Zum Inhalt springen
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau des Obergeschosses eines Hotels

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. März 2020

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 05. März 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RM Germis verlässt den Tisch. RV Redelfs erläutert den bekannten Sachverhalt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein Hotel auf Spiekeroog beantragt den Umbau seines Obergeschosses durch Abriss und Neubau von Innenwänden. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte und umfasst 1.529 m². Außenmaße, Vollgeschosse und Höhen bleiben laut Vorlage unverändert. Der Gemeinderat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zu einem Bauantrag eines Hotels im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A. Die Gemeinde muss ihr Einvernehmen nach § 30 BauGB erteilen; Bau-, Verwaltungsausschuss und Rat beraten in Folge.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im B-Plan Dorf-Teil A, der das Gebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Tourismus/Ortsmitte ausweist. Für Grundstücke über 800 m² gilt eine maximale Grundfläche von 180 m² je baulicher Anlage. Zusätzlich greift die Baugestaltungssatzung I sowie eine Erhaltungssatzung zum Erhalt der vorhandenen Bevölkerungsstruktur. Alle bestehenden Außenmaße (Vollgeschosse, Trauf- und Firsthöhe) bleiben unverändert.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Umbau betrifft ein einzelnes Hotelgebäude und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Die Erhaltungssatzung soll sicherstellen, dass das touristische Angebot nicht zu Lasten der Wohnbevölkerungsstruktur verändert wird. Detaillierte Pläne und die Betriebsbeschreibung sind nicht öffentlich zugänglich.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Hotel beantragt den Umbau seines Obergeschosses ausschließlich durch Veränderungen an Innenwänden
  • Das Grundstück im B-Plan Dorf-Teil A umfasst 1.529 m² im Sondergebiet Tourismus/Ortsmitte
  • Vollgeschosse, Trauf- und Firsthöhe bleiben gegenüber dem Bestand unverändert
  • Eine Erhaltungssatzung zur Sicherung der Bevölkerungsstruktur ist zu berücksichtigen
  • Die Gemeinde soll das Einvernehmen erteilen; Pläne und Betriebsbeschreibung sind nicht öffentlich

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/002/2020
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8117 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog17. Februar 2020, 21:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog5. März 2020, 21:01 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Hohe Inselrelevanz
Umbau eines Künstlerhauses
01/038/2019Sitzungsvorlage

Das ehemalige Künstlerhaus im Bereich 'Achter d' Diek' soll zu 15 Dauerwohnungen und 9 Ferienwohnungen umgebaut werden. Der Rat hat dafür bereits einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt und mit dem Eigentümer einen Durchführungsvertrag geschlossen. Die Gemeinde erhält für 10 Jahre ein Belegungsrecht für die 15 Dauerwohnungen. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

Genehmigung des Planungsstandes für die Modernisierung und Erweiterung einer bestehenden Hotelanlage
01/035/2024Sitzungsvorlage

Ein privater Vorhabenträger plant, ein bestehendes Hotel auf Spiekeroog zu modernisieren und zu erweitern. Vorgesehen sind Brandschutzmaßnahmen, Fassaden- und Dachinstandsetzung sowie neue Zimmer und Suiten im 4-Sterne-Segment. Der Bauausschuss soll den aktuellen Planungsstand billigen und die Verwaltung beauftragen, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Bauantrag Erweiterung und Umbau eines Appartementhaus
01/058/2013Sitzungsvorlage

Ein privater Eigentümer beantragt nachträglich die Genehmigung für einen Balkon, einen Wintergarten und die Umnutzung von Abstellräumen zu einem weiteren Appartement in einem bestehenden Appartementhaus auf Spiekeroog. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat im Februar 2013 eine Veränderungssperre und einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan erlassen hat. Die Verwaltung zweifelt, ob alle beantragten Maßnahmen nach altem und künftigem Planrecht zulässig sind. Der Bauausschuss soll beraten, ob die Gemeinde ausnahmsweise ihr Einvernehmen nach Paragraph 14 Abs. 2 BauGB erteilt.

Umbau des Obergeschosses eines Hotels — Spiekeroog-Radar