Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Sachstand vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 Hotel Inselfriede | Umbau, Erweiterung und Bestandssanierung eines Hotels

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Die Gemeinde Spiekeroog informiert den Rat über den aktuellen Stand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 "Hotel Inselfriede" (Südermenss 1). Der Planentwurf wurde überarbeitet, weil das Vorhaben Widersprüche zur Gestaltungssatzung I aufwies und der Umfang der Sanierung erweitert wurde — nun soll auch der nördliche Altbestand miterfasst werden. Der Rat soll die vorgenommenen Planänderungen billigend zur Kenntnis nehmen; eine erneute öffentliche Beteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Einordnung

Verwaltungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 "Hotel Inselfriede", Südermenss 1 — Sachstandsbericht und Billigungsbeschluss im laufenden Verfahren nach einem geänderten Planentwurf (Zwischenschritt vor der erneuten Offenlage).

Hintergrund

Das Hotel Inselfriede liegt im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans Nr. 22 "Dorf", der das geplante Vorhaben nicht zulässt. Die Gemeinde stellt deshalb den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 24 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf. Nach der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung äußerte der Landkreis Wittmund Bedenken wegen Widersprüchen zur Gestaltungssatzung I. Zudem stellte sich heraus, dass auch der nördliche Altbestand saniert werden soll, was in der bisherigen Planung nicht enthalten war — beides machte eine Planüberarbeitung und eine erneute Beteiligung notwendig.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Verfahren betrifft unmittelbar das Hotel Inselfriede und sein direktes Umfeld. Für die Allgemeinheit auf Spiekeroog ist relevant, dass die Gemeinde über das Planverfahren steuert, welche Gestaltungsregeln für das Gebäude gelten. Die erneute Offenlage gibt Bürger:innen und Behörden nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Planänderungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Planentwurf zum B-Plan Nr. 24 wurde geändert, weil das Vorhaben Konflikte mit der Gestaltungssatzung I aufwies
  • Die Gemeinde übernimmt anwendbare Gestaltungsregeln direkt in den B-Plan, um Einzelabweichungsverfahren zu vermeiden
  • Der Sanierungsumfang wurde erweitert: Nun soll auch der nördliche Altbestand des Hotels miterfasst werden
  • Gesetzlich ist eine erneute, auf zwei Wochen begrenzte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgeschrieben
  • Der Rat soll die Planänderungen billigend zur Kenntnis nehmen, bevor die erneute Offenlage startet

Relevanz für Insulaner:innen: 7/10

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Stand 22. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/077/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
    Sachstand vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 Hotel Inselfriede |
    Umbau, Erweiterung und Bestandssanierung eines Hotels
    Sachverhalt:
    Auf den Flurstücken 236/4 und 193/8, Flur 2, befindet sich das Hotel „Inselfriede“. Die
    Vorhabenträgerin beabsichtigt, das Hotel zu modernisieren, baulich zu erweitern und den
    Anforderungen der Zeit anzupassen. Das Bauvorhaben wird von dem Bebauungsplan Nr. 22
    „Dorf“ erfasst und ist nach dessen Festsetzungen nicht zulässig. Um das Vorhaben
    planungsrechtlich zu ermöglichen, stellt die Gemeinde den vorhabenbezogenen
    Bebauungsplan Nr. 24 „Hotel Inselfriede“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
    auf. Die Vorhabenträgerin, die Hotel Inselfriede GmbH & Co KG, beantragte parallel zum
    Verfahren der Bauleitplanung beim Landkreis Wittmund eine Baugenehmigung für den
    Umbau und die Erweiterung des Hotels Südermenss 1.
    Im Verfahren zur Bauleitplanung erfolgte zwischenzeitlich die Beteiligung der Öffentlichkeit
    und der Träger öffentlicher Belange. In diesem Zuge hat der Landkreis Bedenken geäußert,
    dass das Bauvorhaben im Widerspruch zu der Gestaltungssatzung I steht. Eine Vielzahl an
    Abweichungsanträgen- wären nötig, um das Bauvorhaben zu realisieren. Der Weg über
    Abweichungsanträge ist zwar rechtlich möglich, wird aber vom Landkreis als nicht zielführend
    erachtet.
    Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB hat die
    Gemeinde – nicht zuletzt aufgrund der Stellungnahme des Landkreises und zur Vermeidung
    von Zeitverlusten – den Planentwurf geändert und entscheidet nunmehr im Plan selbst,
    welche örtlichen Bauvorschriften für das Vorhaben gelten sollen.
    Abweichungsentscheidungen nach § 66 NBauO sollten dann entbehrlich sein. Bei den im
    Plan festgesetzten örtlichen Bauvorschriften orientiert sich die Gemeinde an den Regelungen
    aus der Gestaltungssatzung I und übernimmt aus der Gestaltungssatzung die anwendbaren
    Regelungen (Positivliste).
    Parallel zu diesem Verfahrensschritt hat sich herauskristallisiert, dass der Umfang des
    tatsächlichen Vorhabens abweichen wird von der in die Beteiligung gegebenen Planung. Die
    Beteiligung der Politik, der Öffentlichkeit (Offenlage) und der Träger öffentlicher Belange
    wurde mit den Plänen und Ansichten durchgeführt, in denen das Vorhaben – also der
    Planungsgegenstand – farblich markiert wurden. Der Gebäudebestand (nördlich) war bisher
    nicht Gegenstand des Vorhabens. Jedoch ist es Wille der Vorhabenträgerin, auch den
    Gebäudealtbestand in einem Zuge mit dem Umbau und der Erweiterung zu sanieren. Das
    Vorhaben, dessen Absicherung die Bauleitplanung dient, ist also umfassender, als es
    Gemeinde Spiekeroog
    Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau
    Vorlagen-Nr.
    01/077/2024
    ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 08.10.2024
    Rat der Gemeinde Spiekeroog 17.10.2024
    Betreff:
    - 2 -
    zunächst aus den ausgelegten Plänen ersichtlich war. Städtebaulich ist die (vor allem
    energetische) Sanierung im Bestand unproblematisch. Aus Gründen der Rechtssicherheit
    sind die Pläne überarbeitet und dem Vorhaben angepasst worden. Für diese Situation
    schreibt § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB eine erneute Veröffentlichung im Internet und die erneute
    Beteiligung der betroffenen Behörden vor. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt
    werden, wird die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen begrenzt und die Möglichkeit der
    Stellungnahme auf die Planänderungen (Einbeziehung der Gestaltungsvorschriften in den
    Plan, Erweiterung des Vorhabens) begrenzt.
    Auf Baugenehmigungsebene geht die Verwaltung nach einer erneuten Offenlage von der
    Zulässigkeit des Vorhabens aus. Gem. § 33 Abs. 1 BauGB ist in Gebieten, für die ein
    Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ein Vorhaben zulässig,
    wenn
     die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
    BauGB durchgeführt worden ist,
     anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des
    Bebauungsplans nicht entgegensteht,
     der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich
    anerkennt und
     die Erschließung gesichert ist.
    Die Vorschrift des § 33 BauGB ermöglicht in eindeutigen Fällen eine frühzeitige
    Baugenehmigung vor Inkrafttreten des Bebauungsplans. Sie ist auch auf vorhabenbezogene
    Bebauungspläne und im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB anwendbar. Der
    Bauherr/die Bauherrin hat einen Rechtsanspruch auf die Anwendung der Vorschrift; sie steht
    weder im Ermessen des Landkreises noch der Gemeinde. Sie gilt auch hier zugunsten der
    Bauherrin.
    Die Voraussetzungen des § 33 Abs. 1 BauGB liegen noch nicht vor. Das Ergebnis der
    erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist abzuwarten.
    Führt diese Beteiligung zu keinen Stellungnahmen, die zum Absehen von der Planung oder
    einzelner Festsetzungen des Plans zwingen, entspricht das Vorhaben dem
    vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 24.
    Beschlussvorschlag:
    Der Rat der Gemeinde Spiekeroog nimmt die vorgenommenen Änderungen im
    vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 "Hotel Inselfriede“ billigend zur Kenntnis.
    Anlagenverzeichnis:
    01.00_Anlage_Aenderungen_zur_Offenlage_II_2024-10-08
    01.01_Durchfuehrungsvertrag_BPlan_24_Inselfriede_2024-10-02
    01.02_B-Plan_Planungsstand_30.09.2024-
    Spiekeroog, den 08.10.2024
    (Bruns, Maren)
    Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
    - 3 -
    01.03_VEP_Planungsstand_30.09.2024
    01.04_Begruendung_Stand_07.10.2024
    01.05_Abwaegungsvorschlaege_Stand_07.10.2024
    01.1_Bauantrag_230710_20240605_V1
    01.2_Ergänzende_Angaben_zum_Bauantrag_230710_20240605_V1
    01.3_Antrag_auf_Eintragung_einer_Baulast_230710_20240605_V1
    01.4_Antrag_auf_Abweichung_230710_20240605_V1
    02.1_Lageplan_230710_20240605_V1
    02.2_Abstandsflächenplan_230710_20240605_V1
    02.3_Baulast_230710_20240605_V1
    03.1_Grundriss_KG_230710_20240605_V1
    03.2_Grundriss_EG_230710_20240605_V1
    03.3_Grundriss_OG_230710_20240605_V1
    03.4_Grundriss_DG_230710_20240605_V1
    03.5_Schnitte_A-A_B-B_F-F_230710_20240605_V1
    03.6_Schnitte_C-C_D-D_E-E_230710_20240605_V1
    03.7_Ansichten_Perspektiven_230710_20240605_V1
    03.8_Nachweis_GRZ_230710_20240605_V1
    04.1_Angabe_der_Gebäudeklasse_230710_20240605_V1
    04.2_Baubeschreibung_230710_20240605_V1
    04.3_Beschreibung_der_Betriebsstätte_230710_20240605_V1
    05.1_Berechnungen_zum_Bauantrag_230710_20240605_V1
    06.1_Brandschutznachweis_230710_20240605_V1
    08.2_Erhebungsbogen_230710_20240605_V1
    08.3_Erklärung_gem._Paragraf_33_BauGB_230710_20240605_V1
    08.4_Vollmacht_230710_20240605_V1
    09.1_BPlan_24_Bekanntmachung_Ausstellung_Auslegung_2024-07-26
    09.2_BPlan-24-Planzeichnung-Auslegungsbeschluss-2024
    09.3_BPlan-24-VE-Plan-Inselfriede-Auslegungsbeschluss-2024
    09.4_Begruendung-24-Inselfriede-Auslegungsbeschluss-2024
    AS_600233-gQLCgXn8

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog17. Oktober 2024, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig