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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über den Kindergarten Spiekeroog

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. November 2016

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 24. November 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die anliegende Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über den Kindergarten Spiekeroog zum 01.03.2017. RV Redelfs erklärt, dass es aufgrund der vielen Änderungen zu einer Neufassung der Satzung gekommen ist. Sie bittet die Verwaltung um die Veröffentlichung im Bürgerinformationsdienst.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog ersetzt die bisherige Kindergartensatzung durch eine Neufassung, die ab dem 01.03.2017 gilt. Kernänderung ist die Einführung mehrerer Betreuungsangebote: Neben der bisherigen Kernöffnungszeit kommen eine Ganztagsbetreuung und ein Frühdienst für unter Dreijährige hinzu. Bei Ganztagsbetreuung bietet die Gemeinde auch Mittagsverpflegung an, deren Kosten gesondert abgerechnet werden. Der Rat soll die Neufassung am 24.11.2016 beschließen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Neufassung der Satzung über den Kindergarten Lütt Insulaners. Der Rat soll die neue Satzung in der Sitzung vom 24.11.2016 beschließen; der Verwaltungsausschuss berät vorher am 15.11.2016.

Hintergrund

Der Rat hatte am 06.10.2016 die Einführung einer Ganztagsbetreuung beschlossen. Die bisherige Kindergartensatzung vom 24.08.2006 mit ihrer 1. Änderung vom 16.06.2011 sah nur ein einziges Betreuungsangebot vor und musste deshalb grundlegend angepasst werden. Die neue Satzung stützt sich auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz und löst die alte Satzung vollständig ab.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Familien mit Kindern im Kindergartenalter profitieren von einem erweiterten Angebot: Wer Ganztagsbetreuung oder Frühdienst bucht, hat klare Anmelde- und Kündigungsregeln zu beachten. Die Ganztagsbetreuung ist an eine Mindestteilnehmerzahl geknüpft und wird nur eingerichtet, wenn genug Anmeldungen vorliegen. Kosten für die Mittagsverpflegung kommen auf Eltern zu, die dieses Angebot nutzen; die genauen Gebühren regelt eine separate Gebührensatzung.

Die wichtigsten Punkte

  • Die neue Satzung tritt am 01.03.2017 in Kraft und ersetzt die Fassung von 2006
  • Neben der Kernöffnungszeit kommen Ganztagsbetreuung und Frühdienst für unter Dreijährige als neue Angebote hinzu
  • Ganztagsbetreuung und Frühdienst werden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl eingerichtet
  • Wer Ganztagsbetreuung oder Frühdienst bucht, ist grundsätzlich für ein ganzes Kindergartenjahr gebunden
  • Eine Abmeldung aus diesen Zusatzangeboten ist nur zum Ende des ersten Nutzungsmonats möglich

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/107/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog24. November 2016, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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