Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beteiligung der Nordseebad Spiekeroog GmbH an der WattnExpress Besitz GmbH

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Die Nordseebad Spiekeroog GmbH ist seit September 2021 zu 50 % an der WattnExpress Besitz GmbH beteiligt, die den Wasserbus WattnExpress hält und verchartert. Die erforderliche Ratsbeteiligung nach niedersächsischem Kommunalverfassungsrecht wurde damals versäumt. Der Rat soll diese Beteiligung nun rückwirkend formell beschließen, um den rechtlichen Mangel zu heilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur rückwirkenden Genehmigung einer kommunalrechtlich genehmigungspflichtigen Unternehmensbeteiligung, die 2021 ohne den erforderlichen Ratsbeschluss vollzogen wurde. Es handelt sich um eine Folge-Beratung zur Nachholung einer gesetzlich vorgeschriebenen Förmlichkeit.

Hintergrund

Am 22. September 2021 wurde die WattnExpress Besitz GmbH gegründet, um den Wasserbus WattnExpress zu halten und zu verchartern. Die Nordseebad Spiekeroog GmbH und die EMS Maritime Offshore GmbH sind jeweils zu 50 % beteiligt, jede Seite hat 100.000 Euro Stammkapital eingebracht. Nach § 58 Abs. 1 Nr. 12 NKomVG wäre ein Ratsbeschluss vor dem Vollzug erforderlich gewesen. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Wittmund bestätigte im November 2024, dass die Beteiligung inhaltlich rechtskonform ist, fordert aber die Nachholung des Ratsbeschlusses.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Wasserbus WattnExpress ist ein zentrales Verkehrsmittel für Spiekeroog und wird über die WattnExpress Besitz GmbH gehalten. Für Insulaner:innen ändert sich durch den nachgeholten Beschluss unmittelbar nichts an Betrieb oder Kosten. Der Vorgang stellt sicher, dass die kommunalrechtlichen Voraussetzungen für das gemeindliche Engagement formal erfüllt sind.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Nordseebad Spiekeroog GmbH hält seit 2021 einen 50-%-Anteil an der WattnExpress Besitz GmbH mit einem Stammkapital von 100.000 Euro
  • Die Beteiligung wurde 2021 ohne den nach NKomVG vorgeschriebenen Ratsbeschluss vollzogen
  • Die Kommunalaufsicht des Landkreises Wittmund hat die Beteiligung inhaltlich als rechtmäßig bestätigt, aber die Nachholung des Ratsbeschlusses gefordert
  • Der Rat soll die Beteiligung rückwirkend zum 7. September 2021 genehmigen
  • Die Verwaltung weist die Gemeinderatsvertreter:innen an, die entsprechenden Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der Nordseebad Spiekeroog GmbH nachzuholen

Relevanz für Insulaner:innen: 7/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/084/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
    Beteiligung der Nordseebad Spiekeroog GmbH an der WattnExpress Besitz
    GmbH
    Sachverhalt:
    I.
    Mit Gesellschaftsvertrag vom 22.09.2021 wurde die WattnExpress Besitz GmbH gegründet.
    Gegenstand des Unternehmens ist das Halten im Eigentum und die Vercharterung des
    Wasserbusses WattnExpress.
    Gesellschafter des Unternehmens sind jeweils zu 50 %
    1. EMS Maritime Offshore GmbH, AG Aurich, HRB 201651
    2. Nordseebad Spiekeroog GmbH, AG Aurich, HRB 1509.
    Auf das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 200.000,00 Euro haben beide
    Gesellschafter jeweils eine Einlage in Höhe von 100.000,00 Euro geleistet.
    II.
    Nach § 152 Abs.1 Nr. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist die
    Entscheidung über die Beteiligung eines Unternehmens, bei dem die Kommune allein über
    die Mehrheit der Anteile verfügt, an einer Gesellschaft unverzüglich der
    Kommunalaufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen.
    Die Gemeindeverwaltung hat es im Jahr 2021 versäumt, die nach dem NKomVG geforderte
    Anzeige bei der Kommunalaufsicht vorzulegen.
    Auf Nachfrage der Kommunalaufsicht hat die Gemeindeverwaltung der Nordseebad
    Spiekeroog GmbH die Mitteilung an den Landkreis zur Beantwortung überlassen. Die
    Nordseebad Spiekeroog GmbH hat daraufhin der Kommunalaufsicht des Landkreises
    Wittmund mit Schreiben vom 01.02.2022 (per Mail vom 22.04.2022) die
    Gesellschaftsbeteiligung an der WattnExpress Besitz GmbH mitgeteilt. Bei der
    Kommunalaufsicht ist diese Mail allerdings – möglicherweise aufgrund eines dortigen
    Personalwechsels -nicht in an der zuständigen Stelle angekommen.
    Die Kommunalaufsicht hat dieses Thema im Sommer 2024 wieder aufgegriffen und die
    entscheidungsrelevanten Unterlagen nachgefordert.
    Mit Schreiben vom 18.11.2024 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Wittmund
    bestätigt, dass die Gründung der WattnExpress Besitz GmbH den Voraussetzungen des §
    137 NKomVG entspricht und damit grundsätzlich rechtskonform ist.
    Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass
    Gemeinde Spiekeroog
    Finanzen
    Vorlagen-Nr.
    01/084/2024
    ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 12.11.2024
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.11.2024
    Betreff:
    - 2 -
    - es versäumt wurde, die nach § 58 Abs.1 Nr. 12 NKomVG erforderliche
    Beschlussfassung des Rates über die Beteiligung der Nordseebad Spiekeroog GmbH
    an der WattnExpress Besitz GmbH einzuholen
    und
    - zudem die Vorgabe des § 152 Abs.1 Satz 3 nicht beachtet wurde, wonach die
    Entscheidung frühestens sechs Wochen nach der Anzeige bei der Kommunalaufsicht
    vollzogen werden darf.
    Die Kommunalaufsicht bittet darum, zukünftig die Bestimmungen der Niedersächsischen
    Kommunalverfassung einzuhalten und die Mitwirkung des Rates der Gemeinde Spiekeroog
    unverzüglich nachzuholen.
    Im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Beteiligung wurde in der
    Gesellschafterversammlung der Nordseebad Spiekeroog GmbH vom 07.09.2021
    beschlossen,
    - mit der EMS Maritime Offshore GmbH eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    unter der Firma „WattnExpress Besitz GmbH“ mit einem Stammkapital von
    200.000,00 Euro, von welchem die EMS Maritime Offshore GmbH und die
    Nordseebad Spiekeroog GmbH je 100.000,00 Euro halten, zu errichten.
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt rückwirkend gemäß § 58 Abs.1 Nr. 12
    NKomVG die Beteiligung der Nordseebad Spiekeroog an der gemeinsam mit der EMS
    Maritime Offshore GmbH bereits mit Gesellschaftsvertrag vom 22.09.2021 neu
    gegründeten Firma „WattnExpress Besitz GmbH“. Die Beteiligung erfolgt mit einem
    anteiligen Stammkapital in Höhe von 100.000,00 Euro.
    Der Gemeinderat weist die Vertreter der Gemeinde Spiekeroog in der
    Gesellschafterversammlung der Nordseebad Spiekeroog GmbH rückwirkend zum
    07.09.2021 an, die für die Beteiligung der Nordseebad Spiekeroog GmbH notwendigen
    Beschlüsse zu treffen.
    Anlagenverzeichnis:
    Spiekeroog, den 06.11.2024
    (Seifert, Lutz)
    Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. November 2024, 20:03 UhrEntscheidungeinstimmig