60.1-00573-25-01 | Voranfrage: Nutzungsänderung und Umbau der Hotelpension "Uns to Huus" in Ferienwohnungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juni 2025
Beschlossen — einstimmig
am 05. Juni 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Der Bauausschuss nimmt die Bauvoranfrage zur Kenntnis. Von der Möglichkeit einer Stellungnahme der Verwaltung an den Landkreis Wittmund wird abgesehen. Der Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 hat eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Umnutzung eines bisherigen Beherbergungsbetriebs in mehrere Ferienwohnungen. Eine ausdrückliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde nicht beantragt. Da es sich bei der Bauvoranfrage um eine planungsrechtliche Prüfung handelt, liegt die Entscheidungskompetenz beim Landkreis Wittmund als zuständiger Bauaufsichtsbehörde. Eine förmliche Beteiligung der Gemeinde ist in diesem Fall nicht erforderlich. Sollte im weiteren Verfahren eine Befreiung notwendig werden, wäre eine Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herbeizuführen. AV Redelfs ergänzt, dass die Entscheidung somit vollständig in der Verantwortung des Landkreises liege. AM Andreesen-Ahsendorf erkundigt sich, ob tatsächlich sämtliche bisherigen Pensionszimmer in Ferienwohnungen umgewandelt werden sollen. AV Redelfs führt hierzu aus, dass nach derzeitiger Kenntnis die gastronomische Nutzung im Erdgeschoss – insbesondere der Frühstücksraum – erhalten bleiben soll.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 fragt vorab an, ob die Hotelpension "Uns to Huus" in mehrere Ferienwohnungen umgewandelt werden darf. Die Prüfung liegt beim Landkreis Wittmund als zuständiger Bauaufsichtsbehörde; die Gemeinde muss keine förmliche Entscheidung treffen. Der Bauausschuss soll die Voranfrage zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme an den Landkreis verzichten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Bauen & Planung) zur Kenntnisnahme einer Bauvoranfrage — dem vorläufigen Prüfantrag eines privaten Eigentümers — durch den Bauausschuss. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22.
Hintergrund
Eine Bauvoranfrage — das ist ein formloser Vorbescheid vor dem eigentlichen Bauantrag — klärt, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Zuständig ist der Landkreis Wittmund, nicht die Gemeinde. Eine Beteiligung der Gemeinde wäre nur dann zwingend, wenn der Eigentümer gleichzeitig eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt hätte — das ist hier nicht der Fall. Eine Befreiung wurde ausdrücklich nicht beantragt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Umwandlung eines Beherbergungsbetriebs in Ferienwohnungen betrifft das touristische Angebot auf der Insel und potenziell den Charakter des Standorts. Ob das Vorhaben genehmigt wird, entscheidet allein der Landkreis Wittmund; die Gemeinde äußert sich laut Beschlussvorschlag nicht. Für den Inselalltag hat diese Sitzungsvorlage zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Eigentümer der Hotelpension "Uns to Huus" beantragt eine Nutzungsänderung zu Ferienwohnungen im Rahmen einer Bauvoranfrage
- Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22
- Die Entscheidung über die Voranfrage trifft der Landkreis Wittmund als Bauaufsichtsbehörde
- Eine Befreiung vom Bebauungsplan wurde nicht beantragt, weshalb die Gemeinde nicht förmlich beteiligt werden muss
- Der Bauausschuss soll die Voranfrage nur zur Kenntnis nehmen und keine Stellungnahme abgeben
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/038/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-894 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/038/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 05.06.2025 Betreff: 60.1-00573-25-01 | Voranfrage: Nutzungsänderung und Umbau der Hotelpension in Ferienwohnungen Sachverhalt: Der Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 hat eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes von einem Beherbergungsbetrieb in mehrere Ferienwohnungen gestellt. Eine ausdrückliche Befreiung vom Bebauungsplan wurde nicht beantragt. Für die Bauvoranfrage ist keine förmliche Entscheidung der Gemeinde erforderlich. Es handelt sich um eine planungsrechtliche Prüfung durch den Landkreis Wittmund als zuständige Bauaufsichtsbehörde. Eine Befreiung wurde – wie oben erwähnt – nicht beantragt. In diesem Falle wäre die Gemeinde zu beteiligen. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt die Bauvoranfrage zur Kenntnis. Von der Möglichkeit einer Stellungnahme der Verwaltung an den Landkreis Wittmund wird abgesehen. Spiekeroog, den 26.05.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: 02_einfacher_Lageplan_20250415_V1 03_Ansicht_Norden_20250415_V1 03_Ansicht_Sueden_20250415_V1 - 2 - 03_Ansicht_Westen_Osten_20250415_V1 03_Grundriss_DG_20250415_V1 03_Grundriss_EG_20250415_V1 03_Grundriss_KG_20250415_V1 03_Grundriss_OG_20250415_V1 03_Schnitte_A-A_B-B_20250415_V1 04_Baubeschreibung_20250415_V1 04_Betriebsbeschreibung_20250415_V1 05_Berechnung_Wohnflaeche-Nutzflaeche_20250415_V1 08_Vollmacht_20250415_V1 09_Erlaeuterung_Fragestellung_Bauvoranfrage_20250415_V1 11_Anforderung Stellungn. Gemeinde(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -) AS_600243-ZtFVpdRp
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Eigentümer der Hotelpension „Uns to Huus
Eine Bauvoranfrage fragt, ob ein bestehendes Wohnhaus mit einer Ferienwohnung im Obergeschoss zu einem Ladenlokal mit drei Ferienwohnungen und einem Apartment umgenutzt werden darf. Der Rat soll darüber beraten und entscheiden.
Die Gemeinde hat das gemeindliche Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage versagt — ein Antragsteller will ein bestehendes Gebäude zu einer Ferienwohnungsanlage mit zwei Einheiten und Gemeinschaftsflächen umbauen. Gegen die Versagung haben Rechtsanwälte Einspruch eingelegt. Bau- und Verwaltungsausschuss sowie Rat werden über den Zwischenstand informiert; die zugehörigen Schreiben des Landkreises Wittmund und der Anwaltskanzlei sind nicht öffentlich.
Am Gartenweg 16 beantragt der Eigentümer nachträglich die Genehmigung einer bereits vollzogenen Umnutzung: Aus zwei bestehenden Wohnungen sollen zwei Ferienwohnungen im Erdgeschoss (118,82 qm und 28,44 qm) und zwei Dauerwohnungen im Dachgeschoss (32,11 qm und 46,51 qm) werden. Da weder eine Befreiung noch eine Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 22 beantragt ist, hat der Landkreis allein über die Zulässigkeit zu entscheiden. Der Bauausschuss soll das Vorhaben zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.