2. Nachtrag zum Budgetplan 2014
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. April 2014
Beschlossen — mehrheitlich
am 24. April 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Auf Grund von § 115 NkomVG und § 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Spiekeroog in der Fassung vom 15.12.2010 beschließt der Rat den 2. Nachtrag zum Budgetplan 2014 und die folgende 1. Änderung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- und Grundstücksangelegenheiten Spiekeroog“: Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- u. Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge von bisher 479.300 Euro auf 485.500 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen von bisher 455.400 Euro auf 485.500 Euro 1.3 der ausserordentlichen Erträge von bisher 0,00 Euro auf 0,00 Euro 1.4 der ausserordentlichen Aufwendungen auf 0,00 Euro auf 0,00 Euro neu festgesetzt; 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit von bisher 455.300 Euro auf 461.500 Euro 2.2 der Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit von bisher 455.400 Euro auf 464.600 Euro 2.3 der Einzahlungen für Investitionen auf 0 Euro auf 0 Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionen auf 5.900 Euro auf 740.400 Euro 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro auf 740.000 Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 8.700 Euro auf 8.700 Euro neu festgesetzt. nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen: 1.201.500 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen: 1.213.700 Euro § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) werden in Höhe von 740.000 Euro veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 vom Eigenbetrieb „Kommunale Immobilien- u. Grundstückswirtschaft Spiekeroog“ Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5 0.000,00 Euro festgesetzt. Spiekeroog, ______________ Fiegenheim (Bürgermeister) RV Bücking erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage. VA Seifert ergänzt noch die wichtigsten Zahlen des 2. Nachtrages. RM Klasing kritisiert den geplanten Bau der Lagerhalle am Hafen. Die damalige Planung des Hafens sei bewusst sensibel vorgenommen wurden. Er ist gegen eine weitere Bebauung. Des Weiteren möchte er wissen, ob die Finanzierung der Halle durch die Pachteinnahmen gesichert ist und schon Verträge mit den zukünftigen Pächtern geschlossen wurden? Die Zustimmung zu dem Projekt ist von RM Germis auch nur auf der Grundlage einer gesicherten Finanzierung erfolgt. Er findet den Hafenstandort ideal und für die Logistik ist die Halle am Hafen optimal. Aus Sicht von RM Klasing könnte die Nordseebad Spiekeroog GmbH die notwendige Lagerhalle bereitstellen. Hierzu müssten die Hallen der Werkstatt optimiert werden und dann wäre Platz vorhanden. Es sollten alle Möglichkeiten optimal genutzt werden, bevor man weitere Neubauten plant. Laut VA Seifert sind die Pachteinnahmen nur kalkuliert. Die Pachthöhe kann erst nachdem die genauen Kosten vorliegen ermittelt werden. Deswegen können noch keine Verträge geschlossen werden. RM Redelfs hinterfragt den Sinn des Eigenbetriebes. Drei Ratsmitglieder hätten den Bau der Halle am Hafen beschlossen. BM Fiegenheim kann die Diskussion nicht nachvollziehen. Der Rat hat den Bau der Halle beschlossen und den Eigenbetrieb mit der Weiterführung des Projektes beauftragt. Mit der Möglichkeit der Halle der NSB hat sich der Aufsichtsrat in der Vergangenheit schon beschäftigt. Es folgt eine Diskussion über die Finanzierung der Halle.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog ändert ihren Budgetplan für das Jahr 2014 mit einem zweiten Nachtrag. Nachtragspläne passen einen bereits beschlossenen Haushalts- oder Budgetplan an veränderte Einnahmen oder Ausgaben an. Der Rat soll dem Nachtrag zustimmen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Änderung des laufenden Budgetplans 2014 durch einen zweiten Nachtrag, zur Beratung und Beschlussfassung durch den Rat.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor; ein PDF mit dem Inhalt des Nachtrags war nicht beigefügt. Nachtragspläne sind im kommunalen Haushaltsrecht das Instrument, um nach Beschluss des Ursprungsplans notwendige Anpassungen bei Einnahmen oder Ausgaben förmlich nachzuvollziehen. Da es sich um den zweiten Nachtrag handelt, gab es bereits eine erste Änderung des Budgetplans 2014.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Ohne PDF-Inhalt lässt sich nicht sagen, welche konkreten Positionen geändert werden und ob Insulaner:innen davon direkt betroffen sind. Grundsätzlich können Nachtragsbudgets Auswirkungen auf Gebühren, Investitionen oder Leistungen der Gemeinde haben.
Die wichtigsten Punkte
- Es handelt sich um den zweiten Nachtrag zum Budgetplan der Gemeinde Spiekeroog für das Jahr 2014
- Ein PDF mit den konkreten Änderungen lag nicht vor
- Der genaue Umfang und Inhalt der Anpassungen ist ohne Vorlagentext nicht erkennbar
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/028/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog berät und beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2016. Mit der Haushaltssatzung legt die Gemeinde fest, welche Einnahmen und Ausgaben im laufenden Jahr geplant sind. Der Beschluss ist Voraussetzung dafür, dass die Gemeinde finanziell handlungsfähig bleibt.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog berät und beschließt über den Haushaltsplan für das Jahr 2020. Der Haushaltsplan legt fest, welche Einnahmen und Ausgaben die Gemeinde im laufenden Jahr plant. Ein Beschluss zur Verabschiedung des Plans ist vorgesehen.
Der Rat soll den Wirtschaftsplan der Gemeinde Spiekeroog für das Jahr 2015 beschließen. Der Wirtschaftsplan legt fest, welche Einnahmen und Ausgaben die Gemeinde im kommenden Jahr plant. Ein Beschlussvorschlag liegt vor, jedoch ist der genaue Inhalt ohne Vorlagentext nicht bekannt.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über ihren Haushalt für das Jahr 2024. Der Haushaltsplan legt fest, welche Einnahmen und Ausgaben die Gemeinde plant und welche Investitionen vorgesehen sind. Ein Beschluss über den Haushalt 2024 ist vorgesehen.