Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Tagesordnung
- Ö 1·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussEröffnung der Sitzung
- Ö 2·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
- Ö 3·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der Beschlussfähigkeit
- Ö 4·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
- Ö 5·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussBeschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
- Ö 6·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 UhrmehrheitlichGenehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 23.10.2025
- Ö 7·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/130/2026·Sitzungsvorlage
Ein Gebäudeeigentümer beantragt die nachträgliche Genehmigung, ein als Dauerwohnen genehmigtes Gebäude offiziell als Ferienwohnungen nutzen zu dürfen. Das Gebäude ist Teil eines Drei-Gebäude-Ensembles und wird laut Vorlage seit seiner Errichtung faktisch ausschließlich als Ferienwohnung genutzt. Die Verwaltung sieht keinen Verstoß gegen die Erhaltungssatzung und empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der Bauausschuss soll das Vorhaben zur Kenntnis nehmen und das Einvernehmen nach § 172 BauGB erteilen.
- Ö 8·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/131/2026·Sitzungsvorlage
Die Evangelische Frauen im Rheinland e.V. beantragt die Nutzungsänderung eines Dachgeschosses in einem Kurheim: Statt einer Mitarbeiterwohnung sollen dort künftig zwei Wohnungen für Kurteilnehmende sowie ein Gemeinschafts- und ein Bereitschaftsraum entstehen. Die Wohnfläche erhöht sich geringfügig um rund 4,5 Quadratmeter. Die Gemeinde muss dazu ihr planungsrechtliches Einvernehmen sowie ihr Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung erteilen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, beide Einvernehmen zu erteilen.
- Ö 9·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrzur Kenntnis genommen01/113/2026·Sitzungsvorlage
Die Verwaltung erläutert dem Bauausschuss, wie die Geschossfläche (GF) im Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen
- Ö 10·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/132/2026·Sitzungsvorlage
Beim geplanten Umbau und der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses hält ein nördlicher Anbau (Umkleidebereiche) den bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstand zur Nachbargrundstücksgrenze nicht ein. Das angrenzende Grundstück gehört dem Land Niedersachsen. Die Verwaltung schlägt vor, eine Abstandsbaulast auf einer Teilfläche von 19 m² einzutragen und dafür eine Entschädigung von 155,00 Euro je Quadratmeter zu zahlen.
- Ö 11·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/128/2026·Sitzungsvorlage
Der Bauausschuss berät den aktuellen Architektenentwurf für das geplante Bauprojekt „Sanders Quartier
- Ö 12·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussAnfragen und Anregungen
- Ö 13·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussSchließung der öffentlichen Sitzung und Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung