Umbau eines Künstlerhauses
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019
Beschlossen — einstimmig
am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen kann dann erteilt werden, wenn der spätere Bauantrag den heute vorliegenden Unterlagen entspricht. RV Redelfs erklärt, dass es sich bei dem Antrag um keinen vollständigen Bauantrag handelt. Herr Koffinke erläutert, dass die im Bauausschuss geäußerten Wünsche in den überarbeiteten Unterlagen berücksichtigt wurden. So wurden die im Dachgeschoss liegenden Betriebswohnungen explizit ausgewiesen. Auch die vorzuhaltenden Abstellräume sind ausgewiesen worden. In § 4 des Durchführungsvertrages wurde die Zahl der Dauerwohnungen von „13“ auf „15“ geändert. Der Titel des § 5 wird auf die Formulierung “Belegung aller Dauerwohneinheiten“ gekürzt. Der verbliebene Absatz lautet dann: „Der Vorhabenträger verpflichtet sich für die Dauer von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit aller Dauerwohnungen im Vorhabenbereich, diese der Gemeinde Spiekeroog bevorzugt zur Belegung zur Verfügung zu stellen. Das Gremium diskutiert über den Charakter dieses Antrages und verständigt sich darauf, dass es sich dabei nicht um einen formellen Bauantrag, sondern nur um eine Vorabanfrage handelt. Dementsprechend wird der Beschlussvorschlag umgeändert und einstimmig angenommen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Das ehemalige Künstlerhaus im Bereich 'Achter d' Diek' soll zu 15 Dauerwohnungen und 9 Ferienwohnungen umgebaut werden. Der Rat hat dafür bereits einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt und mit dem Eigentümer einen Durchführungsvertrag geschlossen. Die Gemeinde erhält für 10 Jahre ein Belegungsrecht für die 15 Dauerwohnungen. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bauantrag für den Umbau des ehemaligen Künstlerhauses im Bereich 'Achter d' Diek' (vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus'). Gegenstand ist die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach Baugesetzbuch und Erhaltungssatzung.
Hintergrund
Das Gebäude lag ursprünglich im Sondergebiet 3 'Künstlerhaus' des Bebauungsplans 'Gewerbegebiet Achter d' Diek', in dem Künstlerwohnungen, Ateliers und Galerien zulässig waren. Wegen des ausgeprägten Mangels an Dauerwohnraum beschloss der Rat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans — eine auf ein konkretes Vorhaben zugeschnittene Planungsform. Mit dem Eigentümer wurde ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, der die Anzahl und Lage der Dauerwohnungen verbindlich festschreibt. Das Grundstück liegt zudem im Bereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, die den Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur bezweckt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Umbau schafft 15 neue Dauerwohnungen, über die die Gemeinde zehn Jahre lang ein Belegungsrecht hat — das heißt, sie kann diese Wohnungen bevorzugt an Insulaner:innen vergeben. Das ist angesichts des bekannten Wohnraummangels auf Spiekeroog eine direkte Erleichterung für Einheimische, die dauerhaft auf der Insel wohnen wollen oder müssen. Daneben entstehen 9 Ferienwohnungen, um die Wirtschaftlichkeit des Projekts zu sichern.
Die wichtigsten Punkte
- Das ehemalige Künstlerhaus wird zu 15 Dauerwohnungen und 9 Ferienwohnungen umgebaut
- Die Gemeinde erhält für 10 Jahre ein Belegungsrecht für alle 15 Dauerwohnungen
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan und ein Durchführungsvertrag mit dem Eigentümer sichern die Dauerwohnpflicht rechtlich ab
- Die Gesamtgeschossfläche beträgt rund 1.032 m², davon mindestens 900 m² für das Dauerwohnen
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/038/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus als Satzung beschlossen. Der Plan ermöglicht die Umnutzung des seit Jahren leerstehenden Künstlerhauses im östlichen Ortsteil zu Dauer- und Ferienwohnungen. Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, Schall- und Geruchsgutachten liegen vor. Der Beschluss umfasst Planzeichnung und Begründung in der Fassung vom Satzungsbeschluss.
Ein bestehendes Wohngebäude auf der Insel soll aufgestockt und erweitert werden, um zwei Dauerwohnungen und zwei Ferienwohnungen zu schaffen. Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan Nr. 22 und erfordert weder ein gemeindliches Einvernehmen noch eine Befreiung. Der Bauausschuss hat beschlossen, den Bauantrag zur Kenntnis zu nehmen und auf eine Stellungnahme zu verzichten — die Entscheidung liegt beim Landkreis Wittmund.
Auf der Insel soll eine Doppelhaushälfte mit insgesamt zwei Dauerwohnungen und drei Ferienwohnungen neu gebaut werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 und ist nach erster Einschätzung der Verwaltung planungsrechtlich zulässig. Da keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt wurde, entscheidet allein der Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis; eine Stellungnahme der Gemeinde ist nicht vorgesehen.