Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgabe für die Freiwillige Feuerwehr
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Vorlage behandelt eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe im Gemeindehaushalt für die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog. Solche Ausgaben überschreiten den ursprünglich beschlossenen Haushaltsplan und bedürfen der Genehmigung durch den Rat. Wofür die Mittel konkret benötigt werden, geht aus dem Titel nicht hervor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Genehmigung einer über- oder außerplanmäßigen Haushaltsausgabe gemäß Gemeindeordnung, eingebracht von der Verwaltung. Es handelt sich um die Erstberatung zu einem konkreten Mittelbedarf der Freiwilligen Feuerwehr.
Hintergrund
Über- und außerplanmäßige Ausgaben entstehen, wenn ein Bedarf nicht im Haushaltsplan vorgesehen war oder der veranschlagte Betrag nicht ausreicht. Die Gemeindeordnung NRW schreibt vor, dass der Rat solchen Ausgaben zustimmen muss. Über den genauen Verwendungszweck und die Höhe des Betrags liegen mangels PDF keine Informationen vor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Freiwillige Feuerwehr ist für die Sicherheit aller Insulaner:innen und Gäste auf Spiekeroog zuständig. Je nach Verwendungszweck kann die Ausgabe etwa Ausrüstung, Fahrzeuge oder Ausbildung betreffen. Da kein PDF vorliegt, lassen sich konkrete Auswirkungen auf den Inselalltag nicht benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Es wird eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe für die Freiwillige Feuerwehr beantragt
- Solche Ausgaben liegen außerhalb des regulären Haushaltsplans und brauchen eine Ratsgenehmigung
- Zweck und Höhe der Ausgabe sind mangels Vorlagentext nicht bekannt
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2018 (laufende Nummer 039)
Schlagworte
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/039/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Gemeinderat berät und beschließt den Haushaltsplan (Haushaltssatzung) der Gemeinde Spiekeroog sowie den Wirtschaftsplan des gemeindlichen Eigenbetriebes für das betreffende Haushaltsjahr. Mit dem Beschluss wird die finanzielle Grundlage für alle kommunalen Ausgaben und Einnahmen rechtlich festgelegt. Ein konkreter Beschlusstext liegt ohne PDF nicht vor.
Der Gemeinderat berät und beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Spiekeroog für das Jahr 2018 sowie den Wirtschaftsplan des gemeindlichen Eigenbetriebes für dasselbe Jahr. Die Haushaltssatzung legt fest, welche Einnahmen und Ausgaben die Gemeinde im Jahr 2018 plant. Der Wirtschaftsplan regelt die wirtschaftliche Tätigkeit des Eigenbetriebes separat.
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