Einordnung und Erläuterung zur Ermittlung der Geschossflächenzahl (GFZ) im Zusammenhang mit der Festsetzung zur Nutzung von Dauerwohnungen im Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen“
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Verwaltung erläutert dem Bauausschuss, wie die Geschossfläche (GF) im Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen
Einordnung
Informationsvorlage der Verwaltung (Bauen & Planung) an den Bauausschuss; sie enthält keine verbindliche Rechtsentscheidung, sondern dient der fachlichen Einordnung für die Ausschussmitglieder.
Hintergrund
Im Bebauungsplan für das Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage richtet sich primär an die Mitglieder des Bauausschusses und ist zunächst verwaltungs- bzw. gremienintern. Mittelbar betrifft sie alle, die im Sondergebiet Dauerwohnraum schaffen oder nutzen wollen, weil die korrekte GF-Berechnung bestimmt, wie viel Fläche als Dauerwohnung ausgewiesen werden muss. Eine verbindliche Entscheidung wird hier nicht getroffen; diese obliegt dem Landkreis als Baugenehmigungsbehörde.
Die wichtigsten Punkte
- Im Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen
- ,
- Die Verwaltung stützt sich auf eine Arbeitshilfe zur GF-Berechnung und einen Kommentar zur Niedersächsischen Bauordnung (§ 2 Abs. 7 NBauO)
- Die baugenehmigungsrechtlich verbindliche Prüfung liegt beim Landkreis, nicht bei der Gemeinde
- Der Bauausschuss soll die Erläuterungen lediglich zur Kenntnis nehmen
Relevanz für Insulaner:innen: 6/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/113/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 26. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-894 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/113/2026 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Betreff: Einordnung und Erläuterung zur Ermittlung der Geschossflächenzahl (GFZ) im Zusammenhang mit der Festsetzung zur Nutzung von Dauerwohnungen im Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen„ Sachverhalt: Bei den Mitgliedern des Bauausschusses sind zunehmend Fragen zur Ermittlung der Geschossfläche (GF) aufgekommen, insbesondere im Zusammenhang mit der Anwendung der textlichen Festsetzung zur Nutzung von Dauerwohnungen im Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen“. Zur Einordnung wird zunächst darauf hingewiesen, dass die baugenehmigungsrechtliche Prüfung sowie die verbindliche Auslegung und Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans der zuständigen Baugenehmigungsbehörde (Landkreis) obliegen. Die nachfolgenden Ausführungen stellen daher keine verbindliche Auslegung dar, sondern dienen der Information und Einordnung für die Mitglieder des Bauausschusses auf Grundlage des Kenntnisstands aus dem Verfahren der Bauleitplanung aus dem Jahr 2023. Gemäß der textlichen Festsetzung des Bebauungsplans ist im Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen“ mindestens ein festgelegter Anteil der Geschossfläche je Grundstück für Dauerwohnungen zu verwenden. Maßgeblich ist hierbei insbesondere die textliche Festsetzung Nr. 2.3 wonach bei der Ermittlung der Geschossfläche die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume sowie deren Umfassungswände vollumfänglich mitzurechnen sind. Der Verwaltung liegen folgende Informationen zur Geschossfläche als fachliche Ausführungen vor: eine Arbeitshilfe zur Berechnung der Geschossfläche, die unter anderem auch von der Stadt Oldenburg angewandt wird ein Auszug aus dem Kommentar zu § 2 Abs. 7 NBauO (Große-Suchsdorf, 10. Auflage), der als fachliche Grundlage für die Annäherung an die GF-Ermittlung dienen kann. Die beigefügten Unterlagen dienen ausschließlich dem Verständnis der Systematik der Geschossflächenermittlung und der Nachvollziehbarkeit der planerischen Annahmen. Sie ersetzen keine bauordnungsrechtliche Prüfung und begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte genehmigungsrechtliche Bewertung. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Einordnung und zur - 2 - Ermittlung der Geschossfläche (GF) im Zusammenhang mit der Festsetzung zur Nutzung von Dauerwohnungen im Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen“ zur Kenntnis. Spiekeroog, den 14.02.2026 (Bruns, Maren) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: Arbeitshilfe_GRZ_GFZ GFZ Kommentar zur § 2 Abs.7 NBauO Große Suchsdorf S. 78-83 kommentiert
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.