Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Tagesordnung
- Ö 1·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussEröffnung der Sitzung
- Ö 2·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
- Ö 3·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der Beschlussfähigkeit
- Ö 4·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
- Ö 5·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussBeschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
- Ö 6·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 UhrmehrheitlichGenehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 23.10.2025
- Ö 7·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/130/2026·Sitzungsvorlage
Ein Eigentümer beantragt die nachträgliche Genehmigung, ein bislang als Wohngebäude genehmigtes Gebäude offiziell zur Hälfte als Ferienwohnungen zu nutzen — so wie es dort schon seit der Errichtung praktiziert wird. Die Gemeinde kommt zu dem Ergebnis, dass kein tatsächlich gelebter Dauerwohnraum verloren geht, weil das Gebäude nie dauerhaft bewohnt war. Der Bauausschuss soll das Einvernehmen nach der gemeindlichen Erhaltungssatzung erteilen; die weitergehende Prüfung der Dauerwohnraumquote liegt beim Landkreis Wittmund.
- Ö 8·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/131/2026·Sitzungsvorlage
Die Evangelische Frauen im Rheinland e.V. will das Dachgeschoss ihres Kurheims auf Spiekeroog umnutzen: Aus einer Mitarbeiterwohnung sollen zwei Wohnungen für Kurteilnehmende mit Gemeinschafts- und Bereitschaftsraum werden. Die Wohnfläche steigt dabei geringfügig um 4,52 Quadratmeter auf rund 116 Quadratmeter. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden. Der Rat soll dem Vorhaben zustimmen.
- Ö 9·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrzur Kenntnis genommen01/113/2026·Sitzungsvorlage
Die Verwaltung erklärt dem Bauausschuss, wie die Geschossfläche (GF) im Sondergebiet „Wohnen / Ferienwohnen
- Ö 10·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/132/2026·Sitzungsvorlage
Damit das Feuerwehrgerätehaus erweitert werden kann, muss die Gemeinde eine sogenannte Abstandsbaulast auf einem Nachbargrundstück eintragen lassen. Der geplante nördliche Anbau (Umkleidebereiche) hält den bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Mindestabstand zur nördlichen Grundstücksgrenze nicht ein. Das Nachbargrundstück gehört dem Land Niedersachsen; die Entschädigung beträgt 155 Euro pro Quadratmeter für die betroffenen 19 Quadratmeter. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Baulast einzutragen und die Vereinbarung mit dem Land abzuschließen.
- Ö 11·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig4:0:001/128/2026·Sitzungsvorlage
Der Bauausschuss berät den aktuellen Architektenentwurf für das geplante Bauprojekt „Sanders Quartier
- Ö 12·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussAnfragen und Anregungen
- Ö 13·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussSchließung der öffentlichen Sitzung und Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung