Wahl einer Schiedsperson
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. November 2023
Beschlossen — einstimmig
am 23. November 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Frau Lisa Etzkorn wird zur Schiedsperson der Gemeinde Spiekeroog auf 5 Jahre (bis 22.11.2028) gewählt (§ 4 (1) NSchÄG. Herr Bücking hat das Amt der Schiedsperson nach 10 Jahren niedergelegt und Frau Etzkorn hat sich gemeldet, um das Amt auszuüben. BM Kösters bedankt sich für den langjährigen Einsatz von Lars Bücking.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll eine Schiedsperson wählen. Schiedspersonen sind ehrenamtliche Schlichter:innen, die in bestimmten Zivil- und Strafsachen außergerichtliche Einigungen ermöglichen. Der Beschlussvorschlag sieht eine konkrete Personenwahl vor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Personalwahl durch den Rat. Es handelt sich um die (Neu-)Besetzung eines gesetzlich vorgeschriebenen Ehrenamts.
Hintergrund
Jede Gemeinde in Nordrhein-Westfalen bzw. in den jeweiligen Bundesländern ist gesetzlich verpflichtet, eine Schiedsperson zu bestellen. Schiedspersonen vermitteln ehrenamtlich in Nachbarschafts-, Familien- oder kleineren Strafstreitigkeiten, bevor ein Gericht angerufen wird. Ob die Stelle neu zu besetzen ist oder eine Amtszeit ausläuft, geht aus dem Titel allein nicht hervor — das PDF lag nicht vor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Schiedspersonen stehen allen Insulaner:innen offen, die einen Streit außergerichtlich beilegen wollen. Die Wahl selbst ist eine interne Ratsentscheidung; die gewählte Person ist danach für alle Einwohner:innen ansprechbar. Weiteres Detail war mangels PDF nicht verfügbar.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat wählt eine Schiedsperson für die Gemeinde
- Das Amt ist gesetzlich vorgeschrieben und wird ehrenamtlich ausgeübt
- Schiedspersonen schlichten Streitigkeiten außergerichtlich
- Zu Kandidatur und Amtszeit lagen keine weiteren Informationen vor
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/106/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will eine Pflichtfeuerwehrsatzung einführen, um den gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutz auch künftig sicherzustellen. Hintergrund ist ein drohender Personalrückgang bei der Freiwilligen Feuerwehr: Mehrere Kameraden scheiden in den kommenden Jahren altersbedingt aus, und ein Ausgleich über freiwillige Neuzugänge erscheint unwahrscheinlich. Die Satzung ermöglicht es der Gemeinde, geeignete Personen zwischen 18 und 55 Jahren zum Dienst in einer Pflichtfeuerwehr heranzuziehen. Der Rat soll den Beschluss zur Einführung fassen.
Der Rat soll eine Schiedsperson und deren Stellvertretung wählen. Schiedspersonen vermitteln bei zivilrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich und sind gesetzlich vorgeschrieben. Der Beschlussvorschlag sieht die Wahl entsprechender Personen für die Gemeinde Spiekeroog vor.
Die Gemeinde Spiekeroog soll einen Schöffen und einen Jugendschöffen benennen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter:innen, die an Strafverfahren vor den Amts- und Landgerichten mitwirken. Der Rat wird voraussichtlich gebeten, geeignete Personen vorzuschlagen oder zu bestätigen.
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