieren.
Die Gemeinde Spiekeroog soll sich mit 2.500 Euro an einem Förderprogramm des Landkreises Wittmund für kleine und mittlere Unternehmen beteiligen. Ein Spiekerooger Unternehmer plant eine Investition von 150.000 Euro in technische Anlagen und hat beim Landkreis einen Zuschuss von 10.000 Euro beantragt. Der Landkreis zahlt diesen Zuschuss nur, wenn die Standortgemeinde 25 Prozent beisteuert. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Beteiligung zu beschließen.
Die Gemeinde soll eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Wittmund unterzeichnen, die Konzeption, Durchführung und Finanzierung des Glasfaser-Breitbandausbaus (NGA) regelt. Der Rat wird gebeten, der Unterzeichnung zuzustimmen.
Für den Bau der neuen Rettungswache bei der Feuerwehr Spiekeroog sollen Grundstücksgrenzen zwischen Gemeinde und Landkreis Wittmund bereinigt werden. Die neue Wache liegt teils auf Gemeindeland, ein geplanter Anbau würde teils auf Landkreis-Grund liegen. Um ein einheitliches Baugrundstück zu schaffen, ist ein Landtausch mit Wertausgleich nötig. Der Rat soll den Bürgermeister zum Abschluss dieses Tauschvertrags bevollmächtigen.