Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Einordnung und Erläuterung zur Ermittlung der Geschossflächenzahl (GFZ) im Zusammenhang mit der Festsetzung zur Nutzung von Dauerwohnungen im Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen“

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Die Verwaltung erläutert dem Bauausschuss, wie die Geschossfläche (GF) im Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen

Einordnung

Informationsvorlage der Verwaltung (Bauen & Planung) an den Bauausschuss; sie enthält keine verbindliche Rechtsentscheidung, sondern dient der fachlichen Einordnung für die Ausschussmitglieder.

Hintergrund

Im Bebauungsplan für das Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage richtet sich primär an die Mitglieder des Bauausschusses und ist zunächst verwaltungs- bzw. gremienintern. Mittelbar betrifft sie alle, die im Sondergebiet Dauerwohnraum schaffen oder nutzen wollen, weil die korrekte GF-Berechnung bestimmt, wie viel Fläche als Dauerwohnung ausgewiesen werden muss. Eine verbindliche Entscheidung wird hier nicht getroffen; diese obliegt dem Landkreis als Baugenehmigungsbehörde.

Die wichtigsten Punkte

  • Im Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen
  • ,
  • Die Verwaltung stützt sich auf eine Arbeitshilfe zur GF-Berechnung und einen Kommentar zur Niedersächsischen Bauordnung (§ 2 Abs. 7 NBauO)
  • Die baugenehmigungsrechtlich verbindliche Prüfung liegt beim Landkreis, nicht bei der Gemeinde
  • Der Bauausschuss soll die Erläuterungen lediglich zur Kenntnis nehmen

Relevanz für Insulaner:innen: 6/10

geschossflächenzahlsondergebietdauerwohnenferienwohnenbauleitplanungbauausschusswohnraumfestsetzung

Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/113/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
26. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-894 kB3 k Zeichen Volltext
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    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/113/2026
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
     
     
     
    Betreff:  
    Einordnung und Erläuterung zur Ermittlung der Geschossflächenzahl (GFZ) im 
    Zusammenhang mit der Festsetzung zur Nutzung von Dauerwohnungen im 
    Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen„
    Sachverhalt:
    Bei den Mitgliedern des Bauausschusses sind zunehmend Fragen zur Ermittlung der 
    Geschossfläche (GF) aufgekommen, insbesondere im Zusammenhang mit der Anwendung 
    der textlichen Festsetzung zur Nutzung von Dauerwohnungen im Sondergebiet „Wohnen / 
    Ferienwohnen“.
     
    Zur Einordnung wird zunächst darauf hingewiesen, dass die baugenehmigungsrechtliche 
    Prüfung sowie die verbindliche Auslegung und Einhaltung der Festsetzungen des 
    Bebauungsplans der zuständigen Baugenehmigungsbehörde (Landkreis) obliegen. Die 
    nachfolgenden Ausführungen stellen daher keine verbindliche Auslegung dar, sondern 
    dienen der Information und Einordnung für die Mitglieder des Bauausschusses auf 
    Grundlage des Kenntnisstands aus dem Verfahren der Bauleitplanung aus dem Jahr 2023.
     
    Gemäß der textlichen Festsetzung des Bebauungsplans ist im Sondergebiet „Wohnen / 
    Ferienwohnen“ mindestens ein festgelegter Anteil der Geschossfläche je Grundstück für 
    Dauerwohnungen zu verwenden. Maßgeblich ist hierbei insbesondere die textliche 
    Festsetzung Nr. 2.3 wonach bei der Ermittlung der Geschossfläche die Flächen von 
    Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen 
    gehörenden Treppenräume sowie deren Umfassungswände vollumfänglich mitzurechnen 
    sind.
     
    Der Verwaltung liegen folgende Informationen zur Geschossfläche als fachliche 
    Ausführungen vor: 
     eine Arbeitshilfe zur Berechnung der Geschossfläche, die unter anderem auch von 
    der Stadt Oldenburg angewandt wird
     ein Auszug aus dem Kommentar zu § 2 Abs. 7 NBauO (Große-Suchsdorf, 10. 
    Auflage), der als fachliche Grundlage für die Annäherung an die GF-Ermittlung 
    dienen kann.
     
    Die beigefügten Unterlagen dienen ausschließlich dem Verständnis der Systematik der 
    Geschossflächenermittlung und der Nachvollziehbarkeit der planerischen Annahmen. Sie 
    ersetzen keine bauordnungsrechtliche Prüfung und begründen keinen Anspruch auf eine 
    bestimmte genehmigungsrechtliche Bewertung.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Bauausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Einordnung und zur 
    - 2 -
    Ermittlung der Geschossfläche (GF) im Zusammenhang mit der Festsetzung zur Nutzung 
    von Dauerwohnungen im Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen“ zur Kenntnis.
     
     
     
     
    Spiekeroog, den 14.02.2026
     
     
     
    (Bruns, Maren)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    Arbeitshilfe_GRZ_GFZ
    GFZ Kommentar zur § 2 Abs.7 NBauO Große Suchsdorf S. 78-83 kommentiert

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog9. April 2026, 20:00 UhrKenntnisnahmezur Kenntnis genommen