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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Nutzung von Gemeindegrundstücken, Straßenrandflächen und Straßen durch private Grundstückseigentümer

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 28. November 2024

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 28. November 2024 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

1. Der Bauausschuss beschließt die Beauftragung der Verwaltung, eine vollständige Bestandserhebung durchzuführen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeit „Verkauf“ und „Nutzungsvereinbarung“ zu prüfen und den jeweiligen Flächen zuzuordnen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. AV Redelfs und BM Kösters führen in die Thematik ein, die Verwaltung hat im Zuge ihrer „Aufräumarbeiten“ festgestellt, dass diverse Flächen der Gemeinde von privaten Anliegern genutzt werden und schlägt vor, dies in saubere und nachvollziehbare, legale Nutzungsformen zu überführen. AM Jochen Bellstedt hinterfragt, was mit „Verkauf“ und „Nutzungsvereinbarung“ gemeint ist. BM Kösters erläutert, dass es grundsätzlich nur vier Möglichkeiten gebe: 1) (weiterhin) ignorieren 2) Flächen verkaufen 3) Flächen verpachten bzw. Nutzungsvereinbarung 4) Flächen räumen Die Möglichkeiten 2+3 sieht die Verwaltung als Sinnvollste an, wobei als nächster Schritt u.a. zu prüfen sei, ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine Verpachtung oder Veräußerung möglich sei. Es werden die von der Verwaltung herausgearbeiteten Beispiele dargestellt AV Redelfs ergänzt, dass viele Nutzungen wie z.B. die Errichtung einer Veranda auf kommunalem Grund, seit langer Zeit bekannt sind. Sie führt aus, dass mit einem Verkauf grundsätzlich vorsichtig umgegangen werden muss, da sich dadurch ggfs. das Maß der baulichen Nutzung (GRZ) ändert. Sie führt weiterhin aus, dass es teilweise – z.B. bei der Stranddistel – bestehende Nutzungsverträge nebst Zahlungsverpflichtungen geben muss und es auch am Festland nicht unüblich sei, dass Flächen- und Flurstücke aus der Historie heraus entstanden sind. BM Kösters erläutert die möglichen Vorgehensweisen und stellt klar, dass eine nachvollziehbare Regelung im Interesse aller sei. Die finanzielle Wertschöpfung sei ein guter Nebeneffekt, primär geht es jedoch um Planungssicherheit für alle Beteiligten. AM Andreesen-Ahsendorf äußert sich ebenfalls kritisch gegenüber einem Verkauf und hält Verpachtung / Nutzungsvereinbarungen für sinnvoll. Ihr ist eine Gleichbehandlung wichtig. BM Kösters bestätigt dies, weist jedoch darauf hin, dass jedes Grundstück für sich geprüft werden muss. Es gebe hier große Unterschiede. Genutzte Straßenbegleiträume sollten per se nicht veräußert werden. Bei Grünflächen oder sogar Baugrundstücken könne auch eine Veräußerung in Betracht gezogen werden. Das Risiko einer anderen baulichen Nutzung relativiert er. Oftmals würden die Grundstücke schon im Bestand sehr optimal genutzt und ein Abriss/Neubau wegen dem Zugewinn von wenigen Quadratmetern Fläche sei eher unwahrscheinlich, etwaige Vorteile können aber ggfs. auch eingepreist werden. AV Redelfs bittet auch um Detail- bzw. Einzelfallprüfung und führt das Beispiel eines Bunkers an, welcher auf einem Grundstück stehe. Sie begrüßt den Vorschlag einer vernünftigen Bestandserhebung und bittet darum, auch die Existenz etwaiger Altverträge / Nutzungsvereinbarungen zu recherchieren.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Private Grundstückseigentümer nutzen auf Spiekeroog seit Jahrzehnten teils Straßen, Straßenseitenräume und Gemeindegrundstücke, ohne dass dies rechtlich geregelt ist. Die Verwaltung hat eine erste Bestandsaufnahme erstellt und will nun wissen, wie der Bauausschuss grundsätzlich vorgehen möchte. Empfohlen wird: Kleinflächen per Nutzungsvereinbarung mit Pachtzins regeln, größere Flächen oder solche mit Bebauung zum Bodenrichtwert verkaufen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit einer vollständigen Erhebung und Machbarkeitsprüfung zu beauftragen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau), eingebracht zur Erstberatung im Bauausschuss am 28. November 2024. Es geht um eine grundsätzliche Richtungsentscheidung, wie mit ungeregelten Flächennutzungen umgegangen werden soll.

Hintergrund

Bei einer internen Überprüfung öffentlicher Flächen stellte die Verwaltung fest, dass Straßen, Straßenseitenräume und Gemeindegrundstücke an mehreren Stellen der Insel seit Jahrzehnten privat genutzt werden — ohne Pachtvertrag oder sonstige rechtliche Grundlage. In einzelnen Fällen verläuft auch eine Straße über ein Privatgrundstück. Bisher hat die Gemeinde diese Situation stillschweigend geduldet. Eine abschließende Bestandsaufnahme liegt noch nicht vor; die vorliegende Erhebung ist ein erster Überblick.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Betroffen sind Grundstückseigentümer:innen auf Spiekeroog, deren Garten, Zufahrt oder Bebauung (zumindest teilweise) auf Gemeindeland steht. Je nach Entscheidung des Rates könnten sie künftig Pacht zahlen, eine Fläche kaufen oder sie zurückgeben müssen. Wie viele Personen und welche konkreten Flächen betroffen sind, klärt erst die vollständige Bestandserhebung. Für alle anderen Insulaner:innen hat die Vorlage zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Verwaltung hat festgestellt, dass private Eigentümer an mehreren Stellen der Insel öffentliche Flächen ohne Rechtsgrundlage nutzen
  • Vier Regelungsoptionen stehen zur Wahl: Rückführung an die Gemeinde, Verpachtung, Verkauf oder individuelle Nutzungsvereinbarungen
  • Die Verwaltung empfiehlt, Kleinflächen per Nutzungsvereinbarung mit Pachtzins zu regeln und größere Flächen zum Bodenrichtwert zu verkaufen
  • Gewidmete Straßenflächen können nicht ohne Weiteres verkauft werden und erfordern eine Einzelfallprüfung
  • Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, zunächst eine vollständige Bestandserhebung und eine Machbarkeitsprüfung durchzuführen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/092/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-891 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog28. November 2024, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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