Überarbeitung und Aktualisierung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über den Kindergarten Spiekeroog
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. Juli 2019
Beschlossen — mehrheitlich
am 04. Juli 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die 2.Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über den Kindergarten Spiekeroog in beiliegender Fassung. Die als Anhang beigefügte 2. Änderungsatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Lt. RV Redelfs wurden lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen. Als eine der grundlegendsten Änderungen gibt Herr Koffinke die Umstellung der Bezeichnungen von „Erziehungsberechtigter“ auf „Sorgeberechtigter“ an. Neue Sachverhalte wurden durch die Überarbeitung nicht geschaffen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog aktualisiert die Satzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners'. Anlass sind gesetzliche Änderungen seit 2018 sowie eine Bedarfsanalyse zu den Öffnungszeiten. Wesentliche Neuerungen: Der bisherige Frühdienst entfällt, stattdessen gibt es künftig nur noch Kernöffnungszeit und Ganztagsbetreuung; über 3-Jährige haben bei Ganztagsplätzen Vorrang. Außerdem wird ein Impfberatungsnachweis bei der Aufnahme Pflicht, und die Begriffe 'Eltern' und 'Erziehungsberechtigte' werden durch 'Sorgeberechtigte' ersetzt. Der Rat soll die 2. Änderungssatzung mit Wirkung zum 1. August 2019 beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Björn Koffinke, zur zweiten Änderung der Kindergartensatzung. Die Vorlage durchläuft Fachausschuss, Verwaltungsausschuss und abschließend den Rat (Satzungsbeschluss).
Hintergrund
Die ursprüngliche Kindergartensatzung stammt aus dem Jahr 2006, eine erste Änderung erfolgte 2017. Seit 2018 haben sich gesetzliche Rahmenbedingungen geändert — unter anderem im niedersächsischen Kindertagesstättenrecht. Parallel dazu hat die Gemeinde eine Bedarfsanalyse zu den Öffnungszeiten durchgeführt. Beides zusammen machte eine Überarbeitung des Konzepts und der Satzung notwendig.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind Familien mit Kindern im Kindergartenalter auf Spiekeroog. Der bisherige Frühdienst fällt weg; Ganztagsbetreuung ist weiterhin möglich, aber über 3-Jährige haben dabei Vorrang vor Jüngeren. Neu ist die Pflicht, bei der Aufnahme eine bestätigte Impfberatung oder den Nachweis einer Vollimpfung vorzulegen.
Die wichtigsten Punkte
- Das Betreuungsangebot gliedert sich künftig in Kernöffnungszeit und Ganztagsbetreuung — der separate Frühdienst entfällt
- Über 3-jährige Kinder haben bei Ganztagsplätzen Vorrang gegenüber Jüngeren
- Bei der Aufnahme muss eine Impfberatung bestätigt oder eine Vollimpfung nachgewiesen werden
- Die Begriffe 'Eltern' und 'Erziehungsberechtigte' werden in der Satzung einheitlich durch 'Sorgeberechtigte' ersetzt
- Die Änderungssatzung tritt zum 1. August 2019 in Kraft
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/058/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8199 kB
- 📄2. Änderung Kindergartensatzung Entwurf nach AKJSFPDF; CHARSET=UTF-810 kB
- 📄Information über Änderungen der 2 . Änderungssatzung zwischen AKJSF und RatPDF; CHARSET=UTF-88 kB
- 📄Lesefassung Kindergartenbenutzungssatzung inkl 2 Änderung - Entwurf nach AKJSFPDF; CHARSET=UTF-818 kB
Beratungsfolge
- Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog19. Juni 2019, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog passt die Benutzungssatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' an zwei Punkten an. Eltern können künftig Frühdienst oder Ganztagsbetreuung auch noch während des laufenden Kindergartenjahres dazubuchen — nicht mehr nur zu Jahresbeginn. Außerdem ist eine tageweise, sporadische Nutzung dieser Zusatzangebote möglich, jeweils vorbehaltlich freier Plätze. Der Rat soll die Änderungssatzung beschließen, die zum 1. August 2017 in Kraft tritt.
Der Kindergarten 'Lütt Insulaners' soll eine dritte Teilzeitstelle in der Kinderkrippe erhalten. Eine Mitarbeiterin wird ab Mitte Juni 2018 mit 20 Stunden pro Woche unbefristet eingestellt, um Vertretungen bei Krankheit, Urlaub und Fortbildung dauerhaft abzudecken. Ab 2020 wird eine dritte Betreuungskraft in der Krippe gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten der Stelle werden größtenteils durch Landesförderung gedeckt.
Der Rat soll das aktualisierte Pädagogik-Konzept des gemeindeeigenen Kindergartens "Lütt Insulaners" in der Version 2.4 beschließen. Anlass sind gesetzliche Änderungen seit 2018: Kinder ab drei Jahren besuchen den Kindergarten kostenfrei, und die Zuständigkeit für die primäre Sprachförderung ist von der Grundschule auf den Kindergarten übergegangen. Außerdem wurde auf Grundlage einer Eltern-Bedarfsabfrage die Nachmittagsbetreuung umgestellt: statt bisher dienstags bis donnerstags gilt ab sofort montags bis freitags von 13:00 bis 16:30 Uhr. Der Rat soll mit dem Konzeptbeschluss zugleich die neuen Öffnungszeiten genehmigen.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert die Gebührensatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' und führt damit eine neue Betreuungsform ein: die sporadische Betreuung, also einzelne gebuchte Tage ohne feste monatliche Vereinbarung. Der Rat wählt zwischen zwei Varianten: Variante 1 behält die bisherigen Grundgebühren bei, Variante 2 senkt alle Gebühren leicht (sozialer Entwurf). Beide Varianten sollen zum 1. August 2017 in Kraft treten.