Regelungen für die Nutzung von öffentlichen Flächen (Straßen, Straßenrandstreifen)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Verwaltung schlägt neue Regeln für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen wie Straßen, Gehwege und Seitenstreifen vor. Wer Gegenstände wie Container, Anhänger oder Baumaterial länger als fünf Tage im öffentlichen Raum abstellen möchte, muss dies künftig beim Ordnungsamt anzeigen und Sondernutzungsgebühren zahlen. Kürzere Nutzungen bis fünf Tage sind gebührenfrei oder über Pauschalbeträge abgegolten. Der Rat soll der Vorgehensweise zustimmen und das neue Anmeldeformular ab sofort nutzen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt), eingebracht zur Folge-Beratung im Verwaltungsausschuss und Rat im August 2024. Sie baut auf einem früheren Beschluss zur Vereinfachung der Sondernutzungsgebühren für gewerbliche Entsorger auf.
Hintergrund
Im März 2024 hatte der Rat einer Neuregelung der Sondernutzungsgebühren für gewerbliche Entsorger zugestimmt und eine Pauschalabrechnung eingeführt. Darauf aufbauend soll nun die gesamte Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch alle Nutzergruppen einheitlich und transparent geregelt werden. Grundlage ist die bestehende Satzung für Sondernutzungen sowie die straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungs-Regelung nach § 46 StVO.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die neuen Regeln gelten für alle, die auf Spiekeroog öffentliche Flächen vorübergehend belegen – etwa bei Renovierungen, Umzügen oder Lieferungen. Wer Gegenstände länger als fünf Tage auf Straßen oder Gehwegen abstellt, muss dies künftig beim Ordnungsamt anzeigen und zahlt Gebühren nach der Satzung. Kurzzeitige Nutzungen bis fünf Tage bleiben in der Regel kostenfrei. Verstöße gegen die Anzeigepflicht werden sanktioniert.
Die wichtigsten Punkte
- Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen bleibt grundsätzlich erlaubt, muss aber sicher und auf das Mindestmaß begrenzt sein
- Eine Nutzung von mehr als fünf Tagen ist anzeigepflichtig und wird nach der Sondernutzungssatzung abgerechnet
- Nutzungen bis zu fünf Tagen sind gebührenfrei oder über bestehende Pauschalbeträge abgegolten
- Zuwiderhandlungen, etwa fehlende oder verspätete Anzeigen, werden sanktioniert
- Ein neues Anmeldeformular beim Ordnungsamt soll ab sofort genutzt werden
Relevanz für Insulaner:innen: 5/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/062/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
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- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Regelungen für die Nutzung von öffentlichen Flächen (Straßen, Straßenrandstreifen) Sachverhalt: Im März 2024 ist der Rat dem Vorschlag der Verwaltung für eine Neuregelung und Vereinfachung der Abrechnung von Sondernutzungsgebühren für die gewerblichen Entsorger gefolgt (Beschlussvorlage 018/2024), die Verwaltung hat dies im Nachgang entsprechend umgesetzt, beide Entsorger haben einer pauschalen Abrechnung zugestimmt. Diese Vereinbarung bietet nun die Möglichkeit, den Gesamtprozess weiter zu vereinfachen und die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums transparent und nachvollziehbar zu regeln. 1) Die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums (Straße, Seitenstreifen, Gehweg, …) ist weiterhin grundsätzlich möglich. Dabei ist vom jeweiligen Nutzer sicherzustellen, dass aus den eingebrachten Gegenständen (Container, Anhänger, Sperrmüll, Baumaterialien, Lieferungen, …) keine Gefahren resultieren, ein etwaiges Verkehrshindernis entsprechend gesichert wird und eine Passierbarkeit für Feuerwehr und Rettungsdienst in jedem Fall gewährleistet ist. Weiterhin sind notwendige Einschränkungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren und Beschädigungen (z.B. im Begleitgrün) nach Ende der Nutzung wiederherzustellen. 2) Eine Nutzung, die über einen Zeitraum von mehr als 5 T agen besteht, ist anzeigepflichtig (Formular Anlage) und wird entsprechend der Satzung abgerechnet. Eine Nutzung von bis zu 5 T agenwird nicht abgerechnet bzw. ist im Regelfall durch die o.g. Pauschalbeträge abgegolten. 3) Zuwiderhandlungen (verspätete oder gar keine Anzeige) werden entsprechend sanktioniert. Lagerflächen für Baustellen werden wie bisher vor Beginn der Baumaßnahme entsprechende abgestimmt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Spiekeroog stimmt der Vorgehensweise zu, das Formular ist ab sofort zu nutzen. Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/062/2024 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 13.08.2024 Rat der Gemeinde Spiekeroog 22.08.2024 Betreff: - 2 - Anlagenverzeichnis: Gem_Spiekeroog_Nutzung_Verkehrsraum_v1_f Spiekeroog, den 07.08.2024 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
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- 📄Gem Spiekeroog Nutzung Verkehrsraum v1 fPDF; CHARSET=UTF-8211 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Gemeinde Spiekeroog Anzeige Stellfläche Straßenverkehrsraum Gemeinde Spiekeroog -Ordnungsamt- Westerloog 2 26474 Spiekeroog E-Mail: brandt@gem.spiekeroog.de Anzeige auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 STVO zur Aufstellung eines Containers, Anhängers, Sperrmülls o.ä. über einen Zeitraum von mehr als 5 Tagen im öffentli- chen Verkehrsraum (Straße, Seitenstreifen, Gehweg) Antragsteller Name ______________________________________________________________ Adresse: ______________________________________________________________ Telefon, E-Mail: ______________________________________________________________ Hiermit beantrage ich die Genehmigung zur Aufstellung von: o Container o Anhänger o Sperrmüll o Sonstiges _______________________________ Flächenbedarf: Länge: ______ Meter x Breite: _________ Meter in der Zeit von _____________________ bis _____________________ in _______________________________________________________ (Straße u. Haus-Nr.) genauer Standort o auf der Fahrbahn (Restbreite der Fahrbahn mind. 3,00m) o auf dem Seitenstreifen / Grünstreifen o auf dem Gehweg o sonstiges _____________________________________ Das Verkehrshindernis wird ordnungsgemäß entsprechend § 32 StVO gesichert. (siehe Anlage) Bei Nutzung der öffentlichen Flächen (Straße, Seitenstreifen, Gehweg etc.) fallen Gebühren nach der Satzung für Sondernutzungen an. __________________________________ _______________________________ Ort, Datum UnterschriftMaschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.