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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau eines Künstlerhauses

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen kann dann erteilt werden, wenn der spätere Bauantrag den heute vorliegenden Unterlagen entspricht. RV Redelfs erklärt, dass es sich bei dem Antrag um keinen vollständigen Bauantrag handelt. Herr Koffinke erläutert, dass die im Bauausschuss geäußerten Wünsche in den überarbeiteten Unterlagen berücksichtigt wurden. So wurden die im Dachgeschoss liegenden Betriebswohnungen explizit ausgewiesen. Auch die vorzuhaltenden Abstellräume sind ausgewiesen worden. In § 4 des Durchführungsvertrages wurde die Zahl der Dauerwohnungen von „13“ auf „15“ geändert. Der Titel des § 5 wird auf die Formulierung “Belegung aller Dauerwohneinheiten“ gekürzt. Der verbliebene Absatz lautet dann: „Der Vorhabenträger verpflichtet sich für die Dauer von 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit aller Dauerwohnungen im Vorhabenbereich, diese der Gemeinde Spiekeroog bevorzugt zur Belegung zur Verfügung zu stellen. Das Gremium diskutiert über den Charakter dieses Antrages und verständigt sich darauf, dass es sich dabei nicht um einen formellen Bauantrag, sondern nur um eine Vorabanfrage handelt. Dementsprechend wird der Beschlussvorschlag umgeändert und einstimmig angenommen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Das ehemalige Künstlerhaus im Bereich 'Achter d' Diek' soll zu 15 Dauerwohnungen und 9 Ferienwohnungen umgebaut werden. Der Rat hat dafür bereits einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt und mit dem Eigentümer einen Durchführungsvertrag geschlossen. Die Gemeinde erhält für 10 Jahre ein Belegungsrecht für die 15 Dauerwohnungen. Der Beschlussvorschlag lautet: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bauantrag für den Umbau des ehemaligen Künstlerhauses im Bereich 'Achter d' Diek' (vorhabenbezogener Bebauungsplan 'Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus'). Gegenstand ist die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach Baugesetzbuch und Erhaltungssatzung.

Hintergrund

Das Gebäude lag ursprünglich im Sondergebiet 3 'Künstlerhaus' des Bebauungsplans 'Gewerbegebiet Achter d' Diek', in dem Künstlerwohnungen, Ateliers und Galerien zulässig waren. Wegen des ausgeprägten Mangels an Dauerwohnraum beschloss der Rat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans — eine auf ein konkretes Vorhaben zugeschnittene Planungsform. Mit dem Eigentümer wurde ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, der die Anzahl und Lage der Dauerwohnungen verbindlich festschreibt. Das Grundstück liegt zudem im Bereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, die den Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur bezweckt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Umbau schafft 15 neue Dauerwohnungen, über die die Gemeinde zehn Jahre lang ein Belegungsrecht hat — das heißt, sie kann diese Wohnungen bevorzugt an Insulaner:innen vergeben. Das ist angesichts des bekannten Wohnraummangels auf Spiekeroog eine direkte Erleichterung für Einheimische, die dauerhaft auf der Insel wohnen wollen oder müssen. Daneben entstehen 9 Ferienwohnungen, um die Wirtschaftlichkeit des Projekts zu sichern.

Die wichtigsten Punkte

  • Das ehemalige Künstlerhaus wird zu 15 Dauerwohnungen und 9 Ferienwohnungen umgebaut
  • Die Gemeinde erhält für 10 Jahre ein Belegungsrecht für alle 15 Dauerwohnungen
  • Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan und ein Durchführungsvertrag mit dem Eigentümer sichern die Dauerwohnpflicht rechtlich ab
  • Die Gesamtgeschossfläche beträgt rund 1.032 m², davon mindestens 900 m² für das Dauerwohnen
  • Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/038/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. Mai 2019, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog6. Juni 2019, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Beratung und Beschluss über die Aufstellung und Auslegung des vorhabenbezuogenen Bebaungsplan "Wohnen im ehmaligen Künstlerhaus"
01/044/2019Sitzungsvorlage

Das ehemalige Künstlerhaus an der Straße Achter d'Diek soll zu Wohnraum umgebaut werden. Ein privater Vorhabenträger plant Dauer- und Ferienwohnungen sowie ergänzende Nutzungen im bestehenden Gebäude. Dafür ist ein neuer Bebauungsplan nötig, weil der geltende B-Plan 'Achter d'Diek' nur Künstlerwohnungen und Ateliers erlaubt. Der Rat soll den vorhabenbezogenen B-Plan 'Wohnen im ehemaligen Künstlerhaus' aufstellen und zur öffentlichen Auslegung freigeben.

Umbau eines Künstlerhauses — Spiekeroog-Radar