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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Wahl einer Schiedsperson

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Der Gemeinderat soll eine Schiedsperson wählen. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätige Personen, die außergerichtliche Streitschlichtung übernehmen. Die Wahl erfolgt durch den Rat und bedarf anschließend der Bestätigung durch das zuständige Amtsgericht.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Wahl einer ehrenamtlichen Schiedsperson durch den Gemeinderat. Es handelt sich um eine Personalentscheidung im Rahmen des niedersächsischen Schiedsämtergesetzes.

Hintergrund

Schiedspersonen werden auf Grundlage des Niedersächsischen Schiedsämtergesetzes von den Gemeinderäten gewählt. Sie schlichten zivilrechtliche und strafrechtliche Nachbarschafts- sowie Alltagsstreitigkeiten außergerichtlich. Die Amtszeit beträgt in der Regel fünf Jahre. Da nur der Titel der Vorlage vorlag, sind keine weiteren Details zur konkreten Situation bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Eine Schiedsperson steht allen Insulaner:innen und Anwohnenden als niedrigschwellige Anlaufstelle für außergerichtliche Streitschlichtung zur Verfügung. Die Wahl hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde oder die Bürger:innen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Gemeinderat wählt eine ehrenamtliche Schiedsperson
  • Schiedspersonen sind gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsinstanzen auf kommunaler Ebene
  • Die Wahl bedarf der Bestätigung durch das zuständige Amtsgericht
  • Nur der Titel der Vorlage lag vor, inhaltliche Details zur Kandidatur sind nicht bekannt

Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/106/2023
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
30. Mai 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog23. November 2023, 20:05 UhrEntscheidung

Verwandte Vorlagen

Benennung eines Schöffen/einer Schöffin und einer Jugendschöffin
01/030/2023Sitzungsvorlage

Der Gemeinderat soll eine Person als Schöff:in sowie eine weitere Person als Jugendschöff:in benennen oder vorschlagen. Schöff:innen sind ehrenamtliche Richter:innen, die in Strafverfahren an Amts- und Landgerichten mitwirken. Jugendschöff:innen sind speziell für Verfahren vor Jugendgerichten zuständig. Details zur Personenauswahl liegen ohne PDF-Anlage nicht vor.

Wichtig für die Insel
Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über den Kindergarten Spiekeroog
01/107/2016Sitzungsvorlage

Der Gemeinderat berät und beschließt über eine Neufassung der Satzung für den Kindergarten Spiekeroog. Die bisherige Satzung wird damit vollständig überarbeitet und durch eine neue Fassung ersetzt. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt im Titel vor, inhaltliche Details der Neufassung sind mangels PDF nicht bekannt.

Wahl einer Schiedsperson — Spiekeroog-Radar