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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

60.1-00573-25-01 | Voranfrage: Nutzungsänderung und Umbau der Hotelpension "Uns to Huus" in Ferienwohnungen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juni 2025

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 05. Juni 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Bauausschuss nimmt die Bauvoranfrage zur Kenntnis. Von der Möglichkeit einer Stellungnahme der Verwaltung an den Landkreis Wittmund wird abgesehen. Der Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 hat eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Umnutzung eines bisherigen Beherbergungsbetriebs in mehrere Ferienwohnungen. Eine ausdrückliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde nicht beantragt. Da es sich bei der Bauvoranfrage um eine planungsrechtliche Prüfung handelt, liegt die Entscheidungskompetenz beim Landkreis Wittmund als zuständiger Bauaufsichtsbehörde. Eine förmliche Beteiligung der Gemeinde ist in diesem Fall nicht erforderlich. Sollte im weiteren Verfahren eine Befreiung notwendig werden, wäre eine Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herbeizuführen. AV Redelfs ergänzt, dass die Entscheidung somit vollständig in der Verantwortung des Landkreises liege. AM Andreesen-Ahsendorf erkundigt sich, ob tatsächlich sämtliche bisherigen Pensionszimmer in Ferienwohnungen umgewandelt werden sollen. AV Redelfs führt hierzu aus, dass nach derzeitiger Kenntnis die gastronomische Nutzung im Erdgeschoss – insbesondere der Frühstücksraum – erhalten bleiben soll.

4Ja

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 fragt vorab an, ob die Hotelpension "Uns to Huus" in mehrere Ferienwohnungen umgewandelt werden darf. Die Prüfung liegt beim Landkreis Wittmund als zuständiger Bauaufsichtsbehörde; die Gemeinde muss keine förmliche Entscheidung treffen. Der Bauausschuss soll die Voranfrage zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme an den Landkreis verzichten.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung (Bauen & Planung) zur Kenntnisnahme einer Bauvoranfrage — dem vorläufigen Prüfantrag eines privaten Eigentümers — durch den Bauausschuss. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22.

Hintergrund

Eine Bauvoranfrage — das ist ein formloser Vorbescheid vor dem eigentlichen Bauantrag — klärt, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Zuständig ist der Landkreis Wittmund, nicht die Gemeinde. Eine Beteiligung der Gemeinde wäre nur dann zwingend, wenn der Eigentümer gleichzeitig eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt hätte — das ist hier nicht der Fall. Eine Befreiung wurde ausdrücklich nicht beantragt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Umwandlung eines Beherbergungsbetriebs in Ferienwohnungen betrifft das touristische Angebot auf der Insel und potenziell den Charakter des Standorts. Ob das Vorhaben genehmigt wird, entscheidet allein der Landkreis Wittmund; die Gemeinde äußert sich laut Beschlussvorschlag nicht. Für den Inselalltag hat diese Sitzungsvorlage zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Eigentümer der Hotelpension "Uns to Huus" beantragt eine Nutzungsänderung zu Ferienwohnungen im Rahmen einer Bauvoranfrage
  • Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22
  • Die Entscheidung über die Voranfrage trifft der Landkreis Wittmund als Bauaufsichtsbehörde
  • Eine Befreiung vom Bebauungsplan wurde nicht beantragt, weshalb die Gemeinde nicht förmlich beteiligt werden muss
  • Der Bauausschuss soll die Voranfrage nur zur Kenntnis nehmen und keine Stellungnahme abgeben

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/038/2025
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-894 kB2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
    - 1 -
    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/038/2025
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 05.06.2025  
     
     
     
    Betreff:  
    60.1-00573-25-01 | Voranfrage: Nutzungsänderung und Umbau der 
    Hotelpension in Ferienwohnungen
    Sachverhalt:
    Der Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 hat eine 
    Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes von einem 
    Beherbergungsbetrieb in mehrere Ferienwohnungen gestellt. Eine ausdrückliche Befreiung 
    vom Bebauungsplan wurde nicht beantragt.
    Für die Bauvoranfrage ist keine förmliche Entscheidung der Gemeinde erforderlich. Es 
    handelt sich um eine planungsrechtliche Prüfung durch den Landkreis Wittmund als 
    zuständige Bauaufsichtsbehörde.
    Eine Befreiung wurde – wie oben erwähnt – nicht beantragt. In diesem Falle wäre die 
    Gemeinde zu beteiligen.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Bauausschuss nimmt die Bauvoranfrage zur Kenntnis. Von der Möglichkeit einer 
    Stellungnahme der Verwaltung an den Landkreis Wittmund wird abgesehen.
     
     
     
    Spiekeroog, den 26.05.2025
     
     
     
    (Kösters, Patrick)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    02_einfacher_Lageplan_20250415_V1
    03_Ansicht_Norden_20250415_V1
    03_Ansicht_Sueden_20250415_V1
    - 2 -
    03_Ansicht_Westen_Osten_20250415_V1
    03_Grundriss_DG_20250415_V1
    03_Grundriss_EG_20250415_V1
    03_Grundriss_KG_20250415_V1
    03_Grundriss_OG_20250415_V1
    03_Schnitte_A-A_B-B_20250415_V1
    04_Baubeschreibung_20250415_V1
    04_Betriebsbeschreibung_20250415_V1
    05_Berechnung_Wohnflaeche-Nutzflaeche_20250415_V1
    08_Vollmacht_20250415_V1
    09_Erlaeuterung_Fragestellung_Bauvoranfrage_20250415_V1
    11_Anforderung Stellungn.  Gemeinde(Gemeinde Spiekeroog - Bauamt -)
    AS_600243-ZtFVpdRp

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog5. Juni 2025, 20:00 UhrKenntnisnahmeeinstimmig4:0:0

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