2. Nachtrag zum Budgetplan 2014
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. April 2014
Beschlossen — mehrheitlich
am 24. April 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Auf Grund von § 115 NkomVG und § 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Spiekeroog in der Fassung vom 15.12.2010 beschließt der Rat den 2. Nachtrag zum Budgetplan 2014 und die folgende 1. Änderung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- und Grundstücksangelegenheiten Spiekeroog“: Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- u. Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge von bisher 479.300 Euro auf 485.500 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen von bisher 455.400 Euro auf 485.500 Euro 1.3 der ausserordentlichen Erträge von bisher 0,00 Euro auf 0,00 Euro 1.4 der ausserordentlichen Aufwendungen auf 0,00 Euro auf 0,00 Euro neu festgesetzt; 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit von bisher 455.300 Euro auf 461.500 Euro 2.2 der Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit von bisher 455.400 Euro auf 464.600 Euro 2.3 der Einzahlungen für Investitionen auf 0 Euro auf 0 Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionen auf 5.900 Euro auf 740.400 Euro 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro auf 740.000 Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 8.700 Euro auf 8.700 Euro neu festgesetzt. nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen: 1.201.500 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen: 1.213.700 Euro § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) werden in Höhe von 740.000 Euro veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 vom Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- u. Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5 0.000,00 Euro festgesetzt. Spiekeroog, ______________ Fiegenheim (Bürgermeister) RV Bücking erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage. VA Seifert ergänzt noch die wichtigsten Zahlen des 2. Nachtrages. RM Klasing kritisiert den geplanten Bau der Lagerhalle am Hafen. Die damalige Planung des Hafens sei bewusst sensibel vorgenommen wurden. Er ist gegen eine weitere Bebauung. Des Weiteren möchte er wissen, ob die Finanzierung der Halle durch die Pachteinnahmen gesichert ist und schon Verträge mit den zukünftigen Pächtern geschlossen wurden? Die Zustimmung zu dem Projekt ist von RM Germis auch nur auf der Grundlage einer gesicherten Finanzierung erfolgt. Er findet den Hafenstandort ideal und für die Logistik ist die Halle am Hafen optimal. Aus Sicht von RM Klasing könnte die Nordseebad Spiekeroog GmbH die notwendige Lagerhalle bereitstellen. Hierzu müssten die Hallen der Werkstatt optimiert werden und dann wäre Platz vorhanden. Es sollten alle Möglichkeiten optimal genutzt werden, bevor man weitere Neubauten plant. Laut VA Seifert sind die Pachteinnahmen nur kalkuliert. Die Pachthöhe kann erst nachdem die genauen Kosten vorliegen ermittelt werden. Deswegen können noch keine Verträge geschlossen werden. RM Redelfs hinterfragt den Sinn des Eigenbetriebes. Drei Ratsmitglieder hätten den Bau der Halle am Hafen beschlossen. BM Fiegenheim kann die Diskussion nicht nachvollziehen. Der Rat hat den Bau der Halle beschlossen und den Eigenbetrieb mit der Weiterführung des Projektes beauftragt. Mit der Möglichkeit der Halle der NSB hat sich der Aufsichtsrat in der Vergangenheit schon beschäftigt. Es folgt eine Diskussion über die Finanzierung der Halle.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog plant eine Lagerhalle im Hafen und passt dafür den Wirtschaftsplan ihres Eigenbetriebs Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog an. Für den Bau nimmt der Eigenbetrieb einen Kredit von 740.000 Euro auf. Der Rat soll den 2. Nachtrag zum Budgetplan 2014 beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht vom Bürgermeister, zur Änderung des Wirtschaftsplans des gemeindlichen Eigenbetriebs. Rat und Verwaltungsausschuss beraten die Vorlage gemeinsam in der Sitzung vom 24. April 2014.
Hintergrund
Der Eigenbetrieb Kommunale Immobilien- und Grundstückswirtschaft Spiekeroog verwaltet das gemeindliche Immobilien- und Grundstücksvermögen. Um eine neue Lagerhalle im Hafen planen und bauen zu können, muss der laufende Wirtschaftsplan 2014 angepasst werden. Rechtliche Grundlage sind Paragraf 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes sowie die Betriebssatzung des Eigenbetriebs in der Fassung vom 15. Dezember 2010.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die geplante Lagerhalle im Hafen ist eine Infrastrukturmaßnahme, die vor allem den Hafenbetrieb und die Versorgungslogistik der Insel betrifft. Der Kredit von 740.000 Euro ist eine Verbindlichkeit des Eigenbetriebs, nicht direkt des Gemeindehaushalts, belastet aber mittelbar die Gemeindefinanzen. Für den Inselallltag der Bewohner:innen ergibt sich keine unmittelbare Auswirkung.
Die wichtigsten Punkte
- Der Eigenbetrieb nimmt einen Investitionskredit von 740.000 Euro auf
- Die Mittel sind für Planung und Bau einer Lagerhalle im Hafen Spiekeroog vorgesehen
- Die Investitionsauszahlungen steigen dadurch von bisher 5.900 Euro auf 740.400 Euro
- Die ordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt erhöhen sich von 455.400 Euro auf 485.500 Euro
- Der Liquiditätskreditrahmen des Eigenbetriebs wird auf 50.000 Euro festgesetzt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/028/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Haushalt 2023 mit Haushaltssatzung und Budgetplan beschließen. Der Ergebnishaushalt sieht ordentliche Erträge von rund 6,4 Millionen Euro und ordentliche Aufwendungen von rund 6,3 Millionen Euro vor. Die Gemeinde nimmt einen Kredit von 400.000 Euro auf, hauptsächlich für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs. Der Höchstbetrag für kurzfristige Liquiditätskredite wird auf 700.000 Euro festgesetzt.
Die Gemeinde Spiekeroog will das Feuerwehrgerätehaus umbauen und modernisieren, um seit Jahren bekannte Sicherheitsmängel zu beheben. Das Gesamtbudget beträgt 275.000 Euro, verteilt auf 2025 und 2026 — für 2026 werden 25.000 Euro zusätzlich beantragt. Der Rat soll die Umbauplanung freigeben und die Verwaltung beauftragen, das Architekturbüro mit Planung, Ausschreibung und Bauantrag zu beauftragen.
Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, einen Förderantrag für den Glasfaserausbau auf Spiekeroog zu stellen. Bund und Land übernehmen gemeinsam 75 Prozent der geschätzten Gesamtkosten von rund 8 Millionen Euro; Landkreis und Gemeinde teilen sich den Eigenanteil von 25 Prozent hälftig. Die Gemeinde soll rund 1 Million Euro als Investition in den Haushalt einstellen und die Finanzierung mit der Kommunalaufsicht abstimmen.
Die Gemeinde soll zusätzliche Haushaltsmittel freigeben, damit die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog dringend benötigte Ausrüstung beschaffen kann. Neue Führung der Feuerwehr hat bei einer Überprüfung festgestellt, dass Reifen an drei Fahrzeugen das Verfallsdatum weit überschritten haben oder nicht den Vorgaben entsprechen. Außerdem fehlen mindestens vier Hohlstrahlrohre für den Innenangriff, und Führerscheinkosten für ein schwereres Tanklöschfahrzeug stehen an. Die genaue Summe ist im vorliegenden Dokument nicht beziffert.