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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

2. Nachtrag zum Budgetplan 2014

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. April 2014

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 24. April 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Auf Grund von § 115 NkomVG und § 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Spiekeroog in der Fassung vom 15.12.2010 beschließt der Rat den 2. Nachtrag zum Budgetplan 2014 und die folgende 1. Änderung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- und Grundstücksangelegenheiten Spiekeroog“: Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- u. Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge von bisher 479.300 Euro auf 485.500 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen von bisher 455.400 Euro auf 485.500 Euro 1.3 der ausserordentlichen Erträge von bisher 0,00 Euro auf 0,00 Euro 1.4 der ausserordentlichen Aufwendungen auf 0,00 Euro auf 0,00 Euro neu festgesetzt; 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit von bisher 455.300 Euro auf 461.500 Euro 2.2 der Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit von bisher 455.400 Euro auf 464.600 Euro 2.3 der Einzahlungen für Investitionen auf 0 Euro auf 0 Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionen auf 5.900 Euro auf 740.400 Euro 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro auf 740.000 Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 8.700 Euro auf 8.700 Euro neu festgesetzt. nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen: 1.201.500 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen: 1.213.700 Euro § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) werden in Höhe von 740.000 Euro veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 vom Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- u. Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5 0.000,00 Euro festgesetzt. Spiekeroog, ______________ Fiegenheim (Bürgermeister) RV Bücking erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage. VA Seifert ergänzt noch die wichtigsten Zahlen des 2. Nachtrages. RM Klasing kritisiert den geplanten Bau der Lagerhalle am Hafen. Die damalige Planung des Hafens sei bewusst sensibel vorgenommen wurden. Er ist gegen eine weitere Bebauung. Des Weiteren möchte er wissen, ob die Finanzierung der Halle durch die Pachteinnahmen gesichert ist und schon Verträge mit den zukünftigen Pächtern geschlossen wurden? Die Zustimmung zu dem Projekt ist von RM Germis auch nur auf der Grundlage einer gesicherten Finanzierung erfolgt. Er findet den Hafenstandort ideal und für die Logistik ist die Halle am Hafen optimal. Aus Sicht von RM Klasing könnte die Nordseebad Spiekeroog GmbH die notwendige Lagerhalle bereitstellen. Hierzu müssten die Hallen der Werkstatt optimiert werden und dann wäre Platz vorhanden. Es sollten alle Möglichkeiten optimal genutzt werden, bevor man weitere Neubauten plant. Laut VA Seifert sind die Pachteinnahmen nur kalkuliert. Die Pachthöhe kann erst nachdem die genauen Kosten vorliegen ermittelt werden. Deswegen können noch keine Verträge geschlossen werden. RM Redelfs hinterfragt den Sinn des Eigenbetriebes. Drei Ratsmitglieder hätten den Bau der Halle am Hafen beschlossen. BM Fiegenheim kann die Diskussion nicht nachvollziehen. Der Rat hat den Bau der Halle beschlossen und den Eigenbetrieb mit der Weiterführung des Projektes beauftragt. Mit der Möglichkeit der Halle der NSB hat sich der Aufsichtsrat in der Vergangenheit schon beschäftigt. Es folgt eine Diskussion über die Finanzierung der Halle.

5Ja2Nein1Enthaltung Sondervotum

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
eher gering

Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihren Budgetplan für das Jahr 2014 mit einem zweiten Nachtrag. Nachtragspläne passen einen bereits beschlossenen Haushalts- oder Budgetplan an veränderte Einnahmen oder Ausgaben an. Der Rat soll dem Nachtrag zustimmen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Änderung des laufenden Budgetplans 2014 durch einen zweiten Nachtrag, zur Beratung und Beschlussfassung durch den Rat.

Hintergrund

Nur der Titel der Vorlage lag vor; ein PDF mit dem Inhalt des Nachtrags war nicht beigefügt. Nachtragspläne sind im kommunalen Haushaltsrecht das Instrument, um nach Beschluss des Ursprungsplans notwendige Anpassungen bei Einnahmen oder Ausgaben förmlich nachzuvollziehen. Da es sich um den zweiten Nachtrag handelt, gab es bereits eine erste Änderung des Budgetplans 2014.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Ohne PDF-Inhalt lässt sich nicht sagen, welche konkreten Positionen geändert werden und ob Insulaner:innen davon direkt betroffen sind. Grundsätzlich können Nachtragsbudgets Auswirkungen auf Gebühren, Investitionen oder Leistungen der Gemeinde haben.

Die wichtigsten Punkte

  • Es handelt sich um den zweiten Nachtrag zum Budgetplan der Gemeinde Spiekeroog für das Jahr 2014
  • Ein PDF mit den konkreten Änderungen lag nicht vor
  • Der genaue Umfang und Inhalt der Anpassungen ist ohne Vorlagentext nicht erkennbar

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/028/2014
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog24. April 2014, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich5:2:1

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