Bestellung eines Gemeindemitgliedes in den Vorstand der Spiekerooger Stiftung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 10. März 2016
Beschlossen — einstimmig
am 10. März 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beruft Herrn Oliver Schütte mit sofortiger Wirkung in den Vorstand der Spiekerooger Stiftung. RV Bücking erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Gemeinderat soll Oliver Schütte in den Vorstand der Spiekerooger Stiftung berufen. Der bisherige Vertreter der Gemeinde, Lutz Seifert, ist ausgeschieden; seitdem ist der Sitz vakant. Schütte hat sich nach Gesprächen mit dem Stiftungsvorstand bereit erklärt, das Amt zu übernehmen. Der Beschlussvorschlag sieht die Berufung mit sofortiger Wirkung vor.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Personalsache. Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll auf Grundlage der Stiftungssatzung ein Mitglied in den Stiftungsvorstand berufen.
Hintergrund
Die Spiekerooger Stiftung wurde 2007 gegründet. Ihre Satzung sieht einen fünfköpfigen Vorstand vor, von dem ein Sitz dem Gemeinderat zur Besetzung zusteht. Dieser Sitz ist seit dem Ausscheiden von Lutz Seifert vakant. Die Verwaltung schlägt nun Oliver Schütte als Nachfolger vor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Besetzung betrifft unmittelbar die Mitwirkung der Gemeinde in der Spiekerooger Stiftung. Für den Inselalltag der Bewohner:innen hat die Personalentscheidung keine direkte Auswirkung; sie sichert aber die satzungsgemäße Interessenvertretung der Gemeinde in der Stiftung.
Die wichtigsten Punkte
- Die Spiekerooger Stiftung wurde 2007 gegründet und hat einen fünfköpfigen Vorstand
- Ein Vorstandssitz steht der Gemeinde Spiekeroog per Satzung zu
- Dieser Sitz ist nach dem Ausscheiden von Lutz Seifert vakant
- Oliver Schütte hat sich bereit erklärt, den Sitz zu übernehmen
- Der Beschlussvorschlag sieht seine Berufung mit sofortiger Wirkung vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/021/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-866 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll Lutz Seifert zum Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellen. Seifert übernimmt ab 1. Oktober 2023 das Amt des Kämmerers bei der Gemeindeverwaltung Spiekeroog. Der Beschlussvorschlag lautet, ihn in diese Funktion zu berufen.
Der Rat soll Lutz Seifert zum Gemeindewahlleiter und Maren Bruns zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahl am 13. September 2026 berufen. Bürgermeister Patrick Kösters hat angekündigt, erneut für das Bürgermeisteramt zu kandidieren. Das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz schließt ihn daher als Wahlleiter aus. Die Verwaltung schlägt vor, die Aufgabe auf zwei andere Gemeindebeschäftigte zu übertragen.
Das Standesamt Spiekeroog soll künftig von Standesbeamten der Samtgemeinde Esens geführt werden, weil die letzte eigene Standesbeamtin die Gemeindeverwaltung zum Jahresende 2023 verlässt und eine Nachbesetzung gescheitert ist. Das Spiekerooger Standesamt bleibt formal eigenständig; die Esenser Beamten werden rechtlich als Standesbeamte der Gemeinde Spiekeroog bestellt. Präsenztermine auf der Insel, etwa für Hochzeiten oder Kirchenaustritte, finden weiter nach Bedarf statt. Der Rat soll der Kooperationsvereinbarung zustimmen und die Verwaltung beauftragen, diese mit der Samtgemeinde Esens abzuschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog gibt sich eine neue Hauptsatzung. Die Verwaltung hat den Satzungstext auf Grundlage einer Vorberatung überarbeitet und legt ihn dem Rat zur Beschlussfassung vor. Bei positivem Votum soll die neue Hauptsatzung Ende Januar 2024 öffentlich bekanntgemacht werden.