Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Nutzung von Gemeindegrundstücken, Straßenrandflächen und Straßen durch private Grundstückseigentümer

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Die Gemeindeverwaltung hat festgestellt, dass private Grundstückseigentümer an mehreren Stellen der Insel öffentliche Flächen, Straßenrandflächen und Straßen nutzen — teils seit Jahrzehnten, ohne rechtliche Grundlage. Die Vorlage stellt vier Handlungsoptionen vor: Rückführung an die Gemeinde, Verpachtung, Verkauf oder Nutzungsvereinbarungen. Die Verwaltung empfiehlt, Kleinflächen per Nutzungsvereinbarung zu regeln und bei größeren Flächen oder solchen mit Bauwerken einen Verkauf zum Bodenrichtwert zu prüfen. Vorgeschlagen ist, die Verwaltung mit einer vollständigen Bestandserhebung und Machbarkeitsprüfung zu beauftragen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau), eingebracht zur Erstberatung im Bauausschuss am 28. November 2024. Die Vorlage dient als Richtungsentscheidung für das weitere Vorgehen — eine abschließende Beschlussfassung ist noch nicht vorgesehen.

Hintergrund

Im Rahmen einer Überprüfung öffentlicher Flächen hat die Verwaltung eine erste Bestandsaufnahme durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass Flurstücksgrenzen und tatsächliche Nutzung an mehreren Stellen der Insel auseinanderfallen. Private Eigentümer nutzen öffentliche Flächen teils seit Jahrzehnten ohne formelle Erlaubnis; in einzelnen Fällen führen Straßen über Privatgrundstücke. Eine Regelung dieser Situation gab es bislang nicht.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Betroffen sind Grundstückseigentümer:innen auf Spiekeroog, deren Grundstücke an öffentliche Flächen grenzen oder die diese nutzen. Je nach Entscheidung des Ausschusses könnten auf sie Pachtkosten, ein Kaufangebot oder die Pflicht zur Rückgabe genutzter Flächen zukommen. Für die Allgemeinheit geht es darum, ob und wie öffentliche Flächen zukünftig gesichert und ggf. vermarktet werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Verwaltung hat festgestellt, dass öffentliche Flächen und Straßenrandflächen an mehreren Stellen der Insel ohne Rechtsgrundlage privat genutzt werden
  • Die stillschweigende Duldung besteht teils seit mehreren Jahrzehnten
  • Die Verwaltung empfiehlt Nutzungsvereinbarungen für Kleinflächen und Verkauf zum Bodenrichtwert für größere Flächen oder solche mit Bauwerken
  • Der Beschlussvorschlag sieht eine vollständige Bestandserhebung sowie eine Machbarkeitsprüfung der Optionen Verkauf und Nutzungsvereinbarung vor
  • Die Anlage mit der konkreten Bestandsaufnahme lag dem veröffentlichten PDF nicht bei

Relevanz für Insulaner:innen: 6/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/092/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    - 1 -
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
    Nutzung von Gemeindegrundstücken, Straßenrandflächen und Straßen durch
    private Grundstückseigentümer
    Sachverhalt:
    Die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog hat im Zuge einer Überprüfung öffentlicher
    Flächen und Grundstücke eine erste Bestandsaufnahme durchgeführt. Das Ergebnis ist der
    Anlage beigefügt. Dabei wurde festgestellt, dass sich in mehreren Bereichen der Insel die
    Grundstücksnutzung nicht immer mit den tatsächlichen Flurstücksgrenzen deckt. Konkret
    handelt es sich um Fälle, in denen Straßen, Straßenseitenräume und Gemeindegrundstücke
    teilweise schon seit vielen Jahrzehnten privat genutzt wurden. Auch der umgekehrte Fall
    einer Straßenführung auf einem Privatgrundstück ist vorhanden.
    Dies bietet sowohl für die Gemeinde als auch für die privaten Grundstückseigentümer
    Potenzial für eine geregelte und strukturierte Lösung, die allen Beteiligten zugutekommt. Eine
    transparente und faire Klärung dieser Nutzungsmöglichkeiten bietet Vorteile in den Bereichen
    Planungssicherheit, Gemeindehaushalt und Nutzungssicherheit für die Eigentümer.
    Ziel:
    Ziel ist es, eine Richtungsentscheidung herbeizuführen, die die geregelte Nutzung der
    betroffenen Flächen im Sinne der Gemeinde und der privaten Eigentümer ermöglicht. Eine
    faire und transparente Lösung stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Gemeinde und
    Bürgern, verbessert die finanzielle Situation der Gemeinde und schafft Klarheit für die
    künftige Nutzung und Entwicklung der Flächen. Bedeutet jedoch auch, dass man eine seit
    vielen Jahrzehnten praktizierten stillschweigende Duldung beendet. Hier bittet die Verwaltung
    um ein erstes Stimmungsbild, um mögliche Ressourcen sinnvoll in die Aufarbeitung
    investieren zu können – oder auch nicht.
    Möglichkeiten zur Regelung:
    Flächenrückführung an die Gemeinde
    Die Gemeinde könnte darauf bestehen, dass die unrechtmäßig genutzten Flächen wieder in
    ihren Ursprungszustand überführt werden und ausschließlich für den öffentlichen Zweck
    genutzt werden.
    Vorteil: Die Gemeinde behält die volle Kontrolle über ihre Flächen und kann diese
    gegebenenfalls weiterentwickeln oder in zukünftige Planungen einbeziehen.
    Gemeinde Spiekeroog
    Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau
    Vorlagen-Nr.
    01/092/2024
    ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 28.11.2024
    Betreff:
    - 2 -
    Nachteil: Für Grundstückseigentümer könnte dies Nachteile durch einen Verlust an
    genutztem Land bedeuten, was unter Umständen auf Unverständnis stoßen
    könnte.
    Verpachtung der Flächen an private Eigentümer
    Die Gemeinde kann die Flächen für eine festgelegte Dauer an die privaten Nutzer
    verpachten. Hierzu könnte ein einheitliches, marktübliches Entgelt vereinbart werden.
    Vorteil: Die Gemeinde erzielt regelmäßige Einnahmen, während die Eigentümer die
    Flächen weiterhin nutzen können. Die Vertragslaufzeiten und Konditionen
    könnten flexibel gestaltet werden.
    Nachteil: Pachtverträge erfordern eine langfristige Verwaltung und könnten bei
    Änderungen der Nutzungsanforderungen zur Nachverhandlung führen.
    Verkauf der Flächen an private Eigentümer
    Ein Verkauf der betreffenden Flächen könnte durchgeführt werden, sofern eine baurechtliche
    und wirtschaftliche Prüfung dies sinnvoll erscheinen lässt.
    Vorteil: Die Gemeinde erzielt einmalige Einnahmen und spart langfristige
    Verwaltungskosten. Für die Eigentümer würde durch den Kauf eine dauerhafte
    Sicherung der Nutzung gewährleistet.
    Nachteil: Die Gemeinde gibt die Eigentumsrechte dauerhaft ab und könnte späteren
    Planungsbedarf einschränken.
    Nutzungsvereinbarungen
    Die Gemeinde könnte mit den Eigentümern individuelle Nutzungsvereinbarungen treffen, die
    eine Nutzung der Flächen unter bestimmten Bedingungen erlauben.
    Vorteil: Ein flexibles Modell, das die Interessen der Gemeinde und der privaten Nutzer
    gleichermaßen berücksichtigt. Die Vereinbarungen könnten an spezifische
    Bedingungen geknüpft werden, die Transparenz und faire Regelungen
    sicherstellen.
    Nachteil: Einzelfallregelungen könnten für die Verwaltung mit einem erhöhten Aufwand
    verbunden sein.
    Empfehlung der Verwaltung:
    Die Gemeindeverwaltung empfiehlt, die Bestandsaufnahme zu komplettieren und für alle
    Nutzungen >2 qm eine geeignete Regelung zu finden. Kleinflächen können über eine
    (langfristige) Nutzungsvereinbarung mit entsprechendem Pachtzins gelöst werden, für
    größere Flächen oder Fläche, auf welchen Bauwerke errichtet wurden, sollte ein Verkauf
    (zum Bodenrichtwert) vorgesehen werden. Dabei gilt natürlich im Einzelfall zu prüfen, in
    wieweit eine Veräußerung überhaupt möglich ist, denn insb. gewidmete Straßenflächen
    lassen sich nicht ohne Weiteres veräußern.
    Beschlussvorschlag:
    1. Der Bauausschuss beschließt die Beauftragung der Verwaltung, eine vollständige
    Bestandserhebung durchzuführen.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeit „Verkauf“ und „Nutzungsvereinbarung“ zu
    prüfen und den jeweiligen Flächen zuzuordnen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
    - 3 -
    Anlagenverzeichnis:
    01
    02
    03
    04
    05
    06
    07
    08
    09
    10
    11
    Spiekeroog, den 15.11.2024
    (Kösters, Patrick)
    Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog28. November 2024, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig