Wahl einer Schiedsperson
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat soll eine Schiedsperson wählen. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätige Personen, die außergerichtliche Streitschlichtung übernehmen. Die Wahl erfolgt durch den Rat und bedarf anschließend der Bestätigung durch das zuständige Amtsgericht.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Wahl einer ehrenamtlichen Schiedsperson durch den Gemeinderat. Es handelt sich um eine Personalentscheidung im Rahmen des niedersächsischen Schiedsämtergesetzes.
Hintergrund
Schiedspersonen werden auf Grundlage des Niedersächsischen Schiedsämtergesetzes von den Gemeinderäten gewählt. Sie schlichten zivilrechtliche und strafrechtliche Nachbarschafts- sowie Alltagsstreitigkeiten außergerichtlich. Die Amtszeit beträgt in der Regel fünf Jahre. Da nur der Titel der Vorlage vorlag, sind keine weiteren Details zur konkreten Situation bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eine Schiedsperson steht allen Insulaner:innen und Anwohnenden als niedrigschwellige Anlaufstelle für außergerichtliche Streitschlichtung zur Verfügung. Die Wahl hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde oder die Bürger:innen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Gemeinderat wählt eine ehrenamtliche Schiedsperson
- Schiedspersonen sind gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsinstanzen auf kommunaler Ebene
- Die Wahl bedarf der Bestätigung durch das zuständige Amtsgericht
- Nur der Titel der Vorlage lag vor, inhaltliche Details zur Kandidatur sind nicht bekannt
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/106/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll eine Schiedsperson sowie deren Vertretung wählen. Schiedspersonen vermitteln bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und bestimmten Strafsachen außergerichtlich. Die Wahl erfolgt durch den Gemeinderat.
Die Vorlage befasst sich mit der Bestimmung der Wahlleitung für die Kommunalwahl 2016 in der Gemeinde Spiekeroog. Der Rat soll beschließen, wer die Wahlleitung übernimmt. Weitere Einzelheiten liegen ohne PDF nicht vor.
Der Gemeinderat soll eine Person als Schöff:in sowie eine weitere Person als Jugendschöff:in benennen oder vorschlagen. Schöff:innen sind ehrenamtliche Richter:innen, die in Strafverfahren an Amts- und Landgerichten mitwirken. Jugendschöff:innen sind speziell für Verfahren vor Jugendgerichten zuständig. Details zur Personenauswahl liegen ohne PDF-Anlage nicht vor.
Der Gemeinderat berät und beschließt über eine Neufassung der Satzung für den Kindergarten Spiekeroog. Die bisherige Satzung wird damit vollständig überarbeitet und durch eine neue Fassung ersetzt. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt im Titel vor, inhaltliche Details der Neufassung sind mangels PDF nicht bekannt.