60.1-00090-25 | Aufbau und Betreiben einer Post & Packstation | Antrag Abweichungen
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Deutsche Post AG beantragte beim Landkreis Wittmund eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 15 und eine Abweichung von Abstandsflächenvorschriften für eine automatische Packstation am Noorderpad 20. Die Gemeindeverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass keine Befreiung nötig ist, da die Station als nichtstörender Gewerbebetrieb im Plangebiet zulässig ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, keine Stellungnahme zum Abweichungsantrag abzugeben und vorsorglich das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen, falls der Landkreis zu einer anderen Bewertung kommt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Fachbereich Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau) zur Stellungnahme der Gemeinde gegenüber dem Landkreis Wittmund in einem Befreiungs- und Abweichungsverfahren nach BauGB und NBauO.
Hintergrund
Der Standort Noorderpad 20 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15, der ein Sondergebiet „Konzentrationszone Kurwesen
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
festsetzt. Eine Packstation mit einem Brutto-Rauminhalt von maximal 10 Kubikmetern ist nach niedersächsischem Bauordnungsrecht verfahrensfrei, muss aber dennoch öffentlich-rechtliche Vorgaben einhalten. Die Post AG hatte selbst eine Abweichung von den Abstandsflächen und eine Befreiung vom B-Plan beantragt; die Verwaltung hält beides für entbehrlich.
Die wichtigsten Punkte
- Die Deutsche Post AG möchte am Noorderpad 20 eine automatische Packstation aufstellen
- Der Standort liegt im Sondergebiet des Bebauungsplans Nr. 15 (Konzentrationszone Kurwesen)
- Die Verwaltung stuft die Packstation als nichtstörenden Gewerbebetrieb ein, der im B-Plan bereits zulässig ist
- Eine förmliche Befreiung vom B-Plan hält die Verwaltung daher für nicht erforderlich
- Vorsorglich soll das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt werden, falls der Landkreis das anders bewertet
Relevanz für Insulaner:innen: 5/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/005/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-890 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
- 1 - BESCHLUSSVORLAGE öffentlich 60.1-00090-25 | Aufbau und Betreiben einer Post & Packstation | Antrag Abweichungen Sachverhalt: Unter dem 22.1.2025 beantragte die Deutsche Post AG beim Landkreis Wittmund eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Spiekeroog und eine Abweichung von den Abstandflächenvorschriften für die Errichtung und den Betrieb einer automatischen Packstation auf dem Grundstück Gemarkung Spiekeroog, Flur 1, Flurstück53/114 (Noorderpad 20). Mit Schreiben vom 22.1.2025 an die Gemeinde hat der Landkreis um Stellungnahme gebeten. Rechtliche Würdigung: Der Bau einer Paketstation bedarf gem. § 60 Abs. 1 NBauO in Verbindung mit Nr. 10.8 der Anlage keiner Baugenehmigung, wenn ihr Brutto-Rauminhalt – wie hier - nicht mehr als 10 cbm beträgt. Auch verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen aber gem. § 59 Abs. 3 Satz 1 NBauO die Anforderungen des öffentlichen Baurechts einhalten. Anforderungen des öffentlichen Baurechts ergeben sich hier u.a. aus den Festsetzungen des B-Planes Nr. 15, der ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Konzentrationszone Kurwesen“ festsetzt, und aus dem Abstandflächenrecht des § 7 NBauO. Nach eigener Einschätzung der Post AG weicht die Paketstation vom B-Plan ab und bedarf einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB. Außerdem wird die notwendige Abstandfläche nicht eingehalten, sodass auch eine Abweichung nach § 66 NBauO erforderlich ist. Zur bauordnungsrechtlichen Abweichung muss die Gemeinde keine Stellungnahme abgeben; hierüber entscheidet der Landkreis aus unterer Bauaufsicht in eigener Verantwortung. Die Befreiung dagegen kann nur im Einvernehmen mit der Gemeinde erfolgen, §§ 31 Abs. 2, 36 BauGB. Eine Befreiung ist hier jedoch nicht erforderlich. Bauplanungsrechtlich werden die Paketstationen der Post von den Gerichten als nichtstörender Gewerbebetrieb eingeordnet, wenn sie nicht im Zusammenhang mit einer Postfiliale betrieben werden. Der B-Plan Nr. 15 lässt u.a. sonstige Gewerbetriebe (außer Fahrradverleih und Spedition) zu (Nr. 1 Spiegelstrich 16 der textlichen Festsetzungen). Gemeinde Spiekeroog Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau Vorlagen-Nr. 01/005/2025 ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 27.02.2025 Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 11.03.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 20.03.2025 Betreff: - 2 - Ungeachtet dessen liegen auch die Befreiungsvoraussetzungen vor, weil das Vorhaben die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und nachbarliche Interessen nicht verletzt. Beschlussvorschlag: Von einer Stellungnahme zum Abweichungsantrag wird abgesehen. Das Vorhaben ist als sonstiger nichtstörender Gewerbebetrieb nach Nr. 1 T eilstrich16 der textlichen Festsetzungen des B-Planes Nr. 15 allgemein zulässig und bedarf deshalb keiner Befreiung. Für den Fall einer abweichenden Beurteilung des Landkreises wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Anlagenverzeichnis: 01_Anlage_Abweichung_Befreiung_20250122_V1 01_Antrag_20250122_V1 02_Auszug_amtlicher_Karte_1-1000_20250122_V1 02_einfacher_Lageplan_20250122_V1 03_Ansicht_20250122_V1 03_Bauantragszeichnung_20250122_V1 03_Schnitt_20250122_V1 05_Berechnung_Brutto-Rauminhalt_20250122_V1 06_Nachweis_Barrierefreiheit_20250122_V1 06_Nachweis_Stellplatz_20250122_V1 08_Bauvorlageberechtigung_20250122_V1 08_Vollmacht_20250122_V1 09_Anschreiben_20250122_V1 09_Objektbeschreibung_20250122_V1 09_Standortbeschreibung_20250122_V1 AS_600253-ge633ym6 Spiekeroog, den 28.02.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.