Erlass einer Richtlinie des Landkreises Wittmund und seiner Gemeinden zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für die Jahre 2014 bis 2020
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 17. Juli 2014
Beschlossen — mehrheitlich
am 17. Juli 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat stimmt dem Entwurf der Richtlinie zu. RM Bücking erläutert den Gegenstand der Richtlinie des Landkreises Wittmund und seiner Gemeinden bzgl. der Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für die Jahre 2014 bis 2020. Nach kurzem Meinungsaustausch bzgl. des möglichen Nutzens für die Gemeinde Spiekeroog wird dem Entwurf der Richtlinie zugestimmt.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat soll einer gemeinsamen Förderrichtlinie des Landkreises Wittmund und seiner Gemeinden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zustimmen. Die Richtlinie soll ab August 2014 bis Ende 2020 gelten und Investitionen sowie investitionsvorbereitende Maßnahmen mit Zuschüssen aus kommunalen Mitteln unterstützen. Hintergrund ist der Wegfall der EU-Förderung für KMU in der neuen Förderperiode. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Rat stimmt dem Entwurf der Richtlinie zu.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister. Der Rat soll die gemeinsam mit dem Landkreis Wittmund und den fünf weiteren Kreisgemeinden erarbeitete KMU-Förderrichtlinie beschließen.
Hintergrund
In der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 entfällt die bisherige KMU-Förderung aus EU-Mitteln. Der Landkreis Wittmund hat daraufhin eine eigene kommunale Richtlinie erarbeitet und die Gemeinden eingeladen, sich zu beteiligen. Alle sechs Bürgermeister des Landkreises haben den Entwurf befürwortet. Die Richtlinie tritt bei Zustimmung zum 1. August 2014 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2020, sofern die kommunalen Haushaltsmittel bereitstehen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe, Dienstleister und Existenzgründer mit Betriebssitz im Landkreis Wittmund -- also auch auf Spiekeroog -- können bei Investitionsvorhaben Zuschüsse beantragen: kleine Unternehmen bis zu 15 Prozent, mittlere bis zu 7,5 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 10.000 Euro je Vorhaben. Voraussetzung ist unter anderem, dass durch die Investition mindestens ein Dauerarbeitsplatz geschaffen oder gesichert wird. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die wichtigsten Punkte
- Die Richtlinie ersetzt ab 2014 die weggefallene EU-Förderung für KMU durch kommunale Mittel von Landkreis und Gemeinden
- Gefördert werden Investitionen wie Betriebsstättenerrichtung oder -erweiterung sowie investitionsvorbereitende Maßnahmen wie Messeteilnahme oder Strategiecoaching
- Kleine Unternehmen erhalten bis zu 15 Prozent, mittlere bis zu 7,5 Prozent der förderfähigen Kosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss, höchstens 10.000 Euro
- Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro, bei Existenzgründungen 7.500 Euro; Höchstgrenze liegt bei 150.000 Euro
- Anträge müssen vor Investitionsbeginn beim Landkreis Wittmund -- Wirtschaftsförderung -- eingereicht werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/047/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
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- 📄Entwurf KMU-RLPDF; CHARSET=UTF-81.8 MB≈ 15 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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