Beratung und Beschluss zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. November 2017
Beschlossen — einstimmig
am 27. November 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihren Haushalt 2017, um den Neubau von 16 Wohnungen im Bereich Achter d'Diek finanzieren zu können. Nachdem Klagen gegen das Bauprojekt zurückgezogen wurden, fehlt noch die haushaltsrechtliche Grundlage — vor allem die Kreditermächtigung. Der Nachtrag erhöht die Kreditaufnahme von bisher 70.000 Euro auf 3.035.000 Euro und passt Einnahmen sowie Ausgaben im Kernhaushalt entsprechend an. Der Gemeinderat soll die 1. Nachtragssatzung 2017 in der vorliegenden Fassung beschließen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage der Finanzverwaltung Spiekeroog zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017. Sie durchläuft Haushalts- und Finanzausschuss, Verwaltungsausschuss und Gemeinderat am selben Tag.
Hintergrund
Die Gemeinde plant den Neubau von 16 Wohnungen im Bereich Achter d'Diek. Das Vorhaben war durch Klagen blockiert; nach deren Rücknahme ist eine Umsetzung möglich. Der bisherige Haushalt 2017 enthielt keine ausreichende Kreditermächtigung für diese Investition. Ohne Nachtragshaushalt darf die Gemeinde das Projekt nicht finanzieren.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Neubau von 16 Gemeindewohnungen schafft zusätzlichen Wohnraum auf der Insel — ein knappes Gut für Insulaner:innen. Die Kreditaufnahme von rund 3 Millionen Euro belastet den Gemeindehaushalt langfristig mit Zins- und Tilgungskosten. Mieterträge aus dem Wohnprojekt sind ab 2019 im Haushalt eingeplant. Steuersätze und Hebesätze werden durch den Nachtrag nicht verändert.
Die wichtigsten Punkte
- Die Kreditermächtigung steigt von 70.000 Euro auf 3.035.000 Euro — ein Plus von 2.965.000 Euro für das Wohnbauprojekt
- Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit erhöhen sich im Nachtrag um rund 2.968.100 Euro auf insgesamt 3.111.200 Euro
- Auf der Einnahmeseite steigen die ordentlichen Erträge um 68.250 Euro auf 3.799.300 Euro
- Steuersätze, Hebesätze und der Höchstbetrag für Liquiditätskredite bleiben unverändert
- Der Gemeinderat soll die Nachtragssatzung 2017 für den Kernhaushalt beschließen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/119/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8105 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄öffentlich Doppischer Budgetplan 2017 1. NachtragPDF; CHARSET=UTF-8132 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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- 📄öffentlich NHH 2017 SatzungPDF; CHARSET=UTF-881 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
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- 📄öffentlich Übersicht Änderungen NachtragPDF; CHARSET=UTF-8524 kB≈ 55 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog vergibt den ersten Bauauftrag für das Projekt Achter d'Diek. Für die erweiterten Rohbauarbeiten lagen drei Angebote vor; das günstigste stammte von der Firma Böhling Bauunternehmen GmbH mit einem Pauschalpreis von 865.000 Euro. Der Rat soll den Bürgermeister ermächtigen, diesen Auftrag zu erteilen — sobald Rechnungsprüfung, Finanzierung und Baugenehmigung vorliegen.
Die Gemeinde will das Gebiet 'Achter d' Utkiek' (rund 2,2 Hektar) als neues Wohngebiet erschließen. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, Fachplaner und Fachanwälte einzuschalten, um die nötigen Informationen für eine konkrete Planung zusammenzutragen. Als nächster Schritt ist eine Klausurtagung des Rates im Frühjahr 2019 geplant. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dafür die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.
Die Gemeinde vergibt die Planungsleitung für die Änderung des Bebauungsplans Achter d'Diek an ein Planungsbüro mit Inselerfahrung. Zwei Büros hatten sich auf die öffentliche Ausschreibung beworben; das günstigere Angebot lag bei rund 14.866 Euro, das teurere bei rund 22.250 Euro. Der Rat soll die bereits vollzogene Vergabe an das günstigere Büro nachträglich genehmigen — als außerplanmäßige Ausgabe.
Die Gemeinde Spiekeroog will das Planungsbüro NWP aus Oldenburg mit der planerischen Begleitung im Bauleitplanverfahren beauftragen. NWP hat ein Angebot auf Basis der gesetzlichen Mindestsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgelegt, was eine Direktvergabe ohne weiteres Ausschreibungsverfahren ermöglicht. Da im laufenden Haushalt keine ausreichenden Mittel eingeplant sind, sollen die Kosten zunächst aus Budgetmitteln gedeckt und später über einen Nachtragshaushalt regulär veranschlagt werden. Der Beschlussvorschlag lautet: Die Verwaltung wird ermächtigt, das Angebot der NWP Planungsgesellschaft mbH vom 18.06.2013 anzunehmen.