Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Gewährung einer einmaligen Ausgleichszahlung im Haushaltsjahr 2024 für hochprädikatisierte Tourismuskommunen

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Das Land Niedersachsen stellt 2024 insgesamt 2 Millionen Euro als einmalige Ausgleichszahlung für staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte bereit. Die Gemeinde Spiekeroog hat fristgerecht einen Antrag gestellt und einen Bewilligungsbescheid über 45.229,32 Euro erhalten. Da die touristische Infrastruktur auf der Insel überwiegend von der Nordseebad Spiekeroog GmbH betrieben wird, schlägt die Verwaltung vor, den gesamten Betrag an diese weiterzuleiten. Die NSB muss dabei erklären, für welchen touristischen Infrastrukturbereich die Mittel eingesetzt werden sollen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Wirtschaftsförderung), eingebracht zur Erst-Beratung im Verwaltungsausschuss und zur Beschlussfassung im Rat am 22.08.2024.

Hintergrund

Das Land Niedersachsen gewährt hochprädikatisierten Tourismuskommunen 2024 einmalig einen teilweisen Ausgleich für tourismusbedingte Mehraufwendungen. Grundlage ist die Niedersächsische Kurortverordnung (KurortVO). Die Gemeinde Spiekeroog hat die staatliche Anerkennung als Seeheilbad und erfüllt damit die Fördervoraussetzung. Den Antrag stellte die Verwaltung fristgerecht bis zum 12.07.2024; das Bewilligungsschreiben über 45.229,32 Euro datiert vom 29.07.2024.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Mittel sollen in die touristische Infrastruktur auf Spiekeroog fließen, die von der Nordseebad Spiekeroog GmbH betrieben wird und allen Insulaner:innen sowie Gästen zugutekommt. Konkret betroffene Bereiche werden erst nach Verwendungserklärung der NSB bekannt. Die Gemeinde gibt das Geld vollständig weiter; eigene Haushaltsmittel werden nicht eingesetzt.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Land Niedersachsen stellt 2024 insgesamt 2 Millionen Euro für hochprädikatisierte Tourismuskommunen bereit
  • Die Gemeinde Spiekeroog erhält daraus 45.229,32 Euro als Billigkeitsleistung nach § 53 LHO
  • Die Verwaltung befürwortet eine vollständige Weiterleitung an die Nordseebad Spiekeroog GmbH
  • Die NSB muss gegenüber der Gemeinde erklären, in welchem Infrastrukturbereich die Mittel verwendet werden
  • Der Rat soll am 22.08.2024 über die Weiterleitung beschließen

Relevanz für Insulaner:innen: 6/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/059/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
    Gewährung einer einmaligen Ausgleichszahlung im Haushaltsjahr 2024 für
    hochprädikatisierte Tourismuskommunen
    Sachverhalt:
    Mit Schreiben vom 13.06.2024 teilte das Niedersächsische Ministerium für
    Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung mit, dass das Land Niedersachsen für
    den teilweisen Ausgleich der tourismusrelevanten Mehraufwendungen im
    Haushaltsjahr 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro bereitstellt.
    Diese Ausgleichszahlungen sollen auf Kommunen verteilt werden, die eine staatliche
    Anerkennung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 12 der Verordnung über die staatliche
    Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO) besitzen.
    Für den Erhalt einer Ausgleichszahlung war eine Antragstellung bis zum 12.07.2024
    erforderlich. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Antrag gestellt und Mittel für
    die Stärkung der touristischen Infrastruktur beantragt.
    Mit Schreiben vom 29.07.2024 hat die Gemeinde vom Ministerium ein
    Bewilligungsschreiben über den Erhalt einer Billigkeitsleistung nach § 53 LHO in
    Höhe von 45.229,32 Euro erhalten.
    Weil die touristische Infrastruktur weitgehend von der Nordseebad Spiekeroog
    GmbH vorgehalten und unterhalten wird, befürwortet die Verwaltung eine
    Weiterleitung der vollständigen Billigkeitsleistung an die NSB.
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Weiterleitung der vom Land
    Niedersachsen erhaltenen Billigkeitsleistung in Höhe von 45.229,32 Euro an die
    Nordseebad Spiekeroog GmbH. Für den Erhalt der Leistung hat die Nordseebad
    Spiekeroog GmbH der Gemeinde Spiekeroog zu erklären, in welchem touristischen
    Infrastrukturbereich die Mittel verwendet werden sollen.
    Gemeinde Spiekeroog
    Wirtschaftsförderung
    Vorlagen-Nr.
    01/059/2024
    ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 13.08.2024
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.08.2024
    Betreff:
    - 2 -
    Anlagenverzeichnis:
    Spiekeroog, den 06.08.2024
    (Seifert, Lutz)
    Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. August 2024, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig