Zum Inhalt springen
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen aus Mitteln des Landkreises und seiner Gemeinden

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. März 2023

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 02. März 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog weist die Verwaltung an, eine positive Stellungnahme zu erteilen und sich mit 2.500 € (25% der Gesamtfördersumme) zu beteiligen. Die Kosten werden im Haushalt 2022 dargestellt, da in diesem Jahr auch der Antrag gestellt wurde. Die in der Vergangenheit eingestellten Haushaltsmittel für die KMU-Förderung werden in den Haushalten 2023ff beibehalten. RV Redelfs teilt mit, dass es die KMU Fördermittel schon seit längerer Zeit geben würde und der Rat habe in der Vergangenheit Anträgen zugestimmt. Es liegt jetzt erneut ein Antrag vor, der von der Gemeinde mit 2.500€ gefördert werden soll. Der Landkreis wird der Förderung nur zustimmen, wenn auch die Gemeinde die Förderung mitträgt.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Die Gemeinde Spiekeroog soll sich mit 2.500 Euro an einem Förderprogramm des Landkreises Wittmund für kleine und mittlere Unternehmen beteiligen. Ein Spiekerooger Unternehmer plant eine Investition von 150.000 Euro in technische Anlagen und hat beim Landkreis einen Zuschuss von 10.000 Euro beantragt. Der Landkreis zahlt diesen Zuschuss nur, wenn die Standortgemeinde 25 Prozent beisteuert. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Beteiligung zu beschließen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und zur Entscheidung im Rat. Die Gemeinde soll eine Kofinanzierung im Rahmen des KMU-Förderprogramms des Landkreises Wittmund beschließen.

Hintergrund

Der Landkreis Wittmund fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen. Grundlage ist die EU-De-minimis-Verordnung, die staatliche Beihilfen bis zu einem bestimmten Schwellenwert erlaubt. Die Gemeinde Spiekeroog stellt seit Jahren jährlich Haushaltsmittel für die KMU-Förderung bereit — zwischen 2019 und 2022 insgesamt 23.000 Euro, die bisher nicht abgerufen wurden. Ab 2023 sind weiterhin jährlich 5.000 Euro eingeplant.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der betroffene Betrieb liegt auf Spiekeroog; die Förderung soll helfen, den Geschäftsbetrieb durch neue Maschinen und Anlagen zu sichern. Für die Gemeindekasse entstehen Kosten von 2.500 Euro, die im Haushalt 2022 verbucht werden. Für die Allgemeinheit ist die Vorlage mittelbar relevant, soweit lokale Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein Spiekerooger Unternehmer investiert 150.000 Euro in technische Anlagen und beantragt beim Landkreis Wittmund einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro
  • Der Landkreis zahlt den Zuschuss nur, wenn die Gemeinde 25 Prozent — also 2.500 Euro — als Kofinanzierung beisteuert
  • Die Verwaltung empfiehlt eine positive Stellungnahme und die Beteiligung in Höhe von 2.500 Euro
  • Die Gemeinde hat für KMU-Förderung seit Jahren Haushaltsmittel bereitgestellt, die bisher nie abgerufen wurden
  • Die jährliche Förderreserve von 5.000 Euro soll auch in den Haushalten ab 2023 erhalten bleiben

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/028/2023
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8203 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog2. März 2023, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Beratung und Beschluss über einen Antrag auf Förderung einer geplanten Investition in einen neuen Fischverkaufstresen und eine neue Kühltechnik gemäß KMU-RL des Landkreises Wittmund
01/090/2016Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog soll einem lokalen Gewerbebetrieb einen Investitionszuschuss von 3.375 Euro für einen neuen Fischverkaufstresen und neue Kältetechnik gewähren. Grundlage ist die KMU-Richtlinie des Landkreises Wittmund zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen. Der Antrag wurde rechtzeitig vor Investitionsbeginn gestellt und erfüllt nach Darstellung der Verwaltung die Fördervoraussetzungen. Der Rat soll den Zuschuss beschließen.

Abschluss einer Zweckvereinbarung - Atemschutzgeräte-Verbund LK WTM und GMD Spiekeroog
01/027/2023Sitzungsvorlage

Die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog soll ihre Atemschutzgeräte künftig gemeinsam mit dem Landkreis Wittmund verwalten und beschaffen. Dafür schließt die Gemeinde eine Zweckvereinbarung mit dem Landkreis ab, der über eine Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) die Wartung übernimmt. Zusätzlich werden neue Geräte angeschafft; dafür sind 45.000 Euro im Haushalt 2023 einzuplanen. Der Rat soll den Bürgermeister zum Abschluss der Vereinbarung ermächtigen.

Großer Posten: 150.000 €
Erlass einer Richtlinie des Landkreises Wittmund und seiner Gemeinden zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für die Jahre 2014 bis 2020
01/047/2014Sitzungsvorlage

Der Rat soll einer gemeinsamen Förderrichtlinie des Landkreises Wittmund und seiner Gemeinden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zustimmen. Die Richtlinie soll ab August 2014 bis Ende 2020 gelten und Investitionen sowie investitionsvorbereitende Maßnahmen mit Zuschüssen aus kommunalen Mitteln unterstützen. Hintergrund ist der Wegfall der EU-Förderung für KMU in der neuen Förderperiode. Der Beschlussvorschlag lautet: Der Rat stimmt dem Entwurf der Richtlinie zu.

Teil 2: Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen aus Mitteln des Landkreises und seiner Gemeinden – KMU-Förderung
01/035/2023Sitzungsvorlage

Die Gemeinde soll ihren Förderbeschluss für einen lokalen Unternehmer von 2.500 € auf 5.000 € erhöhen. Grund ist ein Fehler beim Landkreis Wittmund: Dem ursprünglichen Förderantrag lag ein veralteter Vordruck bei, der den Gemeinde-Anteil falsch mit 25 % statt korrekt 50 % ausgewiesen hatte. Der Landkreis fördert Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen mit bis zu 10.000 €, setzt dafür aber voraus, dass die Standortgemeinde die Hälfte — also 5.000 € — beisteuert. Der Rat soll den Beschluss vom März 2023 entsprechend korrigieren.

Antrag auf Gewährung öffentlicher … — Spiekeroog-Radar