Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über den Kindergarten Spiekeroog
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. November 2016
Beschlossen — einstimmig
am 24. November 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die anliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über den Kindergarten Spiekeroog zum 01.03.2017. RV Redelfs erklärt, dass es aufgrund der vielen Änderungen zu einer Neufassung der Satzung gekommen ist. Sie bittet die Verwaltung um die Veröffentlichung im Bürgerinformationsdienst.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt die bisherige Kindergartensatzung durch eine Neufassung, die ab dem 01.03.2017 gilt. Kernänderung ist die Einführung mehrerer Betreuungsangebote: Neben der bisherigen Kernöffnungszeit kommen eine Ganztagsbetreuung und ein Frühdienst für unter Dreijährige hinzu. Bei Ganztagsbetreuung bietet die Gemeinde auch Mittagsverpflegung an, deren Kosten gesondert abgerechnet werden. Der Rat soll die Neufassung am 24.11.2016 beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Neufassung der Satzung über den Kindergarten Lütt Insulaners. Der Rat soll die neue Satzung in der Sitzung vom 24.11.2016 beschließen; der Verwaltungsausschuss berät vorher am 15.11.2016.
Hintergrund
Der Rat hatte am 06.10.2016 die Einführung einer Ganztagsbetreuung beschlossen. Die bisherige Kindergartensatzung vom 24.08.2006 mit ihrer 1. Änderung vom 16.06.2011 sah nur ein einziges Betreuungsangebot vor und musste deshalb grundlegend angepasst werden. Die neue Satzung stützt sich auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz und löst die alte Satzung vollständig ab.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Familien mit Kindern im Kindergartenalter profitieren von einem erweiterten Angebot: Wer Ganztagsbetreuung oder Frühdienst bucht, hat klare Anmelde- und Kündigungsregeln zu beachten. Die Ganztagsbetreuung ist an eine Mindestteilnehmerzahl geknüpft und wird nur eingerichtet, wenn genug Anmeldungen vorliegen. Kosten für die Mittagsverpflegung kommen auf Eltern zu, die dieses Angebot nutzen; die genauen Gebühren regelt eine separate Gebührensatzung.
Die wichtigsten Punkte
- Die neue Satzung tritt am 01.03.2017 in Kraft und ersetzt die Fassung von 2006
- Neben der Kernöffnungszeit kommen Ganztagsbetreuung und Frühdienst für unter Dreijährige als neue Angebote hinzu
- Ganztagsbetreuung und Frühdienst werden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl eingerichtet
- Wer Ganztagsbetreuung oder Frühdienst bucht, ist grundsätzlich für ein ganzes Kindergartenjahr gebunden
- Eine Abmeldung aus diesen Zusatzangeboten ist nur zum Ende des ersten Nutzungsmonats möglich
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/107/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-868 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄ENTWURF-Neufassung Kindergartenbenutzungssatzung 2017PDF; CHARSET=UTF-819 kB≈ 8 k Zeichen Volltext
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- 📄LESEFASSUNG Kiga-Benutzungssatzung inkl. 1. Änderung Stand 16.06.2011PDF; CHARSET=UTF-870 kB≈ 7 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Verwaltung stellt dem Rat konkrete Pläne vor, den Kindergarten Lütt Insulaners zum Ganztagskindergarten auszubauen. Dafür sind Küchenumbau (rund 2.920 Euro), Neuanschaffungen (rund 5.078 Euro) und zusätzliche Personalkosten von 21.000 Euro jährlich vorgesehen. Das Mittagessen soll angeliefert werden, in der Saison vom Haus Winfried, im Winter voraussichtlich vom Haus Sturmeck. Die Vorlage vergleicht drei Varianten für Öffnungszeiten und zeigt die entsprechenden Gebührenanpassungen für Eltern.
Die Gemeinde prüft, ob der Spiekerooger Kindergarten zu einem Ganztagskindergarten erweitert wird. Die Verwaltung hat zwei Varianten ausgearbeitet: Variante I mit Betreuung Montag bis Freitag bis 16:30 Uhr, Variante II mit verlängerter Betreuung dienstags bis donnerstags bis 17:30 Uhr. Mittagessen soll extern geliefert oder in einem örtlichen Heim eingenommen werden. Rat und Verwaltungsausschuss beraten über das weitere Vorgehen; ein konkreter Beschlusstext fehlt in der Vorlage noch.
Die Gemeinde Spiekeroog aktualisiert die Satzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners'. Anlass sind gesetzliche Änderungen seit 2018 sowie eine Bedarfsanalyse zu den Öffnungszeiten. Wesentliche Neuerungen: Der bisherige Frühdienst entfällt, stattdessen gibt es künftig nur noch Kernöffnungszeit und Ganztagsbetreuung; über 3-Jährige haben bei Ganztagsplätzen Vorrang. Außerdem wird ein Impfberatungsnachweis bei der Aufnahme Pflicht, und die Begriffe 'Eltern' und 'Erziehungsberechtigte' werden durch 'Sorgeberechtigte' ersetzt. Der Rat soll die 2. Änderungssatzung mit Wirkung zum 1. August 2019 beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog passt die Benutzungssatzung für den Kindergarten 'Lütt Insulaners' an zwei Punkten an. Eltern können künftig Frühdienst oder Ganztagsbetreuung auch noch während des laufenden Kindergartenjahres dazubuchen — nicht mehr nur zu Jahresbeginn. Außerdem ist eine tageweise, sporadische Nutzung dieser Zusatzangebote möglich, jeweils vorbehaltlich freier Plätze. Der Rat soll die Änderungssatzung beschließen, die zum 1. August 2017 in Kraft tritt.