Gewährung einer einmaligen Ausgleichszahlung im Haushaltsjahr 2024 für hochprädikatisierte Tourismuskommunen
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDas Land Niedersachsen stellt 2024 insgesamt 2 Millionen Euro als einmalige Ausgleichszahlung für staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte bereit. Die Gemeinde Spiekeroog hat fristgerecht einen Antrag gestellt und einen Bewilligungsbescheid über 45.229,32 Euro erhalten. Da die touristische Infrastruktur auf der Insel überwiegend von der Nordseebad Spiekeroog GmbH betrieben wird, schlägt die Verwaltung vor, den gesamten Betrag an diese weiterzuleiten. Die NSB muss dabei erklären, für welchen touristischen Infrastrukturbereich die Mittel eingesetzt werden sollen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Wirtschaftsförderung), eingebracht zur Erst-Beratung im Verwaltungsausschuss und zur Beschlussfassung im Rat am 22.08.2024.
Hintergrund
Das Land Niedersachsen gewährt hochprädikatisierten Tourismuskommunen 2024 einmalig einen teilweisen Ausgleich für tourismusbedingte Mehraufwendungen. Grundlage ist die Niedersächsische Kurortverordnung (KurortVO). Die Gemeinde Spiekeroog hat die staatliche Anerkennung als Seeheilbad und erfüllt damit die Fördervoraussetzung. Den Antrag stellte die Verwaltung fristgerecht bis zum 12.07.2024; das Bewilligungsschreiben über 45.229,32 Euro datiert vom 29.07.2024.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Mittel sollen in die touristische Infrastruktur auf Spiekeroog fließen, die von der Nordseebad Spiekeroog GmbH betrieben wird und allen Insulaner:innen sowie Gästen zugutekommt. Konkret betroffene Bereiche werden erst nach Verwendungserklärung der NSB bekannt. Die Gemeinde gibt das Geld vollständig weiter; eigene Haushaltsmittel werden nicht eingesetzt.
Die wichtigsten Punkte
- Das Land Niedersachsen stellt 2024 insgesamt 2 Millionen Euro für hochprädikatisierte Tourismuskommunen bereit
- Die Gemeinde Spiekeroog erhält daraus 45.229,32 Euro als Billigkeitsleistung nach § 53 LHO
- Die Verwaltung befürwortet eine vollständige Weiterleitung an die Nordseebad Spiekeroog GmbH
- Die NSB muss gegenüber der Gemeinde erklären, in welchem Infrastrukturbereich die Mittel verwendet werden
- Der Rat soll am 22.08.2024 über die Weiterleitung beschließen
Relevanz für Insulaner:innen: 6/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/059/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Gewährung einer einmaligen Ausgleichszahlung im Haushaltsjahr 2024 für hochprädikatisierte Tourismuskommunen Sachverhalt: Mit Schreiben vom 13.06.2024 teilte das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung mit, dass das Land Niedersachsen für den teilweisen Ausgleich der tourismusrelevanten Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro bereitstellt. Diese Ausgleichszahlungen sollen auf Kommunen verteilt werden, die eine staatliche Anerkennung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 12 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO) besitzen. Für den Erhalt einer Ausgleichszahlung war eine Antragstellung bis zum 12.07.2024 erforderlich. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Antrag gestellt und Mittel für die Stärkung der touristischen Infrastruktur beantragt. Mit Schreiben vom 29.07.2024 hat die Gemeinde vom Ministerium ein Bewilligungsschreiben über den Erhalt einer Billigkeitsleistung nach § 53 LHO in Höhe von 45.229,32 Euro erhalten. Weil die touristische Infrastruktur weitgehend von der Nordseebad Spiekeroog GmbH vorgehalten und unterhalten wird, befürwortet die Verwaltung eine Weiterleitung der vollständigen Billigkeitsleistung an die NSB. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Weiterleitung der vom Land Niedersachsen erhaltenen Billigkeitsleistung in Höhe von 45.229,32 Euro an die Nordseebad Spiekeroog GmbH. Für den Erhalt der Leistung hat die Nordseebad Spiekeroog GmbH der Gemeinde Spiekeroog zu erklären, in welchem touristischen Infrastrukturbereich die Mittel verwendet werden sollen. Gemeinde Spiekeroog Wirtschaftsförderung Vorlagen-Nr. 01/059/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 13.08.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.08.2024 Betreff: - 2 - Anlagenverzeichnis: Spiekeroog, den 06.08.2024 (Seifert, Lutz) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.