Umbau des Obergeschosses eines Hotels
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. März 2020
Beschlossen — einstimmig
am 05. März 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RM Germis verlässt den Tisch. RV Redelfs erläutert den bekannten Sachverhalt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein Hotel auf Spiekeroog beantragt den Umbau seines Obergeschosses durch Abriss und Neubau von Innenwänden. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte und umfasst 1.529 m². Außenmaße, Vollgeschosse und Höhen bleiben laut Vorlage unverändert. Der Gemeinderat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zu einem Bauantrag eines Hotels im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A. Die Gemeinde muss ihr Einvernehmen nach § 30 BauGB erteilen; Bau-, Verwaltungsausschuss und Rat beraten in Folge.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im B-Plan Dorf-Teil A, der das Gebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Tourismus/Ortsmitte ausweist. Für Grundstücke über 800 m² gilt eine maximale Grundfläche von 180 m² je baulicher Anlage. Zusätzlich greift die Baugestaltungssatzung I sowie eine Erhaltungssatzung zum Erhalt der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Alle bestehenden Außenmaße (Vollgeschosse, Trauf- und Firsthöhe) bleiben unverändert.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Umbau betrifft ein einzelnes Hotelgebäude und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Die Erhaltungssatzung soll sicherstellen, dass das touristische Angebot nicht zu Lasten der Wohnbevölkerungsstruktur verändert wird. Detaillierte Pläne und die Betriebsbeschreibung sind nicht öffentlich zugänglich.
Die wichtigsten Punkte
- Das Hotel beantragt den Umbau seines Obergeschosses ausschließlich durch Veränderungen an Innenwänden
- Das Grundstück im B-Plan Dorf-Teil A umfasst 1.529 m² im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte
- Vollgeschosse, Trauf- und Firsthöhe bleiben gegenüber dem Bestand unverändert
- Eine Erhaltungssatzung zur Sicherung der Bevölkerungsstruktur ist zu berücksichtigen
- Die Gemeinde soll das Einvernehmen erteilen; Pläne und Betriebsbeschreibung sind nicht öffentlich
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/002/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
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