60.1-01341-25-01 | Legalisierung als Nutzungsänderung in zwei Ferienwohnunmgen im Erdgeschoß und zwei
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog · 18. September 2025
Beschlossen — einstimmig
am 18. September 2025 im Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Der Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog nimmt das Vorhaben billigend zur Kenntnis. Auf eine Stellungnahme wird verzichtet.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertAm Gartenweg 16 beantragt der Eigentümer nachträglich die Genehmigung einer bereits vollzogenen Umnutzung: Aus zwei bestehenden Wohnungen sollen zwei Ferienwohnungen im Erdgeschoss (118,82 qm und 28,44 qm) und zwei Dauerwohnungen im Dachgeschoss (32,11 qm und 46,51 qm) werden. Da weder eine Befreiung noch eine Abweichung vom Bebauungsplan Nr. 22 beantragt ist, hat der Landkreis allein über die Zulässigkeit zu entscheiden. Der Bauausschuss soll das Vorhaben zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme verzichten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag vom 25. Juli 2025 am Gartenweg 16, eingereicht zur Kenntnisnahme durch den Bauausschuss; der Landkreis hat den Antrag zur Stellungnahme zugeleitet, die Gemeinde verzichtet darauf.
Hintergrund
Das Grundstück Gartenweg 16 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22. Bisher existierten dort eine Erdgeschosswohnung (147,88 qm) und eine Dachgeschosswohnung (87,38 qm). Die Aufteilung in vier Einheiten erhöht die Wohnungszahl, was die Frage aufwirft, ob es sich rechtlich um eine einfache Nutzungsänderung oder um die Änderung eines Vorhabens handelt — das prüft der Landkreis in eigener Zuständigkeit.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft unmittelbar das Gebäude Gartenweg 16 und seinen Eigentümer. Für die Insel insgesamt berührt sie das Dauerwohnangebot: Im Dachgeschoss entstehen zwei kleinere Dauerwohnungen (32 und 47 qm), während das Erdgeschoss künftig als Ferienwohnraum genutzt wird. Dauerwohnraum ist auf Spiekeroog knapp; die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, ob der Landkreis die Genehmigung erteilt.
Die wichtigsten Punkte
- Der Eigentümer von Gartenweg 16 beantragt nachträglich die Genehmigung für zwei Ferienwohnungen im Erdgeschoss und zwei Dauerwohnungen im Dachgeschoss
- Die bisherige Bestandsfläche von insgesamt rund 235 qm (zwei Wohnungen) wird auf vier Einheiten aufgeteilt
- Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 22; da keine Befreiung beantragt ist, entscheidet der Landkreis allein über die Zulässigkeit
- Die Gemeinde hat kein Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären und verzichtet auf eine Stellungnahme
- Der Bauausschuss soll das Vorhaben lediglich billigend zur Kenntnis nehmen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/070/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Bauen & Planung Vorlagen-Nr. 01/070/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 18.09.2025 Betreff: 60.1-01341-25-01 | Legalisierung als Nutzungsänderung in 2 FeWo EG und 2 DW im DG Sachverhalt: Unter dem 25.7.2025 beantragte der Eigentümer des Grundstücks Gartenweg 16 die nachträgliche Legalisierung von zwei Ferienwohnungen im Erdgeschoß und zwei Dauerwohnungen im Dachgeschoß. Aus der beigefügten Wohnflächenberechnung ergibt sich, dass im Bestand eine Wohnung im Erdgeschoß mit einer Fläche von 147,88 qm und eine Wohnung im Dachgeschoß von 87,38 qm existieren. Künftig soll es Ferienwohnung im Erdgeschoß von 118,82 qm und eine weitere Ferienwohnung mit 28,44 qm geben. Die beiden Dachgeschosswohnungen (Dauerwohnen) haben Wohnflächen von 32,11 qm und 46, 51 qm. Mit Schreiben vom 4.9.2025 hat der Landkreis der Gemeinde den Bauantrag zur Stellungnahme zugeleitet. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22. Da weder eine Befreiung noch eine Abweichung beantragt worden ist, ist seitens der Gemeinde keine Entscheidung über das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu treffen. Vielmehr hat der Landkreis in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Das betrifft auch die Frage, ob es sich hier lediglich um eine Nutzungsänderung oder wegen der Erhöhung der Zahl der Wohnungen um die Änderung eines Vorhabens handelt. Städtebauliche Satzungen sind nicht betroffen. Auf eine Stellungnahme kann verzichtet werden. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog nimmt das Vorhaben billigend zur Kenntnis. Auf eine Stellungnahme wird verzichtet. Spiekeroog, den 08.09.2025 Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: - 2 - (Kösters, Patrick) VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: Angabe_der_Gebäudeklasse_nach_Paragraf_2_Abs__3_und_5_NBauO AS_600233-9hTRM16C Bauantrag_Paragraf_63_bzw__Paragraf_64_NBauO_-_Anlage_3 Baubeschreibung_Paragraf_9_Abs__1_BauVorlVO Berechnung_der_Bauwerte Berechnung_der_Geschossflächen Statistik_der_Baugenehmigungen_0390580112 Zeichnung_EG_DG Zeichnung_KG_Speicher Zeichnung_Schnitt_Ansichten
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 fragt vorab an, ob die Hotelpension "Uns to Huus" in mehrere Ferienwohnungen umgewandelt werden darf. Die Prüfung liegt beim Landkreis Wittmund als zuständiger Bauaufsichtsbehörde; die Gemeinde muss keine förmliche Entscheidung treffen. Der Bauausschuss soll die Voranfrage zur Kenntnis nehmen und auf eine eigene Stellungnahme an den Landkreis verzichten.
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